Telemedizin: Zweitmeinung online einholen
Am Kinder- und Jugendarzt-Vertrag der AOK Bayern teilnehmen und Vorteile nutzen
Die AOK Bayern und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) haben das telemedizinische Experten-Konsil (Telekonsil) im Kinder- und Jugendarztvertrag vereinbart. Derzeit nehmen schon über 300.000 AOK-Versicherte am Vertrag teil. Neben dem Telekonsil gibt es für die Teilnehmer noch zahlreiche weitere Zusatzleistungen.
Weitere Infos
Telemedizin verbessert die Behandlung beim Kinderarzt
Die Meinung eines Spezialisten einzuholen, kann bei unklaren Befunden hilfreich sein. Das Telekonsil ist recht unkompliziert und kurzfristig möglich. Es entfallen etwaige Anfahrtswege und Wartezeiten. Die telemedizinische Abklärung oder die Therapiebegleitung von chronisch kranken Patienten bringt große Vorteile – für Ärzte und Patienten.
So funktioniert Telemedizin
- Der Kinderarzt kommuniziert mit dem spezialisierten Kinderarzt über eine gesicherte Internet-Anwendung.
- Je nach Krankheitsbild stehen entsprechende Spezialisten zur Auswahl. Das können beispielsweise Fachärzte für Kinder-Pneumologie oder für Kinder-Kardiologie sein. Die Experten müssen spezifische Qualitätsanforderungen nachweisen.
- Die Anwendung des Telekonsils ist zunächst auf zehn Indikationen beschränkt.
- Der behandelnde Kinderarzt übermittelt die Krankheitsdaten online an den Spezialisten. Versichertendaten werden nicht weitergegeben. Dadurch bleibt der Datenschutz gewährleistet.
- Der Spezialist sieht sich die Informationen und Befunde an, gibt Diagnosehinweise und macht Vorschläge für weitere Untersuchungen oder Behandlungen.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?