Pflege organisieren

Inhalte im Überblick
Pflegebegutachtung als Voraussetzung für den Erhalt von Pflegeleistungen
Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, stellt der Medizinische Dienst (MD) im Rahmen einer sogenannten Pflegebegutachtung fest. Das Gutachten, das der MD dabei erstellt, ist für den Erhalt von Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung maßgebend. Die Pflegebegutachtung erfolgt, nachdem ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde.
Im Rahmen der Pflegebegutachtung empfiehlt der MD angesichts des Pflegebedarfs einen entsprechenden Pflegegrad. Darüber hinaus hält der MD in dem Gutachten fest:
- welche Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden, zum Beispiel Pflegegeld, Sachleistungen oder vollstationäre Pflege, wie selbstständig der Antragsteller seinen Alltag gestalten kann und wobei Hilfe benötigt wird
- welchen Bedarf an Hilfsmitteln wie zum Beispiel Gehhilfen, Rollatoren oder Toilettenstühlen der Antragsteller hat
- sowie welche Maßnahmen zur Vorbeugung und Rehabilitation für den Antragsteller geeignet sein könnten
Das grundsätzliche Ziel einer jeden Pflegeleistung soll es dabei sein, die pflegebedürftigen Personen in einer möglichst selbstständigen Gestaltung des Alltags zu unterstützen.
Weitere Informationen zum Thema Pflege
Pflegegrade und Pflegebegutachtung
Einen Überblick zu den Pflegegraden und der Pflegebegutachtung finden Sie auf dieser Seite.
Unterstützung durch die AOK-Pflegeberatung
Wie die Pflegeberater der AOK Ihnen helfen können, erfahren Sie hier.
Leistungen der AOK-Pflegeversicherung
Die Pflegeleistungen der AOK aus der gesetzlichen Pflegeversicherung auf einen Blick.
Pflegeleistungen beantragen
Gesetzlich Versicherte oder deren Angehörige, die dazu bevollmächtigt sind, können jederzeit einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen. Zuständig ist die Pflegekasse der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse, bei der der Antragsteller versichert ist.
Grundsätzlich kann der Antragsteller ohne Einhaltung von Formvorschriften sowohl telefonisch als auch schriftlich einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.
Damit die AOK-Pflegekasse Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten kann, empfehlen wir Ihnen, den Antrag schriftlich zu stellen. Bitte nutzen Sie dazu das von der AOK-Pflegekasse bereitgestellte Antragsformular.
Wann sollte ich den Antrag auf Pflegeleistungen stellen?
Welche Pflegeleistungen gibt es?
Vom Antrag zum Erhalt der Pflegeleistung
In fünf Schritten vom Antrag zur Pflegeleistung
Schritt 1
01/05Der Versicherungsnehmer, ein Bevollmächtigter oder ein Betreuer stellt den Antrag auf Pflegeleistungen bei der AOK-Pflegekasse. Er kann den Antrag direkt an seine örtliche AOK adressieren, die das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular intern weiterleitet. Im Falle einer Bevollmächtigung fügen Sie bitte eine gültige Vollmacht an. Gleiches gilt für die Bestellungsurkunde des Betreuers.
Wie beantrage ich Pflegeleistungen bei der AOK Bayern?
Senden Sie uns einfach formlos eine E-Mail oder einen Brief, um Pflegeleistungen zu beantragen. Wichtig ist, dass Sie uns darin den Namen, das Geburtsdatum und die Versichertennummer des Pflegebedürftigen mitteilen. Bitte geben Sie die Art und den Umfang der benötigten Pflegeleistungen an. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Alternativ können Sie direkt einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Nutzen Sie dazu gern die nachfolgenden Formulare. Sie können den zutreffenden Antrag einfach online ausfüllen oder herunterladen und ausdrucken. Senden Sie ihn uns den Antrag bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu. Nach Erhalt bekommen Sie umgehend eine Antwort von uns.
- Pflegeantrag ambulant (Online-Pflegeantrag)
- Antrag auf stationäre Pflegeleistungen (PDF, 881 KB)
Bitte beachten Sie auch das Informationsblatt Pflegeleistungen (PDF, 70 KB), das für die Antragstellung relevante Hinweise enthält.
Passende Informationen
Vorsorgevollmacht in der Pflege
Mit einer Vorsorgevollmacht können Pflegebedürftige festlegen, wer im Ernstfall für sie handeln darf. Erfahren Sie mehr.
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