Sie möchten kündigen?

Bleiben lohnt sich

Sie haben sich entschieden Ihre Krankenversicherung bei der AOK Bayern zu kündigen? Über 4,5 Millionen Versicherte in Bayern schenken der AOK das Vertrauen.
Profitieren Sie weiterhin von einem erstklassigen Versicherungsschutz.

5 Gründe, warum Sie bleiben sollten.

  • Mehr digitale Angebote:

    Die Online-Services und Programme der AOK machen Ihnen das Leben leichter. Sicher und bequem, einfach und schnell – von unterwegs oder von zu Hause aus. Die digitalen Angebote der AOK stehen Ihnen jeden Tag rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Meine AOK-App sowie weitere kostenfreie digitale Leistungen wie CyberHealth und Online-Seminare.

    Persönlicher Service: lokal und digital

    Als Mitglied bei der AOK Bayern steht Ihnen unsere kompetente Beratung 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr zur Verfügung – lokal oder digital. Denn ob wir uns persönlich in einer Filiale in Ihrer Nähe sehen oder Sie uns per Mail, Videocall, Online-Geschäftsstelle oder Telefon um Rat fragen möchten, überlassen wir ganz Ihnen.

    Das AOK-Familienpaket:

    Mit unseren maßgeschneiderten Angeboten für Familien sind wir die ideale Gesundheitspartnerin für Sie und Ihre Lieben. Entdecken Sie zahlreiche Vorteile, von denen alle profitieren. Zum Beispiel das Clarimedis Babytelefon für Schwangere und junge Eltern oder die Zahlung einer Haushaltshilfe, wenn Sie krankheitsbedingt etwas kürzer treten müssen – und das über das gesetzliche Maß hinaus bis zu 52 Wochen.

  • Gesund leben – belohnen wir:

    Gesund bleiben und attraktive Prämie sichern: Unser neuer Tarif AOK €xtra ist die beste Wahl für alle Auszubildenden und Studierenden, die Wert auf einen gesundheitsbewussten Lebensstil legen – und dafür jährlich mit bis zu 150 Euro belohnt werden wollen. Ganz ohne Risiko oder zusätzliche Kosten. 
    So einfach funktioniert unser Wahltarif AOK €xtra: Sie bleiben gesund – und wir zahlen Ihnen jährlich bis zu 150 Euro aus, wenn Sie keine über die Vorsorge hinausgehenden (zahn-)ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen. 
    Und das Beste: Mit AOK €xtra entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten – Sie gehen kein Risiko ein!

    Innovative Behandlungsmethoden:

    Als Krankenkasse wünschen wir uns, dass es Ihnen rundum gut geht. Deswegen werden innovative Alternativen zu gängigen Behandlungsmethoden von uns bezuschusst oder erstattet. Zum Beispiel die Cyberknife-Methode (robotergesteuerte Präzisionsbestrahlung) oder die Sedierung mit Lachgas bei der Entfernung der Weisheitszähne für Kinder und Jugendliche.

Bleiben Sie uns erhalten!

Widerrufen Sie jetzt Ihre Kündigung bei der AOK Bayern.

Top Zusatzleistungen & Vorteile

  • Online-Coachings, Programme Apps

    • Stress im Griff
      Mehr Gelassenheit im Alltag mit unserem Online-Kurs Stress im Griff
       
    • Rückenaktiv
      Online-Training für einen gesunden Rücken mit unserem Kurs Rückenaktiv
       
    • ADHS-Elterntrainer
      Online-Programm zur Unterstützung von Eltern in schwierigen Alltagssituationen
       
    • Moodgym
      Mit dem Onlinekurs Moodgym Selbsthilfe zur Verringerung von depressiven Symptomen lernen
       
    • Cyberprävention
      Umfassende digitale Präventionsangebote mit unseren Online-Kursen zu Bewegung, Ernährung und Entspannung
       
    • Curaplan
      Mehr Lebensqualität mit dem AOK-Curaplan zur strukturierten Behandlung chronischer Erkrankungen
       
    • Familiencoach Depression
      Finden Sie Hilfe bei der Bewältigung des Alltags mit einem depressiv erkrankten Angehörigen
       
    • Online-Coach Diabetes
      Diabetes mellitus Typ 2 - mit dem Online-Coach besser verstehen
    • AOK-liveonline Coachings
      Innovatives Online-Coaching zu Gesundheitsthemen wie Stress und Entspannung, Ernährung oder Abnehmen - außerdem informieren die webbasierten Kurse und Vorträge zu Themen wie Bewerbung, Prüfung und Prüfungsstress oder Auslandsaufenthalten
       
    • App auf Rezept (DiGA)
      Kostenübernahme für ausgewählte Digitale Gesundheitsanwendungen
       
    • OVIVA Ernährungsberatung
      Individuelle online Coachings durch zertifizierte Ernährungsfachkräfte
  • Kinder und Jugendliche

    • Osteopathie für Kinder und Jugendliche
      Wir erstatten jährlich bis zu 60 Euro für Kindern und Jugendlichen bis zu 17 Jahren
      Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und durch einen zugelassenen Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation in der Osteopathie durchgeführt wird. Bei Kindern und Jugendlichen, die an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, muss das Privatrezept durch den gewählten Arzt ausgestellt und die Behandlung durch ihn durchgeführt werden. Er muss über die genannte Zusatzqualifikation verfügen.
       
    • Mitaufnahme eines Elternteils im Krankenhaus
      Wir erstatten jährlich bis zu 100 Euro für die Mitaufnahme eines Elternteils im Krankenhaus bei Kindern im Alter von 0-9 Jahren
      Die AOK Bayern beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten der Mitaufnahme eines Elternteils in einem zugelassenen Krankenhaus, sofern diese nicht bereits durch die Regelleistung abgedeckt werden können.
       
    • Erweiterte Früherkennung für Kinder und Jugendliche
      Zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen Ihrer Kinder im Grundschul- und Jugendalter
       
    • Erweiterte Haushaltshilfe
      Kostenübernahme einer Haushaltshilfe für bis zu 52 Wochen bei Krankenhausaufenthalt, Kur oder akuter Krankheit
       
    • Babytelefon
      Die Kinderärzte, Kinderkrankenschwestern und Hebammen von AOK-Clarimedis helfen bei Fragen - 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr
       
    • Kostenlose Familienversicherung
      Ihre Lieben sind kostenfrei mitversichert und genießen dieselben Vorteile wie sie
       
    • Medizinische Reha für Kinder & Jugendliche
      Keine Zuzahlung bei medizinischer Reha für Kinder & Jugendliche
       
    • Mutter-Vater-Kind-Kur
      Kostenübernahme für medizinisch notwendige Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur
  • Schwangerschaft und Entbindung

    • pH-Selbsttest
      Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft bis zu 15 Euro.
      Der Test muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Rezept (Privatverordnung) erfolgen.
        
    • Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate
      Wir erstatten bis zu 100 Euro pro Schwangerschaft.
      Die AOK Bayern erstattet nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate, wenn diese von einem zugelassenen Vertragsarzt während der Schwangerschaft über ein Privatrezept verordnet wurden. Erstattet werden Arzneimittel, die nur aus einem der drei Wirkstoffe oder aus einer Kombination dieser Wirkstoffe untereinander bestehen (keine Kombinationen mit anderen Wirkstoffen, keine Nahrungsergänzungsmittel).
       
    • Partnerbegleitung bei der Geburtsvorbereitung
      Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft bis zu 60 Euro.
      Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für die Begleitperson (Ehemann, Lebenspartnerin oder Lebenspartner) bei einem Partner-Geburtsvorbereitungskurs bei einer Vertragshebamme oder einem zugelassenen Physiotherapeuten.
       
    • Antikörperbestimmung von Hepatitis C, Ringelröteln, Windpocken und des Zytomegalievirus
      Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft bis zu 15 Euro.
      Die Antikörperbestimmung muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Rezept (Privatverordnung) erfolgen
       
    • Toxoplasmosetest
      Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft bis zu 15 Euro.
      Der Test muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Rezept (Privatverordnung) erfolgen.
       
    • AOK-Schwanger
      Unsere App mit wertvollen Tipps für werdende Eltern
       
    • Osteopathie für Schwangere
      Wir erstatten pro Schwangerschaft bis zu 60 Euro.
      Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und durch einen zugelassenen Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation in der Osteopathie durchgeführt wird. Bei Versicherten, die an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, muss das Privatrezept durch den gewählten Arzt ausgestellt und die Behandlung durch ihn durchgeführt werden. Er muss über die genannte Zusatzqualifikation verfügen.
       
    • Zusatzversuch bei künstlicher Befruchtung
      Für Ehepaare mit Kinderwunsch übernehmen wir bis zu 1.500 Euro der Kosten je Ehepaar.
      Jedoch nicht mehr als die dem jeweiligen bei der AOK versicherten Ehepartner tatsächlich entstandenen Kosten während der Versicherungszeit (Arzt- und Arzneirechnungen), bei jeder genehmigten, gesetzlich möglichen Versuchsreihe.
       
    • Zuschuss bei künstlicher Befruchtung (Regelleistung - § 27a Abs. 3 Satz 3 SGB V)
      Wir unterstützen Ehepaare mit Kinderwunsch mit zusätzlich 500 Euro je Ehepaar und Versuch, jedoch nicht mehr als die dem jeweiligen bei der AOK versicherten Ehepartner tatsächlich entstandenen Kosten (Arzt- und Arzneimittelrechnungen für Behandlungsversuche ab 1.4.2024). Dies gilt für jede genehmigte, gesetzlich mögliche Versuchsreihe (Insemination nach hormoneller Stimulation, Invitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) bis zu drei Mal, Insemination im Spontanzyklus ohne Hormonbehandlung bis zu acht Mal).
       
    • B-Streptokokken-Test
      Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft bis zu 15 Euro.
      Die AOK Bayern beteiligt sich ab der 35. Schwangerschaftswoche an den Kosten für einen Test, der durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe auf Rezept (Privatverordnung) veranlasst bzw. erbracht wird
       
    • Hebammenrufbereitschaft
      Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft die tatsächlichen Kosten bis zu 250 Euro.
      Nimmt die Schwangere während der Schwangerschaft und bei der Geburt die Hilfe einer zugelassenen freiberuflichen Hebamme in Anspruch, übernimmt die AOK Bayern bis zu 250 Euro für die Rufbereitschaft der Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft. Die Rufbereitschaft muss eine 24-stündige Erreichbarkeit und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe umfassen.
  • Reisen und Prophylaxe

    • Reise- und Schutzimpfungen
      Wir erstatten 100 % der Kosten für Impfstoff oder Tabletten und bis zu 15 EUR für Beratungs- und Behandlungskosten des Arztes (ab Leistungsdatum 1.4.2024) nach ärztlichem Rat.
      Ausnahme: Impfung gegen Dengue (ab 4 Jahren) und Impfung gegen Humane Papillomviren (von 18–25 Jahren)
       
    • Reiseimpfungen und Prophylaxe
      - Cholera
      - Malaria
      - Dengue
      - Poliomyelitis
      - Gelbfieber
      - Hepatitis A und B
      - Japanische Enzephalitis
      - Tollwut
      - Typhus
      - Vogelgrippe
       
    • Schutzimpfungen
      Meningokokken Serotypen ACWY, B und C sowie gegen Humane Papillomviren (HPV).
      Eine Beteiligung an den Kosten ist bei den Reise- und Schutzimpfungen möglich, wenn es sich nicht bereits um eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Wenn Versicherte an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf nur der von Ihnen gewählte Arzt die Impfungen durchführen bzw. die Medikamente verordnen. Eine Ausnahme ist die Gelbfieberimpfung – Sie können jede anerkannte Gelbfieberimpfstelle auch ohne Überweisung Ihres gewählten Arztes in Anspruch nehmen.
  • Gesunde Zähne

    • Lachgassedierung bei Weisheitszahnentfernung
      Wir erstatten jährlich bis zu 70 Euro für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre
      Die AOK Bayern beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten bei zugelassenen Vertragszahnärzten, sofern diese nicht bereits durch die Regelleistung abgedeckt werden können.
       
    • Versiegelung der vorderen Backenzähne
      Wir erstatten einmalig bis zu 50 Euro für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre
      Die Versiegelung der hinteren Backenzähne ist zwischen 6 und 17 Jahren Regelleistung der AOK Bayern und wird direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet.
      Hinweis: Die Versiegelung der hinteren Backenzähne ist zwischen 6 und 17 Jahren Regelleistung und wird direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet.
       
    • Glattflächenversiegelung bei Kieferorthopäden
      Wir erstatten einmalig bis zu 50 Euro für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre
      Die Behandlung muss durch einen an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachzahnarzt für Kieferorthopädie erfolgen.
       
    • Festsitzender Unterkiefer-Frontzahn Retainer
      Wir erstatten einmalig bis zu 50 Euro
      Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten eines festsitzenden Unterkiefer-Frontzahn-Retainers, sofern diese nicht bereits über die Regelversorgung abgedeckt sind. Die Leistungserbringung muss durch einen an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachzahnarzt für Kieferorthopädie erfolgen. Die Kosten werden bezuschusst, wenn das Leistungsdatum der Privatleistung bis zu 12 Monate nach dem Ausstellungsdatum der Abschlussmitteilung liegt.
  • Innovative Behandlungsformen

    • Robotergesteuerte Präzisionsbestrahlung
      Kostenübernahme in der Krebstherapie (Cyberknife-Methode)
       
    • Innovative Behandlung von Gebärmuttermyomen
      Im Rahmen eines besonderen Versorgungsvertrages ist diese Behandlung für Versicherte der AOK Bayern kostenfrei
       
    • Schonende Entfernung von Krampfadern
      Die ambulante Entfernung von Krampfadern mittels Laserstrahlen oder Radiowellen ist für Versicherte der AOK Bayern, die aufgrund dieser an Beschwerden leiden, ab 18 Jahren kostenfrei
       
    • Mandelverkleinerung durch Tonsillotomie
      Kostenfreie Verkleinerung von vergrößerten Gaumenmandeln mittels Laser (Tonsillotomie) durch einen Facharzt
       
    • Optimal abgestimmte Behandlung
      Klinik- und Fachärztenetzwerk für zügige Terminvergabe, höchster Qualität und Sicherheit
  • Pflegeleistungen

    • Entlastung im Pflegealltag
      Antworten auf Ihre Fragen haben die AOK-Pflegeberater – telefonisch, in der Geschäftsstelle oder zu Hause
       
    • Beratung bei Pflegefehlern
      Kostenfreie Experten-Hotline zur Patientenberatung bei Verdacht auf Pflegefehler
  • Service

    • Service-Telefon
      Wir sind telefonisch rund um die Uhr und in vielen verschiedenen Sprachen für Sie erreichbar
       
    • Ansprechpartner vor Ort
      In rund 200 Geschäftsstellen in ganz Bayern ist immer ein persönlicher Ansprechpartner ganz in Ihrer Nähe
       
    • Medizinische Hotlines
      Medizinische Hotlines mit Fachteams für spezifische Gesundheitsfragen auch in dringenden Fällen
       
    • Meine AOK - Onlinegeschäftsstelle
      Die App ist Ihr direkter Kontakt zu uns – und das rund um die Uhr
      Als AOK-Versicherter können Sie Krankmeldungen, Mitgliedsbescheinigungen und andere Dokumente fotografieren und sicher an uns schicken. Verwalten und ändern Sie bei Bedarf Ihre Daten und bestellen Sie ganz bequem eine.
       
    • Clarimedis
      Team aus Fachärzten, Pflegekräften und Pharmakologen beantworten Fragen rund um die Gesundheit
       
    • Ärztliche Zweitmeinung
      Unterstützung und Kostenübernahme für die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung
  • Krebsvorsorge und Check-up

    • Ultraschall der Eierstöcke und Gebärmutter
      Wir erstatten von 25 bis 54 Jahren einmal pro Kalenderjahr bis zu 40 Euro
      Voraussetzung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Eierstock- oder Gebärmutterhalskrebs zu erkranken:
      1. entfernte Tumore oder Zysten an den Eierstöcken
      2. entfernte Myome an der Gebärmutter
      3. Pap II bis IV (Befund)
      4. familiäre Vorbelastung durch Eierstock- oder Gebärmutterhalskrebs im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister)
      Die Untersuchung muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt erfolgen.
       
    • Brustkrebsvorsorge mittels Abtasten
      Wir erstatten von 25 bis 29 Jahren einmal pro Kalenderjahr bis zu 25 Euro
      Die Untersuchung muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt erfolgen.
      Hinweis: Ab dem 30. Geburtstag ist die Brustkrebsvorsorge Bestandteil der Regelversorgung.
       
    • discovering hands*
      Wir erstatten einmal jährlich ab 25 Jahren bis zu 20 Euro
       
    • MammaCare*
      Wir erstatten einmal jährlich ab 25 Jahren bis zu 20 Euro

      * Voraussetzung ist jeweils das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Brustkrebs zu erkranken:
      1. Frauen mit einer sehr hohen Brustdichte (Stufe 4)
      2. erhöhtes familiäres Risiko einer medizinisch festgestellten Genmutation im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister), die mit einem erhöhten Brustkrebsrisiko einhergeht
      3. familiäre Vorbelastung durch Brustkrebs im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister)

      Die Untersuchung muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt erfolgen.
       
    • Check-up ab 30 Jahren
      Wir erstatten von 30 bis 34 Jahren einmal pro Kalenderjahr bis zu 20 Euro
      Voraussetzung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an einer Herz-Kreislauf- oder Stoffwechselkrankheit zu erkranken:
      1. Hypertonie (Bluthochdruck)
      2. Hypercholesterinämie (hoher Cholesterinwert)
      3. Übergewicht (BMI ab 25)
      4. familiäre Disposition einer Herz-Kreislauf- oder Stoffwechselkrankheit im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister) Der Check-up muss bei einem zugelassenen Vertragsarzt erfolgen. Wenn Versicherte an einem Arztnetz oder dem Hausarztvertrag teilnehmen, darf nur der gewählte Arzt die Untersuchung durchführen.

      Hinweis: Wenn Versicherte 18 Jahre oder älter sind, übernimmt die AOK Bayern im Rahmen der Regelversorgung bis zum Alter von 34 Jahren einmalig und dann alle drei Jahre die Kosten für den Check-up.
       
    • Hautscreening
      Wir erstatten von 18 bis 34 Jahren einmal jedes zweite Kalenderjahr bis zu 25 Euro
      Voraussetzung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Hautkrebs zu erkranken:
      1. heller Hauttyp 1 bis 3
      2. Vorhandensein von mehr als 30 multiplen, gutartigen Pigmentmalen (Leberflecken)
      3. Dysplastisches Nävussyndrom (Vorhandensein von atypischen Pigmentmalen)
      4. Xeroderma pigmentosum (erbliche Hauterkrankung)
      5. familiäre Disposition für Hautkrebs im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister
      Die Leistung muss durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten erbracht werden. Sie beinhaltet eine visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut, einschließlich des behaarten Kopfes.

      Hinweis: Das Hautscreening ist ab 35 Jahre Bestandteil der Regelversorgung.
  • Alternative Medizin und Sport

    • Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung
      Wir erstatten ab 16 Jahren jedes zweite Kalenderjahr bis zu 60 Euro
      Die AOK Bayern beteiligt sich an einer sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung und Beratung, wenn diese dazu geeignet und notwendig ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten, frühzeitig zu erken-nen oder deren Verschlimmerung zu vermeiden. Die AOK Bayern bezuschusst die Kosten, wenn die Untersuchung von einem zugelassenen Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Sportmedizin durchgeführt wird.
      Bei Versicherten, die an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf die Vorsorgeuntersuchung und Beratung nur durch den gewählten Arzt erbracht werden. Er muss dabei über die genannte Zusatzbezeichnung verfügen.
       
    • Homöopathische Arzneimittel
      Wir erstatten für alle Versicherten einmal pro Kalenderjahr bis zu 25 Euro
      Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren auf Privatrezept verordnet werden.
      Wenn Versicherte an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf das Privatrezept nur durch den gewählten Arzt ausgestellt werden. Er muss dabei über eine der genannten Zusatzbezeichnungen verfügen.

Jetzt mit dem Bonustarif durchstarten

Vom AOK-Bonus-Wahltarif profitieren alle, die gesund sind, gesund leben oder sportlich aktiv sind. Denn Sie erhalten von der AOK Bayern jährlich Geld zurück. Unsere FAQ beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen zu unserem Wahltarif. Wechseln Sie noch heute und sichern Sie sich bis zu 2.000 Euro Bonus in 5 Jahren!

  • Kann ich beim Krankenkassenwechsel zur AOK Bayern direkt den Wahltarif abschließen?

    Für den AOK-Bonus-Wahltarif ist ein gesonderter Antrag notwendig. Diesen können Sie nach Ihrem Wechselantrag in einer unserer Geschäftstellen abholen oder direkt vor Ort ausfüllen. Gern können Sie den Antrag zum Bonustarif auch über unsere Hotline unter 089 26480759 oder per E-Mail anfordern. Sie können zu jedem Monatsbeginn starten. Die Bonuszahlungen und maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.

  • Welche Teilnahmebedingungen muss ich beachten?

    Welche Teilnahmebedingungen muss ich beachten?

    1. Der AOK-Bonus-Wahltarif hat eine Laufzeit von mindestens drei Jahren und endet automatisch nach fünf Jahren.

    2. Während der Laufzeit des Bonustarifs ist eine Kündigung der AOK-Mitgliedschaft ausgeschlossen.

    3. Eine Teilnahme am AOK-Bonus-Wahltarif ist leider nicht möglich, wenn Ihre Beiträge von Dritten, wie z.B. dem Arbeitsamt, übernommen werden.

    4. Um am AOK-Bonus-Wahltarif teilnehmen zu können, benötigen wir von Ihnen einen unterschriebenen Antrag mit den notwendigen Angaben wie z.B. Bankverbindung und persönliche Daten. Den Antrag können Sie einfach in einer unserer Geschäftsstellen abholen bzw. direkt dort ausfüllen oder ihn telefonisch unter 089 26480759 oder per E-Mail beantragen. Sobald wir den Antrag zurückbekommen, sind Sie zum nächsten Monatsersten in unserem Bonustarif eingeschrieben1.

  • Was ist der Grundbonus?

    Als Startkapital erhalten Sie jährlich automatisch einen Grundbonus entsprechend Ihrem Einkommen. Der Bonus von der Krankenkasse beträgt je nach Tarif zwischen 80 und 230 Euro jährlich.

  • Wie funktioniert der Zusatzbonus?

    Nehmen Sie drei Jahre lang keine Leistungen – Arztbesuch mit Rezept oder stationärer Krankenhausaufenthalt – in Anspruch, belohnen wir das mit einem Zusatzbonus von bis zu 100 Euro in Tarifstufe 32. Die Bonus-Auszahlung der AOK erfolgt automatisch nach drei leistungsfreien Jahren. Benötigen Sie auch danach keine Leistungen, so erhalten Sie Ihren Zusatzbonus ab dem vierten Jahr jährlich.
    Beachten Sie, dass nicht alle Leistungen Einfluss auf Ihre Bonuszahlung haben. Welche Leistungen Sie sorglos in Anspruch nehmen können, erfahren Sie unter „Kann ich Leistungen in Anspruch nehmen, ohne meinen Bonus zu gefährden?“.

  • Was ist der Gesundheitsbonus?

    Mit einer gesunden Lebensweise können Sie sich einen AOK-Bonus von 70 Euro pro Jahr sichern. Dafür benötigen Sie alle dem Alter entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen oder alternativ einen Sport-/Fitnesstest. Als Nachweis dient unser Bonus-Scheckheft, welches Sie einfach vom Fitnessstudio oder Arzt abzeichnen lassen. Sie haben bis zum 31.01. des folgenden Jahres Zeit, um es bei uns einzureichen. Wenn eines von beidem nachgewiesen wird, erhalten Sie den Gesundheitsbonus.

  • Was muss ich beachten?

    Wenn Ihr Arzt Ihnen Arzneimittel auf Kassenrezept verordnet und Sie diese in der Apotheke einlösen, dann reduziert sich Ihr Bonus. Gleiches gilt auch für Krankenhausaufenthalte. Ein Risiko kann entstehen, ist jedoch begrenzt. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Flyer zum Bonustarif oder bei Ihrem AOK-Berater3.

  • Kann ich Leistungen in Anspruch nehmen, ohne meinen Bonus zu gefährden?

    Es gibt Leistungen, die keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Bonuszahlung haben. Dazu gehören:

    • Reine Arztbesuche, Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen
    • Heil- und Hilfsmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik, Bandagen usw.)
    • Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Ehepartnern oder Kinder
    • Verordnung der "Pille" für Frauen
  • Für wen eignet sicher der AOK-Bonus-Wahltarif?

    Vom AOK-Bonus-Wahltarif profitieren gesetzlich und freiwillig Versicherte gleichermaßen, sofern Sie ihre Versicherungsbeiträge selbst tragen. Besonders geeignet ist der Bonustarif für Mitglieder, die jährlich alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen, wie z.B. Zahnvorsorge, durchführen lassen. Außerdem können AOK-Versicherte vom Bonus profitieren, die aktiv, fit und gesund sind. Wenn Sie chronisch erkrankt und auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sind, ist der Bonustarif weniger für Sie geeignet. Lassen Sie sich gern von unseren AOK-Beratern individuell beraten.

  • Wann wird der Krankenkassen-Bonus ausgezahlt?

    Der AOK-Bonus wird jährlich ausgezahlt. Die Abrechnungen erstellen wir automatisch bis zum 30.06. des Folgejahres. Hierfür müssen Sie nichts weiter tun. Beispiel: Die Auszahlung erfolgt für das Jahr 2021 bis spätestens zum 30.06.2022.

Kontaktmöglichkeiten

AOK-Servicehotline

Online Beratungstermin

E-Mail schreiben

Geschäftsstelle finden

AOK-Servicehotline

01/04

Sie erreichen uns rund um die Uhr über unsere Servicehotline.

089 74265 44010

Der AOK Gesundheitsvorteil kommt ab 01.01.2022 ohne die bisherige Kostendeckelung von 100€ aus.
Nähere Informationen zu Tarifstufen erhalten Sie über unsere Service Hotline unter 089 74265 44010.
Alle Informationen zu Teilnahme- und Vertragsbedingungen erhalten Sie zusammen mit den Vertragsunterlagen oder erfahren Sie von Ihrem AOK-Berater.

Aktualisiert: 13.09.2024

Nach oben

Waren diese Informationen hilfreich für Sie?