Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) können Sie in Deutschland medizinische Leistungen unter anderem bei Ärzten und Ärztinnen oder Zahnärzten und -ärztinnen in Anspruch nehmen.
Eine Patientin reicht der Arzthelferin ihre elektronische Gesundheitskarte. Auf dieser sind Daten zur Person und zur Versicherung gespeichert.© AOK

Inhalte im Überblick

    Was ist die elektronische Gesundheitskarte?

    Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der AOK ist Ihr Versicherungsnachweis. Mit dieser erhalten Sie unkompliziert Zugang zu allen Leistungen Ihrer AOK in Arzt-, Zahnarztpraxen oder im Krankenhaus. Auch im Ausland sind Sie bestens geschützt. Hierzu nutzen Sie die Rückseite – die Europäische Gesundheitskarte (EHIC).

    Jedes Mitglied und jeder mitversicherte Familienangehörige erhält seine persönliche Karte.

    Wichtig: Bitte nutzen Sie immer die zuletzt zugesandte eGK. Das Gültigkeitsdatum der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Vorgängerkarte spielt in diesem Fall keine Rolle.

    Gesundheitskarte: Es kann nur eine geben

    Passende Informationen

    Elektronische Gesundheitskarte bestellen

    Gesundheitskarte abgelaufen, verloren oder defekt? Beantragen Sie online eine Ersatzkarte und erhalten Sie diese bequem nach Hause geliefert.

    Foto für Ihre Gesundheitskarte

    Wie das aktuelle Passfoto für Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) aussehen muss und wie Sie das Bild Ihrer AOK übermitteln können.

    Funktionen und Vorteile der eGK

    • Notfalldaten speichern

      Damit der Rettungsdienst Gefährdungen (zum Beispiel Informationen über Vorerkrankungen, Allergien, Unverträglichkeiten, regelmäßig eingenommene Medikamente oder aktuelle Diagnosen) erkennt, können Notfalldaten auf der eGK gespeichert werden.

      Bei einem Notfall sind die Daten auch ohne PIN für medizinisches Personal zugänglich. Außerhalb eines Notfalles können die Daten mit der PIN geschützt werden. 

      Die meisten Ärzte und Ärztinnen können auf Ihren Wunsch den Notfalldatensatz erstellen, ändern und auf der eGK speichern. Sprechen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin an.

    • Angabe zu den Hinterlegungsorten wichtiger Dokumente und Erklärungen

      Sie haben die Möglichkeit, auf dem Chip der eGK anzugeben, wo Sie Ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Versorgungsvollmachten oder Ihre Patientenverfügung aufbewahren. Die meisten Ärzte und Ärztinnen können diese Angaben auf der eGK speichern und auf Ihren Wunsch auch wieder löschen oder ändern.

    • Medikationsplan

      Die meisten Ärzte und Ärztinnen können auf Ihren Wunsch den Medikationsplan erstellen, ändern und auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern. Sprechen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin an.

      Eine Ergänzung um rezeptfreie Medikamente ist möglich. Diese Anpassung sowie Änderungen können auch durch den Apotheker oder die Apothekerin erfolgen. So werden Unverträglichkeiten oder unerwünschte Gegenwirkungen ausgeschlossen. Ein Medikationsplan kann somit lebensgefährliche Wechselwirkungen von Arzneimitteln verhindern.

      Für die Erstellung eines Medikationsplans benötigen Sie eine persönliche Identifikationsnummer (PIN). Es ist zulässig, die PIN-Eingabe für den Medikationsplan auszuschalten. Dies erspart Ihnen etwas Mühe. Allerdings kann dann auch leichter und gegebenenfalls ohne Ihr Wissen auf diese Daten zugegriffen werden.

      Weiterführende Informationen zum E-Medikationsplan: 

    • Elektronische Patientenakte

      In der elektronischen Patientenakte können Sie alle medizinisch relevanten Daten ablegen. Das sind zum Beispiel Befunde und Berichte Ihrer Ärzte und Ärztinnen. Sie können anderen (insbesondere ärztlichen Praxen und Apotheken) den Einblick in Ihre Akte gestatten.

    • Elektronisches Rezept (E-Rezept)

      Das E-Rezept ersetzt das bisherige Papierrezept. Sie können das E-Rezept über Ihre elektronische Gesundheitskarte oder die E-Rezept-App in der Apotheke einlösen. Alternativ kann auch der Papierausdruck genutzt werden.

    Passende Informationen

    PIN zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

    Um alle Funktionen Ihrer eGK nutzen zu können, brauchen Sie eine persönliche Identifikationsnummer (PIN). Diese erhalten Sie von Ihrer AOK.

    E-Rezept

    Mit dem E-Rezept können Sie Verordnungen in der Apotheke auch digital einreichen. So wird das E-Rezept genutzt.

    Elektronische Patientenakte (ePA)

    Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Ihr persönlicher digitaler Gesundheitsordner. Welchen Service die ePA bietet und was bei der Nutzung beachtet werden muss.

    Aufbau der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

    • Beispiel für eine eGK
      Das Bild zeigt die elektronische Gesundheitskarte von Martina Mustermann von vorne und hinten. Oben steht in weißer Schrift auf einem grünen Hintergrund: Die Karte auf einen Blick.© AOK
      1. Passfoto des/der Versicherten
      2. Name des/der Versicherten
      3. Datenchip
      4. Kartenfolgenummer
      5. Generationskürzel
      6. CAN für NFC
      7. Krankenkasse
      8. Kassennummer
      9. Neue Versichertennummer (10-stellig)
      10. Kennnummer der Karte
      11. NFC-Technik für kontaktlose Nutzung
      12. CE-Zeichen: Karte genügt Anforderungen der EU
      13. Entsorgungshinweis

      Vorderseite der eGK

      • Microprozessorchip: Die eGK enthält einen Chip mit Ihren persönlichen Daten. Diese verwenden Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin oder andere Leistungserbringer für die Abrechnung mit der AOK.
        Die elektronische Gesundheitskarte der neuesten Generation ist zusätzlich mit einer kontaktlosen Schnittstelle (NFC = Near Field Communication) ausgestattet, um medizinische Anwendungen wie zum Beispiel die E-Rezept-App nutzen zu können.
      • Foto: Die Karte ist für Versicherte ab dem 15. Geburtstag grundsätzlich mit einem Foto versehen. Dies bietet Schutz gegen Kartenmissbrauch. Für Versicherte, die bei der Erstellung eines Fotos wegen ihres Gesundheitszustands nicht mitwirken können, ist das Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte freiwillig. Biometrische Fotos wie auf Reisepässen oder Personalausweisen sind bei der eGK nicht erforderlich. Es genügt ein Passfoto, zum Beispiel aus einem Passbildautomaten.
      • Versichertennummer: Die zehnstellige Nummer ist Ihre persönliche Versichertennummer und begleitet Sie ein Leben lang.
      • Kartenfolgenummer: Die fortlaufende Nummerierung erleichtert Ihnen, die alte Karte von der aktuellen elektronischen Gesundheitskarte zu unterscheiden.
      • Kartenkennnummer für NFC-Funktion: Die CAN (Card Access Number) ist zwingend im Lesegerät einzugeben, wenn Sie NFC-Techniken nutzen wollen. Ohne CAN-Eingabe ist ein Auslesen des Chips mittels NFC nicht möglich.

      Rückseite der eGK

      • Unterschriftenfeld: Die elektronische Gesundheitskarte ist nicht übertragbar. Sie ist nur mit einer entsprechenden Unterschrift in diesem Feld gültig. Die Unterschrift ist grundsätzlich vom Versicherten selbst zu leisten. Ausnahmen bestehen
        - bei Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie
        - bei anderen Geschäftsunfähigen oder beschränkt Geschäftsfähigen.
        Hier unterschreibt der gesetzliche Vertreter.
      • Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card): Mit der aufgedruckten EHIC erhalten Sie auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland medizinische Leistungen in Arzt-, Zahnarztpraxen und im Krankenhaus, falls Sie einen Unfall erleiden oder eine akute Erkrankung eintritt. Das gilt für alle Länder der Europäischen Union und für viele weitere europäische Länder.
    • Vorderseite der eGK
      • Microprozessorchip: 
        Die eGK enthält einen Chip mit Ihren persönlichen Daten. Diese verwenden Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin oder andere Leistungserbringer für die Abrechnung mit der AOK.
        Die elektronische Gesundheitskarte der neuesten Generation ist zusätzlich mit einer kontaktlosen Schnittstelle (NFC = Near Field Communication) ausgestattet, um medizinische Anwendungen wie zum Beispiel die E-Rezept-App nutzen zu können.
         
      • Foto
        Die Karte ist für Versicherte ab dem 15. Geburtstag grundsätzlich mit einem Foto versehen. Dies bietet Schutz gegen Kartenmissbrauch. Für Versicherte, die bei der Erstellung eines Fotos wegen ihres Gesundheitszustands nicht mitwirken können, ist das Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte freiwillig. Biometrische Fotos wie auf Reisepässen oder Personalausweisen sind bei der eGK nicht erforderlich. Es genügt ein Passfoto, zum Beispiel aus einem Passbildautomaten.
         
      • Versichertennummer
        Die zehnstellige Nummer ist Ihre persönliche Versichertennummer und begleitet Sie ein Leben lang.
         
      • Kartenfolgenummer
        Die fortlaufende Nummerierung erleichtert Ihnen, die alte Karte von der aktuellen elektronischen Gesundheitskarte zu unterscheiden.
         
      • Kartenkennnummer für NFC-Funktion: 
        Die CAN (Card Access Number) ist zwingend im Lesegerät einzugeben, wenn Sie NFC-Techniken nutzen wollen. Ohne CAN-Eingabe ist ein Auslesen des Chips mittels NFC nicht möglich.
    • Rückseite der eGK
      • Unterschriftenfeld: 
        Die elektronische Gesundheitskarte ist nicht übertragbar. Sie ist nur mit einer entsprechenden Unterschrift in diesem Feld gültig. Die Unterschrift ist grundsätzlich vom Versicherten selbst zu leisten. Ausnahmen bestehen
        - bei Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie
        - bei anderen Geschäftsunfähigen oder beschränkt Geschäftsfähigen.
        Hier unterschreibt der gesetzliche Vertreter.
         
      • Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card): 
        Mit der aufgedruckten EHIC erhalten Sie auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland medizinische Leistungen in Arzt-, Zahnarztpraxen und im Krankenhaus, falls Sie einen Unfall erleiden oder eine akute Erkrankung eintritt. Das gilt für alle Länder der Europäischen Union und für viele weitere europäische Länder.

    Bitte beachten Sie: Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt – soweit Sie bei der AOK versichert sind – bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Aus unterschiedlichen Gründen können Sie bereits vor diesem Datum eine neue Karte erhalten. In diesem Fall endet die Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte unabhängig vom aufgedruckten Datum. Sie können dann nur noch die neue Karte verwenden.

    Sind die Felder auf der Rückseite nicht ausgefüllt, stehen Ihnen die Leistungen im Ausland nicht zur Verfügung. Die Kennnummer der Karte ist allerdings unabhängig vom Anspruch immer aufgedruckt.

    Gespeicherte Daten auf dem Chip der eGK

    Auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte werden Personendaten – wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse – gespeichert. Darüber hinaus sind unter anderem Daten zur Krankenversicherung – Versichertennummer und Versichertenstatus, Versicherungsbeginn und in einigen Konstellationen das Versicherungsende sowie das Institutskennzeichen Ihrer AOK – gespeichert.

    • Sind meine Daten sicher?

      Ja, der Datenaustausch erfolgt ausschließlich über besonders gesicherte Verbindungen, die Telematikinfrastruktur.

      Medizinische Daten werden bereits verschlüsselt, bevor sie die (Zahn-)Arztpraxis verlassen. Durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung werden strikte Vorgaben des Bundesamts für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umgesetzt. Zugriffe auf medizinische Daten können nur mittels Verwendung einer Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) angelegt oder mit einer PIN geschützt werden. Bitte beachten Sie, dass im Notfall der Zugriff auf Ihren Notfalldatensatz immer auch ohne Ihre PIN möglich ist.

      Für die elektronische Gesundheitskarte gilt ein Höchstmaß an Schutzmaßnahmen. Diese werden zudem laufend technisch weiterentwickelt. Die nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik GmbH) betreibt die Telematikinfrastruktur. Alle Betreiber von Dienstleistungen sowie Hard- und Softwarekomponenten unterliegen einem strengen Zulassungs- und Überprüfungsverfahren. Entwicklung und Betrieb der Telematikinfrastruktur erfolgen Hand in Hand mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

      Sie als Patient oder Patientin bestimmen, welche der gespeicherten medizinischen Daten wem zur Verfügung gestellt werden. Sie dürfen nicht gezwungen werden, diese Daten offenzulegen. Gesetzliche Regelungen schützen Sie dabei vor Missbrauch.

      Gerne geben wir Ihnen weitere Hinweise zum Datenschutz sowie zur Datenverarbeitung und zu Ihren damit verbundenen Rechten.

    • Meine Anschrift hat sich geändert. Brauche ich eine neue elektronische Gesundheitskarte?

      Nein. Für diese Aktualisierung der Daten und einigen Daten zur Krankenversicherung hält Ihre AOK einen Aktualisierungsdienst vor. Wird Ihre elektronische Gesundheitskarte in der Arzt- oder Zahnarztpraxis zum ersten Mal im Quartal in das Lesegerät gesteckt, kommt es durch einen automatischen Datenabgleich gegebenenfalls zu einer Aktualisierung der Daten. Zugleich wird die Gültigkeit der Karte geprüft. Auf diese Weise soll ein möglicher Missbrauch verhindert werden, wenn Ihre Gesundheitskarte in falsche Hände gelangt ist.

    • Werden medizinische Daten ohne mein Wissen auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert?

      Wer Zugriff auf Ihre medizinischen Daten erhält, können Sie mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) festlegen. Sie entscheiden, welche Daten gespeichert und welche mit einer PIN geschützt werden sollen.

    FAQ rund um die elektronische Gesundheitskarte

    • Ich habe eine neue elektronische Gesundheitskarte erhalten. Warum?

      Die auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegten Zertifikate haben eine begrenzte Lebensdauer. Dies gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor, um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Mit jeder neuen Chipgeneration werden höhere Sicherheitsanforderungen erfüllt. Zudem wird die Karte damit leistungsfähiger.

      Bevor Sie Ihre alte eGK zur Vernichtung geben, lassen Sie alle medizinischen Daten bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin löschen beziehungsweise auf Ihrer neuen Karte speichern. Nur diese haben aus Sicherheitsgründen die Berechtigungen und technischen Möglichkeiten dazu.

    • Was mache ich, wenn ich keine elektronische Gesundheitskarte habe?

      Haben Sie Ihre eGK noch nicht erhalten oder verloren — melden Sie sich vor Ihrem Arzt- oder Zahnarztbesuch bei uns. Wir senden Ihnen eine Bescheinigung als vorläufigen Ersatz zu. Alternativ nutzen Sie unsere App „Meine AOK“. Hier können Sie schnell und unkompliziert das entsprechende pdf-Dokument herunterladen und dem Arzt oder der Ärztin vorzeigen.

      Wurde Ihnen die Karte gestohlen, melden Sie sich bitte unverzüglich bei uns! Wir sperren die gestohlene Karte und Sie erhalten unkompliziert eine neue. 

    • Was kann ich tun, wenn meine elektronische Gesundheitskarte defekt ist?

      Bei einem Defekt Ihrer elektronischen Gesundheitskarte können Sie online einen Ersatz anfordern.

      eGK anfordern
    • Wann muss das Bild für die elektronische Gesundheitskarte aktualisiert werden?

      Der Gesetzgeber verpflichtet uns, das Foto regelmäßig zu aktualisieren.

      Krankenkassen dürfen das Lichtbild nur für die Dauer des Versicherungsverhältnisses speichern, längstens jedoch für zehn Jahre. Nach dem Ende des Versicherungsverhältnisses hat die Krankenkasse es unverzüglich, spätestens nach drei Monaten, zu löschen.

      Sie erhalten Post von uns, wenn ein neues Lichtbild erforderlich wird.

    • Braucht mein Kind ebenfalls ein Foto für die elektronische Gesundheitskarte?

      Erst mit der Vollendung des 15. Lebensjahres ist ein Foto Pflicht. Sie erhalten Post von uns, wenn ein Lichtbild erforderlich wird.

    • Wer unterschreibt auf der elektronischen Gesundheitskarte meines Kindes?

      Bei Kindern unter 15 Jahren unterschreibt der Erziehungsberechtigte. Bei Vollendung des 15. Lebensjahres erhalten Jugendliche eine elektronische Gesundheitskarte mit Foto. Dann unterschreibt der versicherte Jugendliche selbst.

    • Wann erhalte ich eine neue elektronische Gesundheitskarte?

      Wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte bald ungültig wird, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Wir senden Ihnen automatisch eine neue elektronische Gesundheitskarte zu – unkompliziert und kostenfrei.

      Eine neue elektronische Gesundheitskarte wird erstellt, wenn ...

      • sich Ihr Name ändert. Dies ist erforderlich, weil der alte Name auch auf dem Kartenkörper aufgedruckt ist. Die alte Karte können Sie bis zum Erhalt der neuen weiter verwenden.
      • das Geburtsdatum oder Geschlecht korrigiert wird. In diesem Fall wird eine neue Versichertennummer vergeben. Diese ist dann sichtbar auf Ihrer neuen eGK aufgedruckt. Die alte Karte können Sie bis zum Erhalt der neuen weiter verwenden.
      • die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgeschriebenen Sicherheitszertifikate ablaufen. Sie erhalten rechtzeitig vor Ablauf eine neue Karte.

      Bitte verwenden Sie nach Erhalt einer neuen Karte nur noch diese. Die ältere Karte wird automatisch gesperrt.

    • Was mache ich mit alten, ungültigen elektronischen Gesundheitskarten?

      Elektronische Gesundheitskarten enthalten einen Mikroprozessorchip. Damit zählen sie zu den Elektrogeräten und dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Bitte senden Sie uns alte Karten zurück. Wir entsorgen sie datenschutz- und umweltgerecht. Sollten Sie auf Ihrer alten Karte medizinische Daten gespeichert haben (zum Beispiel Notfalldaten oder elektronischer Medikationsplan), empfehlen wir Ihnen, diese zuvor von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin löschen zu lassen. Diese unterstützen Sie auch dabei, die Daten auf Ihre neue Karte zu speichern.

    • Wo ist die elektronische Gesundheitskarte gültig?

      Die elektronische Gesundheitskarte selbst können Sie uneingeschränkt in der ganzen Bundesrepublik Deutschland bei allen zugelassenen Leistungserbringern nutzen. Die auf der Rückseite aufgedruckte Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) wird im staatlichen Gesundheitssystem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und vielen weiteren europäischen Ländern anerkannt. 

    • Was ist eigentlich ein NFC-Chip? Brauche ich so etwas?

      Ein Near-Field-Communication-Chip (NFC-Chip) nutzt einen Funkstandard zur drahtlosen Datenübertragung. Dabei müssen sich zwei Geräte (hier Lesegerät oder Smartphone und Karte) in einem Abstand von nur wenigen Zentimetern befinden. NFC in Verbindung mit der CAN  (Card Access Number) bietet daher große Sicherheit.

      Die Technik wird bereits regelmäßig beim neuen Personalausweis verwendet.

      Die AOK gibt nur elektronische Gesundheitskarten mit kontaktloser Schnittstelle (NFC) für die Nutzung der meisten medizinischen Anwendungen aus.

    Aktualisiert: 17.10.2024

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