Bessere Betreuung und mehr Vorsorge beim Kinderarzt
Mehr Vorsorgeuntersuchungen für die gesunde Entwicklung Ihres Kindes
Schon unmittelbar nach der Geburt prüft der Arzt Ihr Kind in den ersten Untersuchungen auf „Herz und Nieren“. In den kommenden Jahren steht die gesunde Entwicklung Ihres Kindes im Fokus der Kinder- und Jugenduntersuchungen.
Der AOK Bayern liegt die Gesundheit ihrer jüngsten Versicherten besonders am Herzen. Deshalb haben wir mit den Kinder- und Jugendärzten im Freistaat einen besonderen Vertrag abgeschlossen. Für AOK-versicherte Kinder stehen über die gesetzlichen U-Untersuchungen hinaus noch zusätzliche Leistungen zur Verfügung, z. B. Hörtests, Sehtests und Tests zur Sprachentwicklung.
Zusätzliche Leistungen des Kinder- und Jugendarztvertrags im Überblick
Die besonderen Leistungen des AOK-Qualitätsvertrages begleiten Ihr Kind von der Geburt bis zum Erwachsenwerden:
Elternberatung „1-2-3-Brei“
1-2-3-Brei: So gestalten Sie den Umstieg auf Beikost für Ihr BabyDer Kinder- und Jugendarzt berät Sie, wenn Ihr Kind von der anfänglichen Milchnahrung auf B(r)eikost umsteigt (3. bis 8. Lebensmonat, einmalig).
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchung J2
Mit der J2 (16 bis 17 Jahre) steht für Ihr Kind ein zusätzlicher Gesundheitscheck mit begleitender Beratung bei der Berufswahl zur Verfügung.
Screening-Sonographie der Niere und der Blase
Diese Ultraschall-Untersuchung wird als Screening im Zeitraum zweiter bis zwölfter Lebensmonat einmalig angeboten.
Sehscreening (sog. Amblyopie-Screening)
Ein erweiterter Sehtest hilft, Fehlsichtigkeit frühzeitig beim Kind zu entdecken. Die zusätzliche Untersuchung wird je einmal in den Lebensaltersstufen 6 bis 14 Monate (U5 bis U6), 20 bis 27 Monate (U7), 46 bis 66 Monate (U8 bis U9) und 12 bis 17 Jahre (J1 bis J2) angeboten.
Bewegungsberatung
Kinder brauchen Bewegung, um sich gesund zu entwickeln. Und genau deshalb gibt es einmalig eine umfassende Bewegungsberatung bei Ihrem Kinder- und Jugendarzt. Berechtigte Kinder erhalten vor ihrem sechsten Geburtstag einen Gutschein.
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchung U10
Die AOK Bayern bietet mit dem Kinder- und Jugendarztvertrag mehr Vorsorgeleistungen für Kinder. Die große Untersuchungs-Lücke zwischen U9 und J1 wird geschlossen.
Bei dieser zusätzlichen Untersuchung im Alter von 7 bis 8 Jahren werden die Entwicklungsfortschritte Ihres Kindes genau unter die Lupe genommen.
Sind die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung bei Ihrem Kind bereits aufgefrischt worden? Die Empfehlung hierfür lautet: ab dem 6. Lebensjahr. Die U10 ist eine gute Gelegenheit, dies zu überprüfen. Ganz grundsätzlich wandelt sich im Schulalter das Leben Ihres Kindes. Gerade jetzt ist eine genaue Beobachtung der Entwicklung wichtig, um Auffälligkeiten zu bemerken und gegenzusteuern. Die AOK Bayern hat aus diesem Grund ihr Angebot für U-Untersuchungen im Rahmen des Kinder- und Jugendarztvertrages erweitert. Bei der U10 prüft der Kinderarzt vor allem, ob möglicherweise Schulleistungsstörungen wie Legasthenie, Verhaltensstörungen wie ADHS oder motorische Störungen vorliegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Arzt Maßnahmen vorschlagen, um das Kind zu unterstützen.
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchung U11
Zusammen mit der U10 schließt diese Früherkennungsuntersuchung im Alter von 9 bis 10 Jahren die große Lücke zwischen U9 und J1. Hier überprüft der Kinderarzt den Gesundheitsstatus Ihres Kindes.
Gerade in diesem Alter treten bei vielen Kindern vermehrt Schwierigkeiten in der Schule auf. Der Kinderarzt wird Sie fragen: Wie kommt das Kind in der Schule mit? Hat es Probleme mit dem Schulstoff oder mit anderen Kindern? Sind Zähne und Kiefer in Ordnung? Zeigt das Kind suchtähnliches Verhalten beim Fernsehen oder vor dem PC? All dies und mehr untersucht der Arzt. Und er gibt individuelle Tipps zu einer gesunden Lebensweise.
Sprachscreening und Elternberatung zur Sprachentwicklung
Zusätzlich zu den Früherkennungsuntersuchungen U3 bis U11 prüft der Kinder- und Jugendarzt, ob die Sprachentwicklung altersgemäß verläuft. Er gibt Tipps, wie Eltern die sprachlichen Fähigkeiten ihres Kindes noch gezielter fördern können.
Hörprüfung (Screening-Audiometrie)
Die Screening-Audiometrie wird jeweils zusammen mit den Früherkennungsuntersuchungen J1 und J2 durchgeführt. Damit sollen Hörschäden (durch laute Musik u. ä.) möglichst frühzeitig erkannt werden.
Antibiotika-Beratung
Viel hilft viel? Warum das bei Antibiotika nicht immer stimmt, erklärt Ihnen bei medizinischer Notwendigkeit Ihr Kinder- und Jugendarzt im Rahmen einer Beratung rund ums sensible Thema Antibiotika.
Telekonsil
Telemedizin: Zweitmeinung online einholenDer Kinder- und Jugendarzt kann kurzfristig bei schwierigen medizinischen Fragestellungen online eine zweite fachärztliche Meinung einholen.
Besondere Betreuungsleistungen
Nimmt Ihr Kind am Kinder- und Jugendarztvertrag teil und besteht eine medizinische Notwendigkeit, ist eine entwicklungsneurologische und/oder ergänzende sozialpädiatrische Betreuung möglich.
Besondere Sprechzeiten
Für Teilnehmer am Kinder- und Jugendarztvertrag stehen beim Kinderarzt besondere Sprechzeiten zur Verfügung.
Die U-Untersuchungen für Ihr Kind richtig vorbereiten
Bereiten Sie sich auf diese Termine gut vor und schildern Sie Ihre Beobachtungen. Das hilft dem Kinderarzt, die Entwicklung Ihres Kindes besser zu beurteilen. Wir zeigen, worauf es ankommt.
So fördern Sie Ihr Kind
Nehmen Sie die zusätzlichen Angebote der AOK Bayern für U10 und U11 wahr. Besprechen Sie mit dem Kinderarzt, wenn die Entwicklung Ihres Kindes Ihnen Sorgen bereitet. Er gibt gern Hilfestellung. Achten Sie darauf, zuhause und in der Freizeit keinen zusätzlichen Druck oder weitere Belastung für Ihr Kind aufzubauen. Kinder benötigen jetzt einen Ausgleich zum anstrengenden Schulalltag. Bewegung und Spiel in der Freizeit sollen vor allem Spaß machen. Verlieren Sie dabei nicht die Intensität der Mediennutzung Ihres Nachwuchses aus den Augen.
Anmelden zum Kinder- und Jugendarztvertrag
Mit dem Kinder- und Jugendarztvertrag entscheiden Sie sich für einen Kinder- und Jugendarzt als zentralen Ansprechpartner für alle Fragen zur Gesundheit Ihres Kindes. An die Wahl sind Sie mindestens ein Jahr gebunden. Der Kinder- und Jugendarzt übernimmt für Sie auch die Formalitäten, damit Sie die Vorteile des Kinder- und Jugendarztvertrages schnell und unkompliziert nutzen können. Um Ihr Kind anzumelden, wenden Sie sich bitte an Ihren Kinder- und Jugendarzt oder Ihre AOK vor Ort.
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