Unser €xtra für Ihren gesunden Lebensstil

Gesund bleiben und attraktive Prämie sichern: Unser neuer Tarif AOK €xtra ist die beste Wahl für alle, die Wert auf einen gesundheitsbewussten Lebensstil legen – und dafür jährlich mit bis zu 150 Euro belohnt werden wollen. Ganz ohne Risiko oder zusätzliche Kosten.

Inhalte im Überblick

    Sie haben Interesse an dem Wahltarif AOK €xtra oder möchten weitere Informationen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

    Gesund bleiben lohnt sich – mit dem Wahltarif AOK €xtra sogar doppelt!

    So einfach funktioniert unser Wahltarif AOK €xtra: Sie bleiben gesund – und wir zahlen Ihnen jährlich bis zu 150 Euro aus, wenn Sie keine über die Vorsorge hinausgehenden (zahn-)ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen.

    Unser Wahltarif läuft über einen Zeitraum von drei Jahren. Für Sie bedeutet das auch: Sollte Ihre Prämie in einem Jahr verfallen, da Sie doch einmal ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen mussten, erhalten Sie im darauffolgenden Jahr eine neue Chance auf die Auszahlung Ihrer Prämie. Dabei haben Sie jährlich die Möglichkeit, aus dem Tarif auszusteigen.

    Und das Beste: Mit AOK €xtra entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten – Sie gehen kein Risiko ein!

    Welche Leistungen beeinflussen meinen Prämienanspruch – und welche nicht?

    Keine Sorge: Der Wahltarif AOK €xtra bedeutet nicht, dass Sie während Ihrer Teilnahme keine Arztbesuche wahrnehmen oder keinerlei Leistungen der AOK Bayern nutzen dürfen. Regelmäßige Vorsorge ist ein wichtiger Baustein eines nachhaltig gesunden Lebensstils – deshalb können Sie eine Vielzahl unserer Leistungen auch während des Teilnahmezeitraums unbesorgt in Anspruch nehmen, ohne auf Ihre Prämie verzichten zu müssen.

    Ihr Prämienanspruch bleibt auch dann erhalten, wenn Sie:

    • Vorsorgeuntersuchungen wie z. B. Krebsfrüherkennung oder Hautkrebsscreening wahrnehmen,
    • zahnärztliche Vorsorge in Anspruch nehmen, inkl. Zahnsteinentfernung im Rahmen der Vorsorge,
    • sportmedizinische Vorsorgeangebote und Beratungen nutzen,
    • an Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Ihrem Betrieb teilnehmen,
    • Gesundheitskurse besuchen,
    • Reise- und Schutzimpfungen benötigen,
    • Krankschreibungen mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne ärztliche Behandlung.
    • Die vollständige Auflistung der Leistungen, die Sie unbesorgt in Anspruch nehmen können, finden Sie hier.

      Mit diesen Leistungen bleibt Ihr Prämienanspruch erhalten:

      • § 20 Primäre Prävention und Gesundheitsförderung
      • § 20a Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten
      • § 20b Betriebliche Gesundheitsförderung
      • § 20c Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
      • § 20d Nationale Präventionsstrategie
      • § 20e Nationale Präventionskonferenz
      • § 20f Landesrahmenvereinbarungen zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie
      • § 20g Modellvorhaben
      • § 20h Förderung der Selbsthilfe
      • § 20i Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung
      • § 20j Präexpositionsprophylaxe
      • § 20k Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz
      • § 21 Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe)
      • § 22 Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)
      • § 22a Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit
      • Behinderungen
      • § 23 Medizinische Vorsorgeleistungen (Ausnahme: § 23 Abs. 2 SGB V Ambulante
      • Vorsorgekur)
      • § 24c Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
      • § 24d Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
      • § 24e Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
      • § 24f Entbindung
      • § 24g Häusliche Pflege
      • § 24h Haushaltshilfe
      • § 24i Mutterschaftsgeld
      • § 25 Gesundheitsuntersuchungen
      • § 25a Organisierte Früherkennungsprogramme
      • § 26 Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

      Für die Zahlung der Prämie unschädlich ist auch die Inanspruchnahme folgender Satzungsleistungen (§10), die Vorsorgecharakter aufweisen:

      • Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung ab 16 Jahren
      • Hautscreening ab 18 Jahren
      • Check-up ab 30 Jahren
      • Schutzimpfung gegen Humane Papillomviren von 18 bis 25 Jahren
      • Schutzimpfungen gegen Meningokokken Serotypen ACWY und C
      • Reiseimpfungen und Prophylaxe gegen Cholera, Poliomyelitis, Gelbfieber, Tollwut, Hepatitis A und B, Typhus, Japanische Enzephalitis, Vogelgrippe und Malaria
      • Ultraschall der Eierstöcke und Gebärmutter von 25 bis 54 Jahren
      • Brustkrebsvorsorge mittels Abtasten ab 25 Jahren
      • Innovative Methode: MammaCare ab 25 Jahren
      • Innovative Methode: discovering hands ab 25 Jahren
      • B-Streptokokken-Test
      • pH-Selbst-Test
      • Toxoplasmose-Test
      • Antikörperbestimmung von Hepatitis C, Ringelröteln, Windpocken und des Zytomegalievirus
      • Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate
      • Unterkiefer-Frontzahnretainer
      • Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung
      • Prämolarenversiegelung

    Wann entfällt der Prämienanspruch?

    Klar: Auch Menschen, die ihre Gesundheit immer im Blick behalten, werden einmal krank, benötigen ein verschreibungspflichtiges Medikament oder bekommen Zahnschmerzen. Sollten Sie im laufenden Jahr doch einmal eine ärztliche Leistung in Anspruch nehmen, die über die Vorsorge hinausgeht, genießen Sie jederzeit den vollen Versicherungsschutz und müssen auf keine Leistung verzichten. Dabei erlischt jedoch Ihr Prämienanspruch – und Sie erhalten im kommenden Jahr eine neue Chance!

    Für das laufende Jahr verfällt Ihr Prämienanspruch bei:

    • Ärztliche Behandlung mit Beratung und Untersuchung
    • kieferorthopädischen Leistungen
    • in der Apotheke eingelösten Rezepten, auch für Verhütungsmittel
    • Über die Vorsorge hinausgehenden zahnärztlichen Leistungen
    • Anspruch auf Krankengeld
    • Leistungen für mitversicherte Familienmitglieder ab 18 Jahren
    • Die vollständige Auflistung der Leistungen finden Sie hier.

      Der Prämienanspruch entfällt, wenn andere Leistungen als unter dem oben genannten Abschnitt in Anspruch genommen werden.

    FAQ – Gut zu wissen:

    • An wen richtet sich der Wahltarif AOK €xtra?

      Unser attraktiver Wahltarif eignet sich für Sie, wenn Sie bei der AOK Bayern versichert sind und Ihre Beiträge selbst zahlen.

      Sollten Ihre Beiträge von Dritten gezahlt werden (z.B. durch Familienversicherung oder den Bezug von Bürgergeld etc.), können wir Ihnen leider keine Teilnahme am Wahltarif ermöglichen.

      Auch wenn Sie regelmäßig Medikamente benötigen oder in absehbarer Zeit ein Krankenhausaufenthalt für Sie geplant ist, raten wir Ihnen von einer Teilnahme am Tarif ab.  

    • Was passiert, wenn ich im laufenden Jahr in den Tarif einsteige?

      Bei einem unterjährigen Einstieg erhalten Sie die Prämie anteilig.

    • Kann ich parallel am AOK-Prämienprogramm teilnehmen?

      Klar: Den Wahltarif AOK €xtra können Sie problemlos mit unserem AOK-Prämienprogramm kombinieren.

    • Was passiert, wenn ich während der Teilnahme schwanger werde?

      Eine Schwangerschaft ist ein freudiger Anlass, durch den Ihnen in diesem Wahltarif keinerlei Nachteile entstehen: Denn während Ihrer Schwangerschaft können Sie Leistungen zur Betreuung durch Arzt und Hebamme, zur (ambulanten oder stationären) Entbindung sowie im Rahmen einer häuslichen Pflege oder Haushaltshilfe in Anspruch nehmen – das alles ohne Einfluss auf Ihre Prämie.

      Die genaue Aufstellung der Leistungen finden Sie hier.

    • Wann erhalte ich meine Prämie?

      Wir zahlen Ihnen Ihre Prämie bis zum 30.09. des Folgejahres aus.

    • Entfällt meine Prämie, wenn meine familienversicherten Angehörigen eine Leistung benötigen?

      Nein! Sollten familienversicherte minderjährige Angehörige eine Leistung der AOK benötigen, hat dies keinen Einfluss auf Ihre Prämie.

    Nur noch ein Schritt zu Ihrer Teilnahme an AOK €xtra:

    Sie möchten den Wahltarif AOK €xtra abschließen oder wünschen sich noch weitere Informationen zum Tarif oder Ihrer AOK-Mitgliedschaft? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir melden uns zu Ihrem Wunschtermin bei Ihnen.

    Aktualisiert: 04.04.2024

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