Weil es auf die Extras ankommt

Der AOK-Gesundheitsvorteil: Extra-Leistungen, maßgeschneidert für Sie.

Neue Leistungen

Ab 1. Januar 2025 haben wir noch mehr Zusatzleistungen für Sie!

  • Professionelle Zahnreinigung ab 18 Jahren: zweimalige Bezuschussung bis zu je 50 EUR pro Kalenderjahr
  • Osteopathie für Schwangere und Kinder bis 17 Jahre: sechs Behandlungen mit je bis zu 50 EUR sowie Bezuschussung für weitere Leistungserbringer
  • (Frauen-)Vorsorge, Schwangerschaft und Homöopathie: Erhöhung aller Erstattungssätze

Der AOK-Gesundheitsvorteil

Jeder Mensch ist anders. Und jeder hat andere Bedürfnisse – vor allem in Sachen Gesundheit. Deswegen bieten wir Ihnen den AOK-Gesundheitsvorteil: zahlreiche Extras, die dazu beitragen, dass Sie bestenfalls gar nicht erst krank werden. Weil wir Ihre Gesundheit persönlich nehmen.

Weil jeder anders gesund ist
Der AOK-Gesundheitsvorteil bietet zahlreiche Mehrleistungen. Sie suchen sich ganz individuell die Vorteile heraus, die zu Ihnen, Ihrer Familie, Ihrer Lebenssituation und Ihren Wünschen passen. Gestalten Sie Ihr Leben und Ihre Zukunft – die AOK Bayern begleitet Sie dabei. Gemeinsam investieren wir in Ihre Gesundheit. Weil Vorsorge die beste Medizin ist.

Weil es sich auszahlt
Je nach Leistung übernehmen wir bis zu 100 Prozent der Kosten. Obendrein bezuschussen wir den Impfstoff sowie die ärztliche Beratung und Behandlung (ab Leistungsdatum 01.04.2024) für Ihre Urlaubsreise.

Weil es so einfach ist
Sie entscheiden, welches Extra-Angebot für Sie das richtige ist und reichen die Belege oder Rechnungen bei uns ein. Auf welchem Weg, bleibt Ihnen überlassen – ob digital im Onlineportal „Meine AOK“ oder persönlich an unseren Standorten.

Weil Sicherheit mit auf Reisen geht

Wir wollen, dass Sie Ihren Urlaub genießen. Vor allem, wenn Sie in tropische oder subtropische Länder reisen, sollten Sie sich vorab informieren. Die Folgen einer Ansteckung sind oft weitreichend.

Mit der passenden Immunisierung können Sie die Übertragung von Erkrankungen vermeiden. Schützen Sie sich durch die passende Impfung. Ihr Hausarzt berät Sie gerne zu den gesundheitlichen Risiken an Ihrem Urlaubsort. 

Der AOK-Gesundheitsvorteil umfasst die Malariaprophylaxe sowie Reise-Schutzimpfungen gegen Cholera, Dengue (ab 4 Jahren), Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken ACWY, Meningokokken B (ab 5 Jahren), Meningokokken C, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus, und Vogelgrippe. Er enthält zusätzlich auch reiseunabhängige Schutzimpfungen gegen Meningokokken Serotypen ACWY, B (ab 5 Jahren) und C sowie gegen Humane Papillomviren (HPV) von 18 bis 25 Jahren.

Eine Beteiligung an den Kosten ist bei den Reise- und Schutzimpfungen möglich, wenn es sich nicht bereits um eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung handelt.

Wenn Sie an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf nur der von Ihnen gewählte Arzt die Impfungen durchführen bzw. die Medikamente verordnen. Eine Ausnahme ist die Gelbfieberimpfung – Sie können jede anerkannte Gelbfieberimpfstelle auch ohne Überweisung Ihres gewählten Arztes in Anspruch nehmen.

  • Reise- und Schutzimpfungen

    Für wen? alle 
    Ausnahme: Impfung gegen Dengue (Versicherte ab 4 Jahren), Meningokokken B (ab 5 Jahren) und Impfung gegen Humane Papillomviren (Versicherte von 18 bis 25 Jahren)
    Erstattung: 100 % der Kosten für den Impfstoff oder Tabletten und bis zu 15 EUR für Beratungs- und Behandlungskosten des Arztes (ab Leistungsdatum 01.04.2024)
    Zeitraum: nach ärztlichem Rat
    Einzureichende Unterlagen: einfach Privatrezept, Rechnung und bei Reiseimpfungen zusätzlich einen formlosen Nachweis über die Reise einreichen

Weil Vorsorge die beste Medizin ist

Früh erkannt – früh gebannt: Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen schaffen beste Voraussetzungen dafür, dass Krankheiten früh erkannt werden. Gehen Sie deshalb bitte regelmäßig zur Vorsorge und helfen Sie mit, Ihre Gesundheit lange zu erhalten.

  • Hautscreening

    Für wen? 18–34 Jahre
    Erstattung: 100 % der Kosten, bis zu 25 EUR (neu ab Leistungsdatum 2025: bis zu 50 EUR)
    Zeitraum: 1 x jedes zweite Kalenderjahr
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Nachweis (PDF-Datei, 700 KB) einreichen

    Voraussetzung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Hautkrebs zu erkranken:

    1. heller Hauttyp 1 bis 3
    2. Vorhandensein von mehr als 30 multiplen, gutartigen Pigmentmalen (Leberflecken)
    3. Dysplastisches Nävussyndrom (Vorhandensein von atypischen Pigmentmalen)
    4. Xeroderma pigmentosum (erbliche Hauterkrankung)
    5. familiäre Disposition für Hautkrebs im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister)

    Die Leistung muss durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten erbracht werden. Sie beinhaltet eine visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut, einschließlich des behaarten Kopfes.

    Hinweis:
    Das Hautscreening ist ab 35 Jahren Bestandteil der Regelversorgung.

  • Check-up schon ab 30 Jahren

    Für wen? 30–34 Jahre
    Erstattung: bis zu 20 EUR (neu ab Leistungsdatum 2025: bis zu 50 EUR)
    Zeitraum: 1 x pro Kalenderjahr
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Nachweis (PDF-Datei, 700 KB) einreichen

    Voraussetzung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an einer Herz-Kreislauf- oder Stoffwechselkrankheit zu erkranken:

    1. Hypertonie (Bluthochdruck)
    2. Hypercholesterinämie (hoher Cholesterinwert)
    3. Übergewicht (BMI ab 25)
    4. familiäre Disposition einer Herz-Kreislauf- oder Stoffwechselkrankheit im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister)
       

    Der Check-up muss bei einem zugelassenen Vertragsarzt erfolgen. Wenn Sie an einem Arztnetz oder dem Hausarztvertrag teilnehmen, darf nur der von Ihnen gewählte Arzt die Untersuchung durchführen.

    Hinweis:
    Wenn Versicherte 18 Jahre oder älter sind, übernimmt die AOK Bayern im Rahmen der Regelversorgung bis zum Alter von 34 Jahren einmalig und dann alle drei Jahre die Kosten für den Check-up. 

Weil Frauenvorsorge ganz individuell sein soll

Viele Frauen übernehmen die Verantwortung für ihre Gesundheit und nutzen Angebote zur Vorsorge. Wir bieten speziell für unsere weiblichen Versicherten mehrere Gesundheitsvorteile.

  • Brustkrebsvorsorge mittels Abtasten

    Für wen? 25–29 Jahre
    Erstattung: 100 % der Kosten, bis zu 25 EUR (neu ab Leistungsdatum 2025: bis zu 50 EUR)
    Zeitraum: 1 x pro Kalenderjahr
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Nachweis (PDF-Datei, 700 KB) einreichen

    Voraussetzung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Brustkrebs zu erkranken:

    1. Frauen mit einer sehr hohen Brustdichte (Stufe 4)
    2. erhöhtes familiäres Risiko einer medizinisch festgestellten Genmutation im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister), die mit einem erhöhten Brustkrebsrisiko einhergeht
    3. familiäre Vorbelastung durch Brustkrebs im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister)

    Die Untersuchung muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt erfolgen.
     

    Hinweis:
    Ab dem 30. Geburtstag ist die Brustkrebsvorsorge Bestandteil der Regelversorgung.

  • Innovative Methode: MammaCare

    Für wen? ab 25 Jahre
    Erstattung: bis zu 20 EUR (neu ab Leistungsdatum 2025: bis zu 50 EUR)
    Zeitraum: 1 x pro Kalenderjahr
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Nachweis (PDF-Datei, 700 KB) einreichen

    Voraussetzung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Brustkrebs zu erkranken:

    1. Frauen mit einer sehr hohen Brustdichte (Stufe 4)
    2. erhöhtes familiäres Risiko einer medizinisch festgestellten Genmutation im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister), die mit einem erhöhten Brustkrebsrisiko einhergeht
    3. familiäre Vorbelastung durch Brustkrebs im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister)
       
  • Innovative Methode: discovering hands

    Für wen? ab 25 Jahren
    Erstattung: bis zu 20 EUR (neu ab Leistungsdatum 2025: bis zu 50 EUR)
    Zeitraum: 1 x pro Kalenderjahr
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Nachweis (PDF-Datei, 700 KB) einreichen

    Voraussetzung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Brustkrebs zu erkranken:

    1. Frauen mit einer sehr hohen Brustdichte (Stufe 4)
    2. erhöhtes familiäres Risiko einer medizinisch festgestellten Genmutation im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister), die mit einem erhöhten Brustkrebsrisiko einhergeht
    3. familiäre Vorbelastung durch Brustkrebs im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister)
       
  • Ultraschall der Eierstöcke und Gebärmutter

    Für wen? 25–54 Jahre
    Erstattung: 100 % der Kosten, bis zu 40 EUR (neu ab Leistungsdatum 2025: bis zu 50 EUR)
    Zeitraum: 1 x pro Kalenderjahr
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Nachweis (PDF-Datei, 700 KB) einreichen

    Voraussetzung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Eierstock- oder Gebärmutterhalskrebs zu erkranken:

    1. entfernte Tumore oder Zysten an den Eierstöcken
    2. entfernte Myome an der Gebärmutter
    3. Pap II bis IV (Befund)
    4. familiäre Vorbelastung durch Eierstock- oder Gebärmutterhalskrebs im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister)

    Die Untersuchung muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt erfolgen.
     

Weil Gesundheit schon im Mutterleib beginnt

Profitieren Sie vor, während und nach der Geburt von Ihrem AOK-Gesundheitsvorteil.

Wir unterstützen zahlreiche Leistungen, um mögliche Risiken für Sie und Ihr Ungeborenes zu reduzieren. Mit alternativen Maßnahmen aus den Bereichen Homöopathie, Osteopathie, Toxoplasmosetest sowie Hebammendienstleistungen steigern Sie Ihr Wohlbefinden während der gesamten Schwangerschaft bis zur bestens vorbereiteten Geburt.

  • Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate

    Für wen? Schwangere
    Erstattung: bis zu 100 EUR
    Zeitraum: pro Schwangerschaft
    Einzureichende Unterlagen: einfach Privatrezept und Rechnung einreichen

    Die AOK Bayern erstattet nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate, wenn diese von einem zugelassenen Vertragsarzt während der Schwangerschaft über ein Privatrezept verordnet wurden. Erstattet werden Arzneimittel, die nur aus einem der drei Wirkstoffe oder aus einer Kombination dieser Wirkstoffe untereinander bestehen (keine Kombinationen mit anderen Wirkstoffen, keine Nahrungsergänzungsmittel)

  • Toxoplasmosetest

    Für wen? Schwangere
    Erstattung: bis zu 15 EUR (neu ab Leistungsdatum 2025: bis zu 25 EUR)
    Zeitraum: 1 x pro Schwangerschaft
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Rezept einreichen

    Der Test muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Rezept (Privatverordnung) erfolgen.

  • Antikörperbestimmung von Hepatitis C, Ringelröteln, Windpocken und des Zytomegalievirus

    Für wen? Schwangere
    Erstattung: bis zu 15 EUR (neu ab Leistungsdatum 2025: bis zu je 25 EUR)
    Zeitraum: 1 x pro Schwangerschaft (ab Leistungsdatum 2025: jeweils 1 x pro Schwangerschaft)
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Rezept einreichen

    Die Antikörperbestimmung muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Rezept (Privatverordnung) erfolgen.

  • Osteopathie

    Für wen? Schwangere
    Erstattung: bis zu 60 EUR (neu ab Leistungsdatum 2025: sechs Behandlungen bis zu je 50 EUR)
    Zeitraum: pro Schwangerschaft
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Rezept (Privatverordnung) einreichen

    Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und von einem zugelassenen Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation in der Osteopathie (neu ab Leistungsdatum 2025: Leistungserbringer, der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat) durchgeführt wird.

    Bei Versicherten, die an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, muss das Privatrezept durch den gewählten Arzt ausgestellt, und die Behandlung durch ihn durchgeführt werden. Er muss über die genannte Zusatzqualifikation verfügen (neu ab Leistungsdatum 2025: wenn er die Behandlung selbst erbringt).

  • Homöopathische Arzneimittel

    Informationen dazu finden Sie im Abschnitt "Weil Naturarznei sinnvoll sein kann"

  • pH-Selbsttest

    Für wen? Schwangere
    Erstattung: bis zu 15 EUR (neu ab Leistungsdatum 2025: bis zu 25 EUR)
    Zeitraum: 1 x pro Schwangerschaft
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Rezept einreichen

    Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten, wenn der Test von einem zugelassenen Vertragsarzt auf Rezept (Privatverordnung) durchgeführt wird und nicht schon eine Leistung nach den Mutterschaftsrichtlinien ist.
     

  • B-Streptokokken-Test

    Für wen? Schwangere
    Erstattung: bis zu 15 EUR (neu ab Leistungsdatum 2025: bis zu 25 EUR)
    Zeitraum: 1 x pro Schwangerschaft
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Rezept einreichen

    Die AOK Bayern beteiligt sich ab der 35. Schwangerschaftswoche an den Kosten für einen Test, der durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe auf Rezept (Privatverordnung) veranlasst bzw. erbracht wird.

  • Partnerbegleitung bei der Geburtsvorbereitung

    Für wen? Schwangere
    Erstattung: bis zu 60 EUR (neu ab Leistungsdatum 2025: bis zu 75 EUR)
    Zeitraum: 1 x pro Schwangerschaft
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Verordnung (Privatrezept) einreichen

    Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für die Begleitperson (Ehemann, Lebenspartnerin oder Lebenspartner) bei einem Partner-Geburtsvorbereitungskurs bei einer Vertragshebamme oder einem zugelassenen Physiotherapeuten.

  • Hebammenrufbereitschaft

    Für wen? Schwangere
    Erstattung: tatsächliche Kosten bis zu 250 EUR
    Zeitraum: 1 x pro Schwangerschaft
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen

    Wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft und bei der Geburt die Hilfe einer zugelassenen freiberuflichen Vertragshebamme in Anspruch nehmen, übernehmen wir bis zu 250 Euro für die Rufbereitschaft Ihrer Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft. Die Rufbereitschaft muss eine 24-stündige Erreichbarkeit und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe umfassen.

  • Zuschuss bei künstlicher Befruchtung (zur Regelleistung)

    Für wen? Ehepaare mit Kinderwunsch

    Erstattung: zusätzlich 500 EUR je Ehepaar und Versuch, jedoch nicht mehr als die dem jeweiligen bei der AOK versicherten Ehepartner tatsächlich entstandenen Kosten (Arzt- und Arzneimittelrechnungen für Behandlungsversuche ab 01.04.2024).

    Zeitraum: bei jeder genehmigten, gesetzlich möglichen Versuchsreihe 

    Einzureichende Unterlagen: einfach erforderliche Unterlagen einreichen (z.B. Arzt- und Arzneimittelrechnungen einschließlich der Verordnungen)

  • Zusatzversuch bei künstlicher Befruchtung

    Für wen? Ehepaare mit Kinderwunsch

    Erstattung: bis zu 1.500 EUR der Kosten je Ehepaar, jedoch nicht mehr als die dem jeweiligen bei der AOK versicherten Ehepartner tatsächlich entstandenen Kosten, während der Versicherungszeit (Arzt- und Arzneirechnungen einschließlich der Verordnungen)

    Zeitraum: bei jeder genehmigten, gesetzlich möglichen Versuchsreihe ein zusätzlicher Versuch

    Einzureichende Unterlagen: einfach erforderliche Unterlagen einreichen (z.B. Arzt- und Arzneimittelrechnungen einschließlich der Verordnungen)

Weil die Gesundheit von Kindern wichtig ist

Die Gesundheit von Kindern liegt uns besonders am Herzen. Deshalb bieten wir auch für unsere jungen Versicherten verschiedene Extras.

  • Osteopathie

    Für wen? Kinder bis 17 Jahre
    Erstattung: bis zu 60 EUR (neu ab Leistungsdatum 2025: sechs Behandlungen bis zu je 50 EUR)
    Zeitraum: pro Kalenderjahr
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und ärztliche Verordnung einreichen

    Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und von einem zugelassenen Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation in der Osteopathie (neu ab Leistungsdatum 2025: Leistungserbringer, der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat) durchgeführt wird.

    Bei Kindern und Jugendlichen, die an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, muss das Privatrezept durch den gewählten Arzt ausgestellt, und die Behandlung durch ihn durchgeführt werden. Er muss über die genannte Zusatzqualifikation verfügen (neu ab Leistungsdatum 2025: wenn er die Behandlung selbst erbringt).

  • Homöopathische Arzneimittel

    Informationen dazu finden Sie im Abschnitt "Weil Naturarznei sinnvoll sein kann"

  • Mitaufnahme eines Elternteils im Krankenhaus

    Für wen? Kinder bis 9 Jahre
    Erstattung: bis zu 100 EUR
    Zeitraum: pro Kalenderjahr
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen

    Die AOK Bayern erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten der Mitaufnahme eines Elternteils in einem zugelassenen Krankenhaus, sofern diese nicht bereits durch die Regelleistung abgedeckt werden können.

Weil Zähne zum Zeigen da sind

Gesunde Zähne steigern die Attraktivität und können ein Lächeln einfach unwiderstehlich machen. Sie sind aber auch ein wichtiger Bestandteil unserer Gesundheit und unterstützen uns dabei, uns ausgewogen und gesund zu ernähren.

  • Neu ab 01.01.2025: Professionelle Zahnreinigung

    Für wen? Erwachsene ab 18 Jahren
    Erstattung: zwei Mal bis zu je 50 EUR
    Zeitraum: pro Kalenderjahr 
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen

    Die AOK Bayern beteiligt sich für Versicherte ab 18 Jahren ab Leistungsdatum 2025 zwei Mal jährlich bis zu je 50 Euro an einer professionellen Zahnreinigung bei einem zugelassenen Vertragszahnarzt. 
     

  • Festsitzender Unterkiefer-Frontzahn-Retainer (neu ab 01.01.2025: auch für den Oberkiefer)

    Für wen? alle
    Erstattung: bis zu 50 EUR (neu ab Leistungsdatum 2025: bis zu je 75 EUR)
    Zeitraum: einmalig
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen

    Die AOK beteiligt sich an den Kosten eines festsitzenden Unterkiefer-Frontzahn-Retainers (ab Leistungsdatum 2025 auch im Oberkiefer), sofern dieser nicht bereits über die Regelversorgung abgedeckt ist. Die Leistungserbringung muss durch einen an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachzahnarzt für Kieferorthopädie erfolgen. Die Kosten werden bezuschusst, wenn das Leistungsdatum der Privatleistung bis zu 12 Monate nach dem Ausstellungsdatum der Abschlussmitteilung liegt. Weitere Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung. 

  • Versiegelung der vorderen Backenzähne

    Für wen? Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre
    Erstattung: bis zu 50 EUR
    Zeitraum: einmalig
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen

    Die AOK Bayern übernimmt die Kosten bei einem zugelassenen Vertragszahnarzt. 

    Hinweis:
    Die Versiegelung der hinteren Backenzähne ist zwischen 6 und 17 Jahren Regelleistung und wird direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet.

  • Glattflächenversiegelung bei Kieferorthopäden

    Für wen? Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre
    Erstattung: bis zu 50 EUR
    Zeitraum: einmalig
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen

    Die AOK Bayern übernimmt die Kosten für die Glattflächenversiegelung durch einen an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachzahnarzt für Kieferorthopädie.

  • Lachgassedierung bei Weisheitszahnentfernung

    Für wen? Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre
    Erstattung: bis zu 70 EUR (neu ab Leistungsdatum 2025: bis zu 100 EUR)
    Zeitraum: pro Kalenderjahr
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen

    Die AOK Bayern beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten bei zugelassenen Vertragszahnärzten, sofern diese nicht bereits durch die Regelleistung abgedeckt werden können.

Weil Naturarznei sinnvoll sein kann

Homöopathie inklusive Phytotherapie und Anthroposophie kann eine gute Alternative zur pharmazeutischen Behandlung sein. 

  • Homöopathische Arzneimittel

    Für wen? alle Versicherten
    Erstattung: 100 % der Kosten, bis zu 25 EUR (neu ab Leistungsdatum 2025: bis zu 100 EUR)
    Zeitraum: pro Kalenderjahr  
    Einzureichende Unterlagen: einfach Privatrezept und Rechnung einreichen

    Wir beteiligen uns an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist.

    Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren (neu ab Leistungsdatum 2025: das Erfordernis der Zusatzbezeichnung entfällt) auf Privatrezept verordnet werden.

    Wenn Versicherte an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf das Privatrezept nur durch den gewählten Arzt ausgestellt werden. Er muss dabei über eine der genannten Zusatzbezeichnungen verfügen.

Weil sportliche Betätigung vorbeugt

Für alle, die nicht nur Herz-Kreislauferkrankungen sondern auch orthopädischen Erkrankungen vorbeugen wollen.

  • Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung

    Für wen? ab 16 Jahre
    Erstattung: 100 % der Kosten, bis zu 60 EUR (neu ab Leistungsdatum 2025: bis zu 75 EUR)
    Zeitraum: alle zwei Jahre
    Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen

    Die AOK Bayern erstattet eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung, wenn diese dazu geeignet und notwendig ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten, frühzeitig zu erkennen oder deren Verschlimmerung zu vermeiden.

    Voraussetzung ist, dass die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung durch einen zugelassenen Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Sportmedizin erbracht wird.

    Bei Versicherten, die an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf die Vorsorgeuntersuchung und Beratung nur durch den gewählten Arzt erbracht werden. Er muss dabei über die genannte Zusatzbezeichnung verfügen.

Aktualisiert: 17.12.2024

Nach oben

Waren diese Informationen hilfreich für Sie?