E-Rezept
Inhalte im Überblick
Was ist das E-Rezept?
E-Rezept steht für „elektronisches Rezept“. Es ersetzt das bisherige rosafarbene Papierrezept für Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln.
Ziel des E-Rezepts ist es, Abgabe-, Übertragungs- und Medikationsfehler zu verhindern – beispielsweise durch unleserliche Papierrezepte. Aktuell ist das E-Rezept nur für apothekenpflichtige Arzneimittel vorgesehen. In Zukunft sollen auch weitere Verordnungen wie zum Beispiel Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege als E-Rezept ausgestellt werden.
So wird das E-Rezept genutzt
Erhalten Sie ein E-Rezept für ein verschreibungspflichtiges Medikament, gibt es vier verschiedene Wege, um es in der Apotheke einzulösen. Sie können selbst entscheiden, welche der vier Optionen Sie nutzen möchten.
Nutzen Sie das E-Rezept per App
Mit der „AOK Mein Leben“-App können Sie Ihre E-Rezepte auf Ihrem Smartphone verwalten und in der Apotheke einlösen. Des Weiteren können Sie die E-Rezept-App der gematik nutzen.
Lösen Sie das E-Rezept mit der eGK ein
Sie können das E-Rezept auch mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke einlösen. Dafür steckt die Apothekerin oder der Apotheker die eGK ins Kartenlesegerät. Danach ruft die Apotheke das Rezept ab und händigt das Medikament aus. Eine PIN ist für das E-Rezept nicht nötig.
Lösen Sie das E-Rezept mit CardLink ein
In Apps von Apotheken können Sie Ihr E-Rezept ganz einfach mit dem digitalen Verfahren „eHealth-CardLink“ einlösen. Sie benötigen dafür lediglich ein Smartphone und Ihre kontaktlose elektronische Gesundheitskarte (eGK), die Sie an der sechsstelligen Kartenzugangsnummer und dem Symbol für drahtlose Übertragung erkennen. Ihre eGK erhalten Sie von Ihrer AOK.
Lassen Sie sich das E-Rezept ausdrucken
Alternativ können Sie sich das Rezept wie gewohnt in der Praxis ausdrucken lassen. Der Ausdruck enthält einen Rezeptcode, ähnlich einem QR-Code. Die Apotheke scannt den Rezeptcode und gibt das entsprechende Medikament aus.
„AOK Mein Leben“-App installieren: Schritt für Schritt zum E-Rezept
Gültigkeit von E-Rezepten
E-Rezepte haben die gleiche Gültigkeit wie Papierrezepte. Sie können innerhalb von 28 Tagen in jeder Apotheke eingelöst werden.
Vorteile des E-Rezepts
Das E-Rezept ist eine moderne und komfortable Lösung, die das traditionelle Papierrezept ablöst und das Einlösen von Rezepten durch viele Vorteile erheblich erleichtert:
- Es spart Zeit und Wege: Sie können das E-Rezept mit der „AOK Mein Leben“-App einer Apotheke zuweisen. Die App zeigt an, ob das gewünschte Medikament vorrätig ist und ob die Apotheke einen Lieferdienst anbietet.
- Online-Service möglich: Das E-Rezept lässt sich in einer Apotheke Ihrer Wahl auch online einlösen. Das Versenden von Rezepten per Post entfällt.
- Kein Praxisbesuch bei Folgerezepten im gleichen Quartal: Waren Sie im laufenden Quartal bereits in der betreffenden Praxis, reicht es aus, das Rezept telefonisch anzufordern und mit der „AOK Mein Leben“-App in der Apotheke einzulösen.
- Hohe Sicherheit: Das E-Rezept ist fälschungssicherer als ein Papierrezept und kann im Gegensatz zum Papierrezept nicht verloren gehen oder versehentlich beschädigt werden.
- Rezepte dritter Personen einlösen: Rezepte Dritter, etwa pflegebedürftiger Verwandter oder auch von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern lassen sich in der App abrufen, sofern eine Berechtigung dafür erteilt wurde. Auch den Ausdruck eines Rezepts können Sie als Vertreter in der Apotheke einlösen.
- Bei Telemedizin einsetzbar: Ärztinnen und Ärzte können im Rahmen der Videosprechstunden E-Rezepte ausstellen und über die App übermitteln.
Weitere wichtige Fragen und Antworten zum E-Rezept
Sie haben noch Fragen zum E-Rezept? Hier finden Sie weitere Antworten und Informationen zu diesem Thema.
Was brauche ich, um alle Funktionen des E-Rezepts in der „AOK Mein Leben“-App nutzen zu können?
- Ein Smartphone: die „AOK Mein Leben“-App läuft ab Android 8 und iOS 15
- Die installierte „AOK Mein Leben“-App
- Eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN
- Ein E-Rezept
Wieso ist ein E-Rezept auch immer nur ein verordnetes Präparat?
Pro Medikament wird ein eigenes E-Rezept ausgestellt. So können Sie für jedes Medikament individuell entscheiden, bei welcher Apotheke Sie dies einlösen möchten.
Warum sehe ich ein E-Rezept nicht?
Das E-Rezept wird erst in der App sichtbar, wenn es durch Ihren Arzt oder durch Ihre Ärztin signiert wurde. Wenn die Signatur noch nicht vorgenommen wurde, empfehlen wir Ihnen Kontakt mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin aufzunehmen.
Kann ein E-Rezept auch wieder gelöscht werden?
Ein E-Rezept kann gelöscht werden, solange es noch nicht an eine Apotheke übermittelt wurde. Nutzen Sie die „AOK Mein Leben“-App, dann können Sie ein E-Rezept über App selbst löschen. Ebenso können Sie ärztliche Praxen, die Ihnen das E-Rezept ausgestellt haben, darum bitten das E-Rezept zu löschen. Auch Apotheken haben die Möglichkeit dazu. Das E-Rezept ist nach dem Löschen in der „AOK Mein Leben“-App unwiderruflich gelöscht. Sollten Sie das Rezept weiterhin benötigen, muss dieses erneut von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin signiert und ausgestellt werden.
Wie kann ich mir die Daten aus dem E-Rezept dauerhaft aufheben oder speichern?
Haben Sie mit der „AOK Mein Leben“-App auch Ihre elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet, dann können Sie Ihre Daten in der ePA eintragen. Alternativ können Sie auch die ärztliche Praxis oder die Apotheke bitten, die Daten für Sie in Ihrer elektronischen Patientenakte einzutragen.
Wann bekomme ich ein E-Rezept und wann nicht?
„AOK Mein Leben“-AppAlle verschreibungspflichtigen Arzneimittel müssen als E-Rezept verordnet werden. Ausnahmen gelten nur, falls die elektronische Ausstellung oder Übermittlung im Einzelfall technisch nicht möglich ist. Darüber hinaus können einige Verordnungen sowohl als E-Rezept als auch als Papierrezept ausgestellt werden. Dazu gehören:
- apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Medikamente auf einem rosafarbenen Rezept, zum Beispiel für Kinder
- verschreibungspflichtige Arzneimittel auf einem blauen Privatrezept für gesetzlich versicherte Selbstzahler
- apothekenpflichtige Medikamente auf einem grünen Rezept für gesetzlich versicherte Selbstzahler
- Zubereitungen von Zytostatika (zum Beispiel bei der Therapie von Krebserkrankungen)
Für bestimmte ärztliche Verordnungen ist die Ausstellung als E-Rezept jedoch aktuell nicht vorgesehen. Für sie bleibt das Papierrezept weiterhin bestehen:
- Medikamente nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), auch bekannt als BtM-Rezept (Betäubungsmittelrezept)
- Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid auf einem Sonderrezept, auch bekannt als T-Rezept
- Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen, und sonstige nach § 31 SGB V einbezogene Produkte
- Hilfsmittel
- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs), auch bekannt als Apps auf Rezept
- Trink- und Sondennahrungsmittel für die künstliche Ernährung (enterale Ernährung)
- alle Arzneimittel und Medikamente für im Ausland versicherte Personen
Weiterhin werden auch Verordnungen zulasten besonderer Kostenträger wie dem Sozialamt, der Berufsgenossenschaft, Unfallkasse, Bundespolizei und Bundeswehr vorerst als Papierrezept ausgestellt.
Wie sicher ist das E-Rezept?
Bei der digitalen Übertragung von der Praxis bis in die Apotheke werden E-Rezepte mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert. Damit sind sie vor unbefugten Zugriffen geschützt. Jedes E-Rezept kann nur einmal eingelöst werden. Die Apotheke liest den Rezeptcode aus und kann sofort sehen, ob dieses Rezept bereits eingelöst wurde. Das E-Rezept ist fälschungssicher von der Ärztin oder dem Arzt signiert und lässt sich nicht bearbeiten.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Die Daten des E-Rezepts werden verschlüsselt auf Servern der Telematikinfrastruktur (Gesundheitsnetz) gespeichert, die in einem gesicherten Rechenzentrum in Deutschland stehen.
AOK – Die Gesundheitskasse
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