Teilnahmeerklärung „eGesundheit Deutschland“

Im Folgenden finden Sie die Patientinnen- und Patienteninformation zur elektronischen Teilnahmeerklärung zur Besonderen Versorgung „eGesundheit Deutschland“ nach § 140a SGB V

Die „AOK Bayern eVerordnung-Hilfsmittel“ APP

Papierverordnungen gehören der Vergangenheit an. Mit dem Angebot von eVerordnung Hilfsmittel bekommen Sie die Verordnung für Ihr Hilfsmittel einfach und direkt auf Ihr Smartphone.

Wie funktioniert das?

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt die eVerordnung digital aus. Die eVerordnung wird Ihnen daraufhin in der eVerordnungs-App (nachfolgend „App“) angezeigt. Wenn Sie die Push-Benachrichtigungen in der App aktiviert haben, erhalten Sie eine Mitteilung, dass die eVerordnung in der App zum Abruf bereitliegt. Das Original der eVerordnung wird nicht in der App gespeichert. Es liegt auf einem sicheren Server in Deutschland.

Die App zeigt Ihnen nach der erfolgreichen Einschreibung eine Liste der teilnehmenden Hilfsmittelanbieter wie z. B. Sanitätshäuser und Apotheken an, bei denen Sie Ihre eVerordnung einlösen können. Wählen Sie einfach Ihren Wunschanbieter aus und weisen Sie die eVerordnung zu. Bitte beachten Sie, dass die digitale Einlösung einer eVerordnung verbindlich ist. Sie können diesen Vorgang in der App nicht rückgängig machen. Durch die Angabe Ihrer Telefonnummer im Zuge der Einlösung kann der Hilfsmittelanbieter Sie bei Rückfragen kontaktieren und benachrichtigen, sobald Ihr Hilfsmittel zur Abholung bereit liegt. Zudem können Sie dem Hilfsmittelanbieter in einem Freitextfeld zusätzliche Informationen übermitteln. Anschließend holen Sie das Hilfsmittel schnell und problemlos bei Ihrem Hilfsmittelanbieter vor Ort ab.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Statt einer Papierverordnung erhalten Sie eine elektronische Verordnung. Diese kann nicht verloren gehen, zerrissen oder verschmutzt werden.
  • Sie müssen in der Arztpraxis nicht mehr auf die Ausstellung inklusive Unterschrift warten.
  • Die App zeigt Ihnen die teilnehmenden Hilfsmittelanbieter in Ihrer Nähe an.
  • Die eVerordnung kann sofort elektronisch an den von Ihnen ausgewählten Hilfsmittelanbieter übermittelt werden, was zu einer schnelleren Versorgung führt.
  • In der App können Sie die aktuelle Verordnung vollständig transparent nachverfolgen. Zum Beispiel werden der Bearbeitungsstand und die Gültigkeit Ihrer Verordnung angezeigt.
  • Bei der Ausstellung durch die Ärztin oder den Arzt wird Ihre eVerordnung automatisch auf Plausibilität der Angaben überprüft. Das verbessert die Patientensicherheit und vermeidet Rückfragen des Hilfsmittelanbieters an die Ärztin oder den Arzt.

So nehmen Sie teil

Ihre Teilnahme ist freiwillig und für Sie kostenfrei. Das Angebot steht allen Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass Sie die App der AOK Bayern und die eVerordnungs-App heruntergeladen haben. Zudem ist eine Identifikation in Ihrer jeweiligen Krankenkassen-App oder der Onlinegeschäftsstelle erforderlich, wenn das Ihrerseits noch nicht erfolgt ist. 

Ihre Teilnahme an der Besonderen Versorgung beginnt mit der Bestätigung der Teilnahmeerklärung sowie der Einwilligung zur Datenverarbeitung in der eVerordnungs-App.

Warum muss ich mich für die Nutzung des Angebots identifizieren?

Die Identifikation in Ihrer Krankenkassen-App oder in der Onlinegeschäftsstelle ist die Voraussetzung für die Nutzung einer eVerordnung. Dieses Verfahren dient der eindeutigen Prüfung, ob Sie bei der AOK Bayern versichert sind, sowie dem Schutz Ihrer sensiblen Gesundheitsdaten.

Welche Leistungserbringer/ Vertragspartner machen derzeit mit?

Teilnehmen können alle Ärztinnen und Ärzte sowie Hilfsmittelanbieter wie Sanitätshäuser oder Apotheken (alle gemeinsam „Leistungserbringer“), die über eine entsprechende Software/Technologie verfügen. Alle teilnehmenden Leistungserbringer finden Sie in der eVerordnungs-App. Zudem können Sie auf der gemeinsamen Website unter www.egesundheit-deutschland.de einsehen, welche Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Nähe bereits eVerordnungen ausstellen.

Was muss ich tun, wenn die eVerordnung nicht in der eVerordnungs-App ankommt?

Sie sind verpflichtet, zu prüfen, ob die eVerordnung in der App angezeigt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine umgehende Kontaktaufnahme mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zur Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung notwendig. Zeitgleich bitten wir Sie, sich mit Ihrer AOK Bayern in Verbindung zu setzen.

Ihre Rechte und Pflichten

So können Sie teilnehmen

Sie entscheiden, ob Sie teilnehmen möchten. Ihre Teilnahme ist freiwillig und startet mit der Bestätigung der Teilnahmeerklärung sowie der Einwilligung zur Datenverarbeitung in der eVerordnungs-App.

Die AOK Bayern kann Ihre Teilnahme ablehnen, wenn die Teilnahmevoraussetzungen nicht 
erfüllt sind. Weitere Nachteile entstehen Ihnen dadurch nicht. 

So können Sie Ihre Teilnahme widerrufen

Sie können Ihre Teilnahme innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Hierfür nutzen Sie bequem die eVerordnungs-App oder Sie senden Ihren Widerruf elektronisch per E‑Mail, schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber Ihrer Krankenkasse. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden an Ihre Krankenkasse (vgl. Kontaktdaten in der Datenschutzerklärung). 

Bindungsfrist und Gründe für eine Beendigung nach Ende der Widerrufsfrist

Die Teilnahme am Besonderen Versorgungsangebot eVerordnung Hilfsmittel beginnt mit Ihrer Einschreibung. Während der Inanspruchnahme des Versorgungsangebotes, welches das Ausstellen und Einlösen von eVerordnungen umfasst, sind Sie an die am Vertrag teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sowie Hilfsmittelanbieter gebunden.

Unabhängig davon können Sie Ihre Teilnahme jederzeit in der eVerordnungs-App, elektronisch per E‑Mail, schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber Ihrer Krankenkasse beenden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine Beendigung Ihrer Teilnahme kann vorliegen, wenn z. B. Ihr Vertrauensverhältnis zu den Sie behandelnden Leistungserbringern gestört ist. Es entstehen Ihnen hierdurch keine persönlichen Nachteile. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie im Falle einer Kündigung mit sofortiger Wirkung nicht mehr am Besonderen Versorgungsangebot teilnehmen können. Bereits erhaltene eVerordnungen stehen nicht mehr zur Verfügung und müssen von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in Papierform ausgestellt werden.

Ihre weitere Teilnahme wäre dann nur möglich, wenn Sie sich erneut in der eVerordnungs-App mit Bestätigung der Teilnahmeerklärung sowie der Einwilligung in die Datenverarbeitung zum Besonderen Versorgungsangebot eVerordnung Hilfsmittel einschreiben und die Voraussetzungen für Ihre Teilnahme vorliegen. Für die Behandlung Ihrer Erkrankung können Sie weiterhin die im Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung) beschriebenen Leistungen beanspruchen.

  • Ihre Teilnahme ist auf die Laufzeit dieses Vertrages zur besonderen Versorgung begrenzt und endet automatisch zu dem Zeitpunkt, in dem der Vertrag eGesundheit 
     - gleich aus welchem Rechtsgrund - endet.
  • Endet Ihr Versicherungsverhältnis bei der AOK Bayern, können Sie nicht weiter an der besonderen Versorgung teilnehmen. Sofern Sie dennoch Leistungen aus diesem Vertrag in Anspruch nehmen, kann die AOK Bayern von Ihnen die entstandenen Kosten zurückfordern

Bitte informieren Sie deshalb bei allen künftigen Änderungen - insbesondere bei Änderungen Ihres Arbeitsverhältnisses - die AOK Bayern rechtzeitig und lassen Sie sich beraten. 

Hier erfahren Sie mehr

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich an eine der rund 200 Geschäftsstellen Ihrer AOK Bayern. Wir beraten Sie gerne.

Aktualisiert: 10.10.2024

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