So funktioniert die soziale Selbstverwaltung in der AOK

Inhalte im Überblick
Aufgaben der Selbstverwaltung in der AOK
AOK-Versicherte bestimmen mit: Das wichtigste Organ der sozialen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Verwaltungsrat. Er geht alle sechs Jahre aus den Sozialwahlen hervor und wird paritätisch – das heißt je zur Hälfte – von der Versicherten- und der Arbeitgeberseite besetzt. Die ehrenamtlich tätigen Arbeitgeber- und Versichertenvertreter im Verwaltungsrat, auch diejenigen der AOK, stellen je einen Vorsitzenden. Beide wechseln sich jährlich im Amt des Vorsitzenden ab.
Der Verwaltungsrat bestimmt die sozial- und unternehmenspolitische Ausrichtung der AOK. Dabei muss es sich stets um Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Beitragszahlenden der GKV wie der AOK handeln. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
- Wahl des AOK-Vorstands: Die hauptamtliche Führung der AOK, der Vorstand, wird vom Verwaltungsrat für jeweils sechs Jahre gewählt.
- Haushalt der AOK: Der Verwaltungsrat der AOK beschließt – wie ein Parlament – den Haushalt der Gesundheitskasse und entlastet den AOK-Vorstand bei der Jahresrechnung.
- Beiträge: Mit dem Haushalt legt der Verwaltungsrat auch die Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes fest und beschließt Änderungen der Satzung.
- Leistungen der GKV und der AOK: Die AOK ist Teil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nicht alle Leistungen der Krankenkassen sind gesetzlich fixiert. Der Verwaltungsrat nutzt diese Spielräume im Interesse der Versicherten der AOK und Arbeitgeber.
- Weichenstellungen für die AOK: Welche Struktur soll die AOK in den nächsten Jahren haben? Wie kann sich die AOK in der Gesundheitspolitik für die Versicherten und Arbeitgeber einsetzen? Auch solche geschäfts- und gesundheitspolitischen Fragen sind Themen für den Verwaltungsrat.
- Der Verwaltungsrat der Krankenkasse übernimmt gleichzeitig die Aufgaben des Verwaltungsrates der Pflegekasse: Die Pflegekassen sind unter dem Dach der Krankenkassen angesiedelt. Organe der Pflegeversicherung sind somit die Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Krankenkassen, also auch der AOK.
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Selbstverwaltung in der AOK
Die soziale Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherungen wird mitunter verwechselt mit der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenversicherungen und Krankenhäuser. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Selbstverwaltung in der GKV und in der AOK und zu den Unterschieden.
Was ist die soziale Selbstverwaltung in der AOK?
Wer wählt den Verwaltungsrat in der GKV und für die AOK?
Was unterscheidet die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen von der Selbstverwaltung in der AOK?
Welche Aufgaben erfüllt der Gemeinsame Bundesausschuss?
Wer beaufsichtigt die Selbstverwaltung?
Geschichte der Selbstverwaltung
Die gesetzliche Krankenversicherung mit ihrer sozialen Selbstverwaltung ist eine der fünf Pfeiler der Sozialversicherung in Deutschland. Alles begann mit Bismarck und seiner Verlesung der „Kaiserlichen Botschaft“, die zwei Jahre später im Gesetz für die Krankenversicherung der Arbeiter mündete.
1881
Reichskanzler Otto von Bismarck verliest im Reichstag die „Kaiserliche Botschaft“ – die Geburtsurkunde der gesetzlichen Krankenversicherung.
1883
Das Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter tritt in Kraft – die Geburtsstunde der AOK. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmen in der sogenannten Generalversammlung aktiv mit.
1911
Der Gesetzgeber erlässt die Reichsversicherungsordnung – bis in die 80er-Jahre des 20. Jahrhunderts hinein das Grundgesetz der Krankenversicherung. Die AOK ist schon damals mit sieben Millionen Mitgliedern die größte Kassenart.
1933
Gleichschaltung der Krankenkassen-Selbstverwaltung durch die Nationalsozialisten. Staatliche Kommissare haben das Sagen.
1949
Arbeitgeber und Gewerkschaften arbeiten beim Wiederaufbau nach dem Krieg als Sozialpartner eng zusammen. Bundeskanzler Konrad Adenauer hält im Bundestag ein Plädoyer für die Selbstverwaltung der Krankenkassen.
1953
Die ersten Sozialwahlen in der noch jungen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland finden statt. Bis heute ist insgesamt zwölfmal gewählt worden, meist alle sechs Jahre.
1951–1990
Fast 40 Jahre, von 1951 bis 1990, war die Sozialversicherung der Deutschen Demokratischen Republik unter dem Dach des FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) organisiert.
1996
Der Gesetzgeber reformiert die Selbstverwaltung der Krankenkassen. Die früheren ehrenamtlichen Gremien – Vorstand und Vertreterversammlung – werden durch den Verwaltungsrat ersetzt. Dieser aus Versicherten und Arbeitgebern bestehende ehrenamtliche Verwaltungsrat wählt alle sechs Jahre einen hauptamtlichen Vorstand.
Mai 2007
Zum 1. Juli 2008 wird ein einheitlicher Dachverband für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (SpiBuKK), die bestehenden sieben Bundesverbände der GKV ablösen. Der SpiBuKK konstituierte sich am 21. Mai 2007.
Der SpiBuKK wird die Belange der GKV auf Bundesebene vertreten und Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung regeln. Der Verwaltungsrat des SpiBuKK trifft insbesondere die strategischen Entscheidungen für den SpiBuKK.
Die Selbstverwaltung der AOK Bayern
Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzieren das System der Krankenversicherung ohne staatliche Unterstützung. Aus diesem Grund sind sie im gesetzlich festgelegten Rahmen für alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zuständig. Die Beitragszahler sind über die Selbstverwaltung aktiv an den Aufgaben der Krankenkasse zur Versorgung ihrer Mitglieder beteiligt. Sie können mitbestimmen und mitgestalten. Die Selbstverwaltung vertritt die Interessen von Versicherten.
Um ihren Anliegen eine Stimme zu verleihen, bestimmen die AOK-Mitglieder ihre Vertreter für den Verwaltungsrat – 15 von 30 – bei den Sozialwahlen. Die Arbeitgeber stellen ebenfalls 15 Vertreter. Die Versichertenvertreter im Verwaltungsrat sind das Bindeglied zwischen den versicherten Mitgliedern der Gesundheitskasse. Die Arbeitgebervertreter bringen ihre Anliegen in die Arbeit des Verwaltungsrats ein. Der Verwaltungsrat wird alle sechs Jahre bei den Sozialwahlen gewählt.
Der Verwaltungsrat nimmt die Interessen aller Beitragszahler wahr und besteht zu gleichen Teilen aus Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber. Er bestimmt die Strategie und Unternehmensziele in allen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Er vertritt die AOK-Gemeinschaft gegenüber dem Vorstand, legt den Haushaltsplan fest, beschließt die Satzung, wählt und kontrolliert den Vorstand. Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Damit die Bedürfnisse und Meinungen der vielen Versicherten verlässlich berücksichtigt werden, gibt es in allen AOK-Direktionen in Bayern jeweils einen Beirat, der sich um die Fragen und Anliegen der AOK-Versicherten vor Ort kümmert. Er setzt sich ebenfalls je zur Hälfte aus versicherten AOK-Mitglieder und aus Arbeitgebern zusammen.
Das Video erklärt, wie die Selbstverwaltung der AOK Bayern funktioniert.
Der Verwaltungsrat der Versicherten
Die Mitglieder des Verwaltungsrats (Gruppe der Versicherten) stellen sich vor.
Verwaltungsratsvorsitzender Frank Firsching

„Die AOK Bayern steht wie keine andere Krankenkasse für eine gute Gesundheitsversorgung in Stadt und Land. Dafür setze ich mich ein.“
Christian Dietl

„Ich sehe mich als ein Sprachrohr unserer Versicherten. Die Versorgung muss am Bedarf ausgerichtet sein.“
Mathias Eckardt

„Eine qualitativ hochwertige Behandlung muss unabhängig vom Geldbeutel ermöglicht werden. Dafür steht das Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung. Und dazu stehe ich.“
Sabrina Emrich

„Ich engagiere mich im Verwaltungsrat der AOK Bayern, um in einer gestaltungsstarken Gemeinschaft – der Selbstverwaltung – für Innovation und Nachhaltigkeit in einer modernen Gesundheitskasse einzutreten. Mit Herzblut setze ich mich für die Interessen von (jungen) Versicherten (Arbeitnehmer*innen) ein und stelle sicher, dass ihre Ideen und Anliegen in der Gesundheitskasse Gehör finden und mitgedacht werden.“
Renate Forster

„Eine große Stärke der AOK Bayern ist ihre dezentrale Struktur. Als gewählte Vertreterin weiß ich, wo in der Region der Schuh drückt.“
Christiane Glas-Kinateder

„In der Pflege wird es mit Robotik oder KI neue Möglichkeiten geben. Es ist eine wichtige Aufgabe der Selbstverwaltung hier mit am Tisch zu sitzen.“
Angelika Görmiller

"Aktiv an sozialpolitischen Themen für unsere Versicherten mitzugestalten ist mir ein großes Anliegen. Für mich ist diese Möglichkeit gelebte Demokratie."
Barbara Grille

„Oft ist vom “Pflegedschungel" die Rede. Als Verwaltungsrätin setze ich mich gerne dafür ein, dass unsere Versicherten möglichst die beste Beratung bekommen und nicht alleingelassen werden“
Silke Klos-Pöllinger

„Vorsorge ist besser als jede Heilung. In der Prävention sind Versichertengelder gut investiert.“
Ewald Kommer

„Das Thema "Pflegeversorgung" ist ein Zukunftsthema. Es ist wichtig, dass die Selbstverwaltung hier mitspricht.“
Anton Schachtner

„Im Krankheitsfall gibt es viele Fragen. Die AOK Bayern hilft analog wie digital. Das ist mir wichtig.“
Wolfgang Seidler

„Prävention muss bei den Menschen ankommen und in ihre Lebenswirklichkeit passen. Das ist mir wichtig.“
Bernhard Stiedl

„Ich möchte, dass die Versicherten alles bekommen, was sie brauchen, um gesund zu werden oder zu bleiben. Und dass jede und jeder gleich gut versorgt wird, egal, wieviel er hat und wieviel er verdient.“
Andreas Weidemann

„In meine Arbeit als Verwaltungsrat fließt immer der Wunsch nach erstklassigen Leistungen für unsere Versicherten ein.“
Der Verwaltungsrat der Arbeitgeber
Die Mitglieder des Verwaltungsrats (Gruppe der Arbeitgeber) stellen sich vor.
Verwaltungsratsvorsitzender Ivor Parvanov

„In der Gesundheitsversorgung liegen große Aufgaben vor uns. Es ist wichtig, dass wir in der Selbstverwaltung mitgestalten können.“
Peter Attin

„Die Gesundheitsversorgung muss bayernweit sichergestellt sein. Ich setze mich dafür ein, dass die Qualität gewährleistet ist.“
Jens Beland

„Das Thema "Pflege" ist auch für Arbeitgeber relevant und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wichtiger. In der Selbstverwaltung beschäftige ich mich sehr intensiv damit.“
Carolin Bertges

„Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen erhalten von der AOK Bayern wichtige unterstützende Angebote. Das nehmen wir regelmäßig auf die Agenda.“
Doris Driescher

„In der Sozialversicherung gibt es laufend gesetzliche Änderungen, die in den Betrieben angewendet werden müssen. Die AOK Bayern hilft analog wie digital. Das ist mir wichtig.“
Thomas Eichenseher

„Viele Vorgänge rund um die Sozialversicherung lassen sich digital bearbeiten. Gleichzeitig weiß ich aus meiner Region, dass den Arbeitgebern der persönliche Kontakt ebenso wichtig ist.“
Christoph Höger

„Die Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung sichert eine Interessensvertretung aller Beitragszahler - Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Hierfür engagiere ich mich.“
Ingrid Hopfinger

„Was können wir uns leisten, was nicht? Die Selbstverwaltung entscheidet mit, wie die Beitragsgelder verwendet werden.“
Simone Hünig

„Die AOK macht sich für die Betriebliche Gesundheitsförderung stark und ist ein kompetenter Ansprechpartner für kleine und mittständige Betriebe. Das ist mir als Vertreterin der Arbeitgeber im Verwaltungsrat sehr wichtig.“
Johann Kaltenhauser

„Im Flächenland Bayern tickt jede Region ein bisschen anders. Wir brauchen jedoch ein gemeinsames Verständnis für unsere gesundheitliche Versorgung.“
Monika Poschenrieder

„Welche Möglichkeiten gibt es, die Zukunftsaufgaben in der Pflege zu meistern? Ein spannendes und wichtiges Feld, das ich im Verwaltungsrat begleite.“
Volker Rothaug

„Prävention ist besonders auch in den Betrieben sinnvoll. Die AOK Bayern leistet eine nachhaltige Arbeit im Bereich BGF. Das ist mir wichtig.“
Lothar Urmoneit

„Je gesünder unsere Beschäftigten sind, umso erfolgreicher kann die bayerische Wirtschaft arbeiten. Als Verwaltungsrat setze ich mich für erstklassige Leistungen für unsere Versicherten ein.“
Maria Wagner

„Mit guten Präventionsangeboten können Arbeitgeber bei Fachkräften punkten. Für mich ist das ein sehr wichtiger Ansatz, der stetig ausgebaut werden soll.“
Dieter Wiedenmann

„Neben der Heilung von Krankheiten ist die Erhaltung der Gesundheit, sprich die Prävention, ein wesentlicher finanzieller Faktor. Prävention ist für mich ein Zukunftsthema.“
Die Beiräte der Selbstverwaltung der AOK Bayern
Lernen Sie die Beiräte der Selbstverwaltung der AOK Bayern in Ihrer Region kennen.
In der Region engagiert für Sie
Die AOK Bayern ist eine Starke Gemeinschaft. Mehr als 4,6 Millionen Versicherte Vertrauen der Gesundheitskasse im Freistaat und ihren Vertretern in der AOK-Selbstverwaltung.
Erfolge für die Gemeinschaft
Die Stärke der AOK Bayern ist auch der Selbstverwaltung zu verdanken. Mehr Transparenz, mehr Offenheit und mehr Wirtschaftlichkeit im Sinne jedes einzelnen Patienten und im Dienste der Gemeinschaft – dafür engagiert sich die Selbstverwaltung.
Verlässlich bei Ihnen vor Ort
Der Verwaltungsrat der AOK Bayern zeichnet für den Haushalt der AOK verantwortlich. Das dreißigköpfige, ehrenamtlich arbeitende Gremium beschließt auch die grundsätzliche Ausrichtung der AOK-Geschäftspolitik. Damit die Stimmungen und Meinungen der vielen Versicherten verlässlich bei den Entscheidungen berücksichtigt werden, sitzt die Selbstverwaltung der AOK Bayern direkt vor Ort. Dort nimmt sie Ihre Wünsche auf und trägt sie in den Verwaltungsrat weiter.
Starkes Team für Sie: Verwaltungsrat und Beiräte
Über den Verwaltungsrat hinaus gibt es in den Direktionen jeweils einen Beirat, der sich direkt und persönlich um die Fragen, Anliegen und Bedürfnisse der AOK-Kunden kümmert. Verwaltungsrat und Beiräte arbeiten eng miteinander und sind beide paritätisch besetzt – mit Vertretern der Versicherten- und der Arbeitgeberseite. So ist gewährleistet, dass Ihre Anliegen da ankommen, wo sie gehört werden und Nutzen bringen. Zum Vorteil der AOK-Versicherten in Bayern, jetzt und in Zukunft.
Wählen Sie Ihre Direktion:
Amberg
Aschaffenburg
Augsburg
Bad Reichenhall
Bad Tölz
Bamberg
Bayerwald-Deggendorf
Bayreuth-Kulmbach
Cham
Coburg
Donau-Ries
Freising-Erding
Garmisch-Partenkirchen
Günzburg
Hof-Wunsiedel
Ingolstadt
Kaufbeuren-Ostallgäu
Kempten-Oberallgäu-Lindau
Landshut-Kelheim
Memmingen-Unterallgäu
Mittelfranken
Mühldorf
München
Nordoberpfalz
Passau-Rottal-Inn
Regensburg-Neumarkt
Rosenheim
Schweinfurt
Straubing
Würzburg
Widerspruchsausschuss
Ein wichtiges Gremium der AOK-Selbstverwaltung ist der Widerspruchsausschuss. An diesen können sich AOK-Versicherte wenden, wenn sie mit einer Entscheidung der AOK nicht einverstanden sind.
Lehnt die AOK eine Leistung ab, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Der Widerspruchsausschuss prüft, ob dieser berechtigt ist. Der Ausschuss ist mit Mitgliedern der Selbstverwaltung besetzt, die sich für die Rechte der Versicherten einsetzen. Als neutrales und unabhängiges Gremium prüfen sie die ursprüngliche Entscheidung auf Grundlage geltender Gesetze und aller eingereichten Unterlagen. In berechtigten Fällen kann der Widerspruchsausschuss Entscheidungen zugunsten des Versicherten revidieren.
Widerspruch einlegen – so gehen Sie vor
- Frist einhalten: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Ablehnung der Leistung bei der AOK eingereicht werden.
- Den Widerspruch legen Sie schriftlich oder persönlich in einer der rund 200 Geschäftsstellen in Bayern ein. Er kann auch elektronisch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur eingelegt werden.
- Fügen Sie alle wichtigen medizinischen Unterlagen, wie Arzt- und Krankenhausberichte oder Gutachten, bei.
Ablehnung Ihres Widerspruchs
Bleibt auch der Widerspruchsausschuss bei einem Nein, können Versicherte als nächsten Schritt eine Klage vor dem Sozialgericht anstreben. Auch dafür muss nach Ablehnung des Widerspruchs eine Frist von einem Monat eingehalten werden.
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