Öffentliche Mahnung
Öffentliche Bekanntmachung Selbstzahler
Die für November 2024 an die AOK Bayern zu zahlenden Beiträge für Selbstzahler (Freiwillige Mitglieder, Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, Rentenantragsteller und Schwangere, deren Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 2 SGB V erhalten bleibt, sowie die in § 250 Abs. 1 SGB V genannten Personen) zur Kranken- und Pflegeversicherung waren am 16.12.2024 fällig (§ 23 Abs. 1 SGB IV, § 23 der Satzung der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, § 9 der Satzung der AOK Bayern - Pflegekasse). Falls noch nicht geschehen, bitten wir die Beiträge inklusive der angefallenen Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV und Mahngebühren innerhalb einer Woche zu bezahlen, da sie sonst unter Berechnung von Vollstreckungskosten eingezogen werden müssen.
Dieser Aushang gilt als Mahnung nach Art. 23 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes.
München, den 17.12.2024
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Pflegekasse der AOK Bayern
Bereich Arbeitgeber und Versicherte
Veröffentlichung am: 17.12.2024
Öffentliche Bekanntmachung GSV-Beitrag
Die für Dezember 2024 an die AOK Bayern zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Insolvenzgeldumlage sowie Beiträge zu den Ausgleichskassen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz waren am 23.12.2024 fällig (§ 23 Abs. 1 SGB IV, § 23 der Satzung der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, § 9 der Satzung der AOK Bayern - Pflegekasse). Falls noch nicht geschehen, bitten wir die Beiträge inklusive der angefallenen Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV und Mahngebühren innerhalb einer Woche zu bezahlen, da sie sonst unter Berechnung von Vollstreckungskosten eingezogen werden müssen.
Dieser Aushang gilt als Mahnung nach Art. 23 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes.
München, den 27.12.2024
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Pflegekasse bei der AOK Bayern
Bereich Arbeitgeber und Versicherungen
Veröffentlichung am: 27.12.2024
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?