Unser €xtra für Ihren gesunden Lebensstil

Inhalte im Überblick
Sie haben Interesse an dem Wahltarif AOK €xtra oder möchten weitere Informationen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Gesund bleiben lohnt sich – mit dem Wahltarif AOK €xtra sogar doppelt!
So einfach funktioniert unser Wahltarif AOK €xtra: Sie bleiben gesund – und wir zahlen Ihnen jährlich bis zu 150 Euro aus, wenn Sie keine über die Vorsorge hinausgehenden (zahn-)ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen.
Unser Wahltarif läuft über einen Zeitraum von drei Jahren. Für Sie bedeutet das auch: Sollte Ihre Prämie in einem Jahr verfallen, da Sie doch einmal ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen mussten, erhalten Sie im darauffolgenden Jahr eine neue Chance auf die Auszahlung Ihrer Prämie. Dabei haben Sie jährlich die Möglichkeit, aus dem Tarif auszusteigen.
Und das Beste: Mit AOK €xtra entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten – Sie gehen kein Risiko ein!
Welche Leistungen beeinflussen meinen Prämienanspruch – und welche nicht?
Keine Sorge: Der Wahltarif AOK €xtra bedeutet nicht, dass Sie während Ihrer Teilnahme keine Arztbesuche wahrnehmen oder keinerlei Leistungen der AOK Bayern nutzen dürfen. Regelmäßige Vorsorge ist ein wichtiger Baustein eines nachhaltig gesunden Lebensstils – deshalb können Sie eine Vielzahl unserer Leistungen auch während des Teilnahmezeitraums unbesorgt in Anspruch nehmen, ohne auf Ihre Prämie verzichten zu müssen.
Ihr Prämienanspruch bleibt auch dann erhalten, wenn Sie:
- Vorsorgeuntersuchungen wie z. B. Krebsfrüherkennung oder Hautkrebsscreening wahrnehmen,
- zahnärztliche Vorsorge in Anspruch nehmen, inkl. Zahnsteinentfernung im Rahmen der Vorsorge,
- sportmedizinische Vorsorgeangebote und Beratungen nutzen,
- an Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Ihrem Betrieb teilnehmen,
- Gesundheitskurse besuchen,
- Reise- und Schutzimpfungen benötigen,
- Krankschreibungen mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne ärztliche Behandlung.
Die vollständige Auflistung der Leistungen, die Sie unbesorgt in Anspruch nehmen können, finden Sie hier.
Wann entfällt der Prämienanspruch?
Klar: Auch Menschen, die ihre Gesundheit immer im Blick behalten, werden einmal krank, benötigen ein verschreibungspflichtiges Medikament oder bekommen Zahnschmerzen. Sollten Sie im laufenden Jahr doch einmal eine ärztliche Leistung in Anspruch nehmen, die über die Vorsorge hinausgeht, genießen Sie jederzeit den vollen Versicherungsschutz und müssen auf keine Leistung verzichten. Dabei erlischt jedoch Ihr Prämienanspruch – und Sie erhalten im kommenden Jahr eine neue Chance!
Für das laufende Jahr verfällt Ihr Prämienanspruch bei:
- Ärztliche Behandlung mit Beratung und Untersuchung
- kieferorthopädischen Leistungen
- in der Apotheke eingelösten Rezepten, auch für Verhütungsmittel
- Über die Vorsorge hinausgehenden zahnärztlichen Leistungen
- Anspruch auf Krankengeld
- Leistungen für mitversicherte Familienmitglieder ab 18 Jahren
Die vollständige Auflistung der Leistungen finden Sie hier.
FAQ – Gut zu wissen:
An wen richtet sich der Wahltarif AOK €xtra? Was passiert, wenn ich im laufenden Jahr in den Tarif einsteige? Kann ich parallel am AOK-Prämienprogramm teilnehmen? Was passiert, wenn ich während der Teilnahme schwanger werde? Wann erhalte ich meine Prämie? Entfällt meine Prämie, wenn meine familienversicherten Angehörigen eine Leistung benötigen?
Nur noch ein Schritt zu Ihrer Teilnahme an AOK €xtra:
Sie möchten den Wahltarif AOK €xtra abschließen oder wünschen sich noch weitere Informationen zum Tarif oder Ihrer AOK-Mitgliedschaft? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir melden uns zu Ihrem Wunschtermin bei Ihnen.
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