Haushaltshilfe – Unterstützung im Notfall

Eine Haushaltshilfe unterstützt Familien, wenn ein Elternteil krank wird. Wer seinen Haushalt nicht eigenständig weiterführen kann, erhält Hilfe von der AOK.
Ein Mann unterstützt eine Familie als Haushaltshilfe und geht für sie einkaufen oder erledigt andere Dinge im Haushalt wie Waschen oder Putzen, was die Familie durch einen Krankheitsfall selbst nicht bewerkstelligen kann.© iStock / NickyLloyd

Inhalte im Überblick

    Hilfe im Haushalt, wenn es darauf ankommt

    Einkaufen, Staubsaugen, Wäsche waschen oder die Kinder in die Kita bringen. Eine Haushaltshilfe erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf Ihre Kinder.

    Insbesondere, wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht eigenständig weiterführen können und zum Beispiel ins Krankenhaus oder zur Kur müssen. Auch bei erheblichen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer schweren Erkrankung können Sie eine Unterstützung erhalten.

    Kosten für eine Haushaltshilfe

    Die AOK übernimmt einen Teil der Kosten für eine Haushaltshilfe. Wie lange Sie eine Haushaltshilfe erhalten, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit beziehungsweise Ihrer individuellen Situation. Zu den finanziell geförderten Dienstleistungen der Haushaltshilfe zählen generell alle Tätigkeiten, die zur Weiterführung des Haushalts notwendig sind.

    Springen Freunde oder verwandte Personen als Haushaltshilfe bei Ihnen ein, können wir sie dabei unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten wir den Verdienstausfall eines Elternteils oder eines nahen Verwandten bis zu einer bestimmten Höhe.

    Zuzahlung für die Haushaltshilfe

    Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Sind Sie für dieses Jahr von Zuzahlungen befreit, entfällt Ihr Anteil. Auch bei einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung müssen Sie keine Zuzahlungen leisten.

    Haushaltshilfe beantragen

    Neben dem Antrag ist auch eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin bestätigt darin, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Haushalt weiterzuführen. Bitte beachten Sie, dass die Haushaltshilfe beantragt werden muss, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen.

    Wenden Sie sich bitte an Ihre AOK vor Ort und schildern Sie Ihre persönliche Situation, damit wir Sie individuell beraten können. Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und welche Unterlagen benötigt werden.

    Haushaltshilfe bei Krankheit: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

    Bei der AOK Bayern können Sie Haushaltshilfe beantragen, wenn in Ihrem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind lebt, das auf Hilfe angewiesen ist. Das gilt jedoch nur, wenn Sie keine andere im Haushalt lebende Person unterstützen kann. Sie können Haushaltshilfe beantragen, wenn Sie:

    • selbst vollstationär im Krankenhaus behandelt werden oder Ihr Kind zur Behandlung in ein Krankenhaus begleiten müssen
    • wegen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme den Haushalt nicht selbst weiterführen können und die AOK Kostenträger dieser Maßnahme ist
    • den Haushalt aufgrund einer schweren Krankheit oder akuten Verschlimmerung einer Krankheit nicht weiterführen können
    • den Haushalt nach der Geburt eines Kindes oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden nicht weiterführen können; das gilt auch, wenn Sie Ihr erstes Kind erwarten

    Die AOK Bayern übernimmt Leistungen, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinaus gehen.  Wir übernehmen Ihre Haushaltshilfe-Leistungen für bis zu 52 Wochen je Krankheitsfall. Hierfür benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung.

    Anspruch auf Haushaltshilfe ohne Kind

    Soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des SGB XI vorliegt, erhalten Sie Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen.

    Aktualisiert: 24.10.2024

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