Zusätzliche Gesundheitsleistungen mit AOK-Angeboten

Über die gesetzlichen Leistungen hinaus bietet Ihnen Ihre AOK mit verschiedenen Angeboten zusätzliche Gesundheitsleistungen an. Diese Mehrleistungen bietet Ihnen Ihre AOK.
Eine Frau mit mittellangen blonden Haaren steht draußen und lächelt in die Kamera.© AOK

Erstattungen erhalten

Zusätzliche Gesundheits-Check-Ups, besondere Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere oder Osteopathie – nicht alle Gesundheitsleistungen werden im Rahmen des gesetzlichen Leistungskatalogs erstattet.

Die AOK bietet Ihnen die Möglichkeit, bestimmte Mehrleistungen zu erhalten – etwa im Gegenzug für eine gesunde Lebensweise oder innerhalb eines bestimmten Budgets. Die Inhalte und Namen der Angebote unterscheiden sich regional, wie zum Beispiel Gesundheitskonto, Gesundheitsbudget oder Gesundheitsvorteil.

Das Gesundheitskonto der AOK Hessen

800 Euro für jeden – über 3.000 Euro für eine vierköpfige Familie

Nutzen Sie als AOK Hessen-versicherte Person unser umfangreiches Angebot von Extra-Leistungen und profitieren Sie vom Gesundheitskonto. Insgesamt stehen Ihnen und jedem mitversicherten Familienangehörigen kalenderjährlich 800 Euro für zusätzliche Leistungen aus vier Kategorien zur Verfügung. Eine vierköpfige Familie kann von über 3.000 Euro für Extra-Leistungen profitieren.

Welche Extra-Leistungen pro Kategorie erstattet werden, finden Sie hier:

Vorsorge

Für folgende Vorsorgeleistungen erstatten wir Ihnen bis zu 200 Euro.

  • Taktilographie der Brust (Tastuntersuchung)

    Je früher eine Krebserkrankung entdeckt wird, desto besser sind die Heilungschancen. Die Taktilographie der Brust (Tastuntersuchung) durch blinde oder sehbehinderte Personen bietet Ihnen einen entscheidenden Vorteil. Blinde und sehbehinderte Personen verfügen über einen besonders gut ausgeprägten Tastsinn, mit dem schon kleinste Veränderungen und Auffälligkeiten in der Brust entdeckt werden können.

    Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind:

    • Sie sind mind. 30 Jahre alt.
    • Die Untersuchung wird durch eine zugelassene Gynäkologin oder einen zugelassenen Gynäkologen veranlasst.
    • Sie weisen ein erhöhtes medizinisches Risiko für eine Brustkrebserkrankung auf. Faktoren dafür sind:
      • bestehende oder in der Vergangenheit aufgetretene Brustkrebserkrankung im Verwandtschaftsgrad 1 bis 3
      • erhöhtes familiäres Risiko einer medizinisch festgestellten Genmutation im Verwandtschaftsgrad 1 bis 3
      • Brust- oder Eierstockkrebs als Vorerkrankung
      • sehr hohe Brustdichte (Stufe 4) bei Frauen

    Eine Kostenerstattung für eine Brustkrebsvorsorge (Mammographie, Sonographie oder Taktilographie der Brust) ist alle zwei Kalenderjahre möglich.

    Weitere Informationen zur Brustkrebsfrüherkennung
  • Mammographie der Brust (Röntgenuntersuchung)

    Als Mammographie bezeichnet man die Röntgenuntersuchung der Brust. Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung können mit dieser Methode sehr kleine, noch nicht tastbare Knötchen oder sogenannter Mikrokalk, oft ein Vorstadium von Brustkrebs, erkannt werden.

    Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind:

    • Sie sind 45 bis 49 Jahre alt.
    • Die Untersuchung erfolgt durch eine zugelassene Gynäkologin oder Radiologin oder einen zugelassenen Gynäkologen oder Radiologen.
    • Sie weisen ein erhöhtes medizinisches Risiko für eine Brustkrebserkrankung auf. Faktoren dafür sind:
      • bestehende oder in der Vergangenheit aufgetretene Brustkrebserkrankung im Verwandtschaftsgrad 1 bis 3
      • erhöhtes familiäres Risiko einer medizinisch festgestellten Genmutation im Verwandtschaftsgrad 1 bis 3
      • Brust- oder Eierstockkrebs als Vorerkrankung
      • sehr hohe Brustdichte (Stufe 4) bei Frauen

    Eine Kostenerstattung für eine Brustkrebsvorsorge (Mammographie, Sonographie oder Taktilographie der Brust) ist alle zwei Kalenderjahre möglich.

    Weitere Informationen zur Brustkrebsfrüherkennung
  • Sonographie der Brust (Ultraschalluntersuchung)

    Als Sonographie der Brust bezeichnet man die Ultraschalluntersuchung der Brust. Dabei wird die Gewebestruktur mithilfe von Ultraschallwellen abgebildet. Das Prinzip beruht darauf, dass Gewebe verschiedener Dichte in unterschiedlichem Ausmaß die Wellen reflektieren. Der Vorteil dieser Methode ist die geringe Strahlenbelastung.

    Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind:

    • Sie sind mind. 40 Jahre alt.
    • Die Untersuchung erfolgt durch eine zugelassene Gynäkologin oder Radiologin oder einen zugelassenen Gynäkologen oder Radiologen.
    • Sie weisen ein erhöhtes medizinisches Risiko für eine Brustkrebserkrankung auf. Faktoren dafür sind:
      • bestehende oder in der Vergangenheit aufgetretene Brustkrebserkrankung im Verwandtschaftsgrad 1 bis 3
      • erhöhtes familiäres Risiko einer medizinisch festgestellten Genmutation im Verwandtschaftsgrad 1 bis 3
      • Brust- oder Eierstockkrebs als Vorerkrankung
      • sehr hohe Brustdichte (Stufe 4) bei Frauen

    Eine Kostenerstattung für eine Brustkrebsvorsorge (Mammographie, Sonographie oder Taktilographie der Brust) ist alle zwei Kalenderjahre möglich.

    Weitere Informationen zur Brustkrebsfrüherkennung
  • Darmkrebsvorsorge (Stuhltest)

    Bei Darmkrebs entstehen Wucherungen, die ins Innere des Darms hineinragen. Diese sogenannten Polypen sind in der Regel klein und harmlos, können jedoch Blut in den Stuhl absondern, das nicht mit bloßem Auge zu erkennen ist. Dieses sogenannte okkulte Blut im Stuhl lässt sich durch einen Stuhltest zur Krebsfrüherkennung aufspüren.

    Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind:

    • Sie sind 45 bis 49 Jahre alt.
    • Die Untersuchung erfolgt durch eine zugelassene Ärztin oder einen zugelassenen Arzt.
    • Sie weisen ein erhöhtes medizinisches Risiko für eine Darmkrebserkrankung auf, da im Verwandtschaftsgrad 1 bis 3 eine Darmkrebserkrankung besteht oder in der Vergangenheit aufgetreten ist.

    Eine Kostenerstattung für diese Extra-Leistung ist alle zwei Kalenderjahre möglich.

    Weitere Informationen zur Darmkrebsvorsorge
  • Hautkrebs-Screening

    Hautkrebs zählt zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland – Tendenz steigend. Frühzeitig erkannt ist er jedoch meist gut heilbar.

    Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind:

    • Sie sind zwischen 18 bis 34 Jahre alt.
    • Die Untersuchung erfolgt durch eine zum Hautkrebs-Screening zugelassene Ärztin oder einen zum Hautkrebs-Screening zugelassenen Arzt.
    • Sie weisen ein erhöhtes medizinisches Risiko für eine Hautkrebserkrankung auf. Faktoren dafür sind:
      • bestehende oder in der Vergangenheit aufgetretene Hautkrebserkrankung bei Ihnen oder nahen Verwandten
      • 100 oder mehr gewöhnliche Muttermale am ganzen Körper
      • 5 oder mehr atypische Muttermale, welche sich durch eine ungleichmäßige Form oder Farbe auszeichnen, bei gleichzeitig 50 gewöhnlichen Muttermalen am ganzen Körper
    • Es besteht schwarzer Hautkrebs als Vorerkrankung.
    • Sie besitzen Hauttyp 1 oder 2.
    • Es besteht eine sogenannte aktinische Keratose.
    • Sie besitzen Pigmentmale mit einem Durchmesser größer als zwei Millimeter.

    Eine Kostenerstattung für diese Extra-Leistung ist alle zwei Kalenderjahre möglich.

    Weitere Informationen zur Hautkrebsvorsorge
  • Sportmedizinische Untersuchung

    Wer untrainiert mit einer Sportart beginnt, setzt sich Verletzungsgefahren oder Gesundheitsrisiken aus. Bei einer sportmedizinischen Untersuchung werden Herz, Kreislauf und Bewegungsapparat untersucht. Zusätzlich gibt der Sportarzt individuelle Tipps für die geplante Sportart. Die Sportmedizinische Untersuchung umfasst auch die Erstellung eines Belastungskardiogramms.

    Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind:

    • Die Leistung wird von einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ erbracht.
    • Sie weisen ein erhöhtes medizinisches Risiko für internistische oder orthopädische Erkrankungen auf. Dazu zählen:
      • Vorerkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Hypertonie)
      • Vorerkrankungen des Atmungsorgans (z. B. Asthma)
      • Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes, Adipositas)
      • Vorerkrankungen der Gelenke (z. B. Arthrose)
      • Neurologische Erkrankungen (z. B. Multiple Sklerose, Epilepsie)
    • Bei minderjährigen Versicherten kann daneben eine Erstattung erfolgen, wenn die Untersuchung von einem Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder einem Facharzt für Allgemeinmedizin durchgeführt wurde.

    Eine Kostenerstattung für diese Extra-Leistung ist alle zwei Kalenderjahre möglich.

    Weitere Informationen zur sportmedizinischen Untersuchung
  • Mikronährstoffanalyse

    Eine ausgewogene Ernährung reicht grundsätzlich aus, um dem Körper alle notwendigen Vitamine und Mineralstoffe zuzuführen. Bestimmte Personengruppen haben jedoch ein erhöhtes Risiko für eine grenzwertige Nährstoffversorgung.

    Die Mikronährstoffanalyse liefert diesbezüglich Messwerte, anhand derer Maßnahmen für eine optimale Versorgung mit einem Arzt besprochen werden können, beispielsweise eine Anpassung der Ernährungsgewohnheiten. Das geschieht immer unter Rücksichtnahme auf Ihre allgemeine Gesundheitssituation.

    Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind:

    • Die Aufklärung bzw. Beratungsleistung wird von einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt erbracht.
    • Sie weisen ein erhöhtes medizinisches Risiko für Mangelversorgung mit Nährstoffen auf. Faktoren dafür sind:
      • Es besteht eine krankheitsbedingt mangelnde Aufnahme von Substraten (Malabsorptions-Erkrankung).
      • Es bestehen Allergien bzw. Unverträglichkeiten bestimmter Lebensmittel (z. B. Laktose-, Histamin- oder Glutenintoleranz).

    Eine Kostenerstattung dieser Extra-Leistung ist alle drei Kalenderjahre möglich. Folgende Mikronährstoffe sind Bestandteil:

    • Vitamin D
    • Vitamin B12
    • Calcium
    • Eisen
    • Jod
    • Folsäure
    • Omega-3-Fettsäuren
  • Gesundheits-Check-up

    Der Gesundheits-Check-up erfasst Gesundheitsrisiken und dient der Früherkennung weitverbreiteter Krankheiten, insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus. Dabei erfolgt eine ärztliche Anamnese, eine körperliche Untersuchung, eine Laboruntersuchung von Blut und Urin und eine abschließende Beratung über die Untersuchungsergebnisse und individuelle Risikofaktoren.

    Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind:

    • Sie sind zwischen 18 bis 34 Jahre alt.
    • Die Leistung wird von einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt erbracht.
    • Sie weisen einen oder mehrere der Faktoren für ein erhöhtes medizinisches Risiko von kardiovaskulären oder Stoffwechselerkrankungen auf. Diese Faktoren sind:
      • Bei Ihnen oder nahen Verwandten bestehen Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Bluthochdruck, Arteriosklerose, koronare Herzkrankheit, Herzinsuffizienz, Herzinfarkt, Schlaganfall, periphere arterielle Verschlusskrankheit) oder sind in der Vergangenheit aufgetreten.
      • Sie leiden an Übergewicht (Adipositas).
      • Ihr Blut weist erhöhte Fettwerte auf (Hypercholesterinämie).
      • Sie leiden an Bluthochdruck (Hypertonie).

    Eine Kostenerstattung für diese Extra-Leistung ist alle drei Kalenderjahre möglich.

    Weitere Informationen zum Gesundheits-Check-up

Impfungen

Für folgende Impfungen erstatten wir bis zu 300 Euro.

  • Reiseschutzimpfungen

    Planen Sie eine Auslandsreise, sollten Sie Ihren Impfschutz frühzeitlich ärztlich prüfen lassen. Vor allem für Fernreisen sind besondere Reiseschutzimpfungen sinnvoll, teilweise sogar vom Einreiseland vorgeschrieben. Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Impfungen für welches Land empfohlen werden und wie lange Sie benötigen, um einen Grundschutz zu erlangen.

    Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind:

    • Eine Reise in ein Risikogebiet erfolgt aus privatem Anlass.
    • Die Impfung bzw. Prophylaxe wird von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut empfohlen. Zu den empfohlenen Impfungen zählen z. B.:
      • Cholera-Impfung
      • FSME-Impfung
      • Gelbfieber-Impfung
      • Hepatitis-Impfung (Hepatitis A oder Hepatitis B oder Kombinationsimpfung)
      • Impfung gegen Japanische Enzephalitis
      • Meningokokken-Meningitis-Impfung
      • Tollwut-Impfung
      • Dengue-Impfung
      • Typhus-Impfung
      • Malaria-Prophylaxe

    Eine Kostenerstattung für diese Extra-Leistung ist kalenderjährlich möglich.

    Weitere Informationen zu Reiseschutzimpfungen
  • HPV-Impfung (ab 18 bis 26 Jahre)

    Die meisten sexuell aktiven Menschen infizieren sich mindestens einmal im Leben mit HPV (Humane Papillomviren). Diese Viren werden dabei in Hochrisiko-Typen und Niedrigrisiko-Typen unterschieden. Hochrisiko-Typen können zu Krebs führen, während Niedrigrisiko-Typen für Genitalwarzen verantwortlich sind.

    In den meisten Fällen verläuft eine HPV-Infektion ohne Symptome und bleibt deshalb häufig unentdeckt. HPV-Impfungen bieten Schutz gegen bestimmte Virusstämme, sofern noch keine Infektion mit diesen besteht.

    Voraussetzungen für die Kostenerstattung dieser ist:

    • Sie sind 18 bis 26 Jahre alt.
    • Die Anamnese, Aufklärung und Beratung erfolgt durch eine zugelassene Ärztin oder einen zugelassenen Arzt.
    Das sollten Sie zur HPV-Impfung wissen
  • Meningokokken-B-Impfung

    Meningokokken kommen weltweit vor und können eine bakterielle Hirnhautentzündung oder eine Blutvergiftung (Sepsis) auslösen. Am häufigsten sind Säuglinge im ersten Lebensjahr, Kleinkinder oder Jugendliche betroffen.

    Die Grundimmunisierung und Nachholimpfung gegen Meningokokken-B bei Babys und Kleinkindern bis 5 Jahren kann über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Als Extra-Leistung aus dem Gesundheitskonto wird die Meningokokken-B-Impfung auch darüber hinaus erstattet.

  • FSME-Impfung (sofern kein gesetzlicher Anspruch besteht)

    FSME-Viren (Frühsommer-Meningoenzephalitis) werden vor allem durch Zecken auf den Menschen übertragen. Entzündungen des Gehirns, der Hirnhaut oder des Rückenmarks können die Folge sein.

    Voraussetzung für die Kostenerstattung ist:

    • Die Anamnese, Aufklärung und Beratung erfolgt durch eine zugelassene Ärztin oder einen zugelassenen Arzt.
    Weitere Informationen zu Schutzimpfungen

Alternativmedizin

Für folgende alternativmedizinische Leistungen erstatten wir bis zu 150 Euro.

  • Osteopathie

    Die Osteopathie ist ein Therapieverfahren, das ergänzend zur wissenschaftsorientierten Medizin Bewegungseinschränkungen, Verhärtungen und Verspannungen lösen soll.

    Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind:

    • Eine zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt stellt eine Bescheinigung aus, dass eine osteopathische Behandlung medizinisch dazu geeignet ist, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
    • Die Behandlung wurde von einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt, beziehungsweise einer zugelassenen Heilpraktikerin oder einem zugelassenen Heilpraktiker mit der Zusatzqualifikation der Osteopathie, durchgeführt.

    Eine Kostenerstattung für diese Extra-Leistung ist kalenderjährlich für drei Behandlungen (max. 50 Euro je Behandlung) möglich.

    Weitere Informationen zur Ostepathie
  • Homöopathie

    Die homöopathische Medizin möchte den Menschen ganzheitlich stärken, damit er Krankheiten besser bewältigen kann. Zu diesem Zweck werden geringe Dosen solcher Stoffe verabreicht, die in stärkeren Dosen bei gesunden Menschen die Krankheitssymptome hervorrufen würden. Homöopathische Medikamente sind mehrfach verdünnte Substanzen, die als Lösungen, Tabletten oder kleine Kügelchen, sogenannte Globuli, verabreicht werden.

    Eine Kostenerstattung ist sowohl für homöopathische Arzneimittel als auch für die homöopathische Anamnese möglich. Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind:

    • Die Arzneimittel werden von einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt mit der Zusatzqualifikation Homöopathie auf einem Privatrezept verordnet.
    • Die Behandlung bzw. die homöopathischen Arzneimittel dienen dem Zweck, eine Erkrankung zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und sind nicht gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen.

    Eine Kostenerstattung für diese Extra-Leistung ist kalenderjährlich möglich.

    Weitere Informationen zur Homöopathie

Zahnmedizinische Behandlungen

Für folgende Leistungen zur Zahnbehandlung erstatten wir bis zu 150 Euro.

  • Zahnversiegelung bei fester Zahnspange

    Bei einer genehmigten kieferorthopädischen Behandlung mit fest sitzender Zahnspange beteiligt sich die AOK Hessen an den Kosten zur Versiegelung von Zahnflächen, auf die z. B. Brackets geklebt werden.

    Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind:

    • Die kieferorthopädische Behandlung findet gemäß § 28 SGB V statt.
    • Ein bewilligter kieferorthopädischer Behandlungsplan liegt vor.
    • Die kieferorthopädische Behandlung erfolgt mit festsitzenden Behandlungsgeräten (z. B. Brackets).
    • Die Leistung wurde durch eine zugelassene Zahnärztin oder einen zugelassenen Zahnarzt erbracht.

    Eine Kostenerstattung für diese Extra-Leistung ist kalenderjährlich möglich.

    Weitere Informationen zur Zahnspange
  • Lachgas-Sedierung

    Kinder und Jugendliche gehen meist nur ungern zum Zahnarzt. Müssen Weisheitszähne entfernt werden, wird daher häufig eine Allgemeinanästhesie angeboten. Mittlerweile ist jedoch eine schonendere Möglichkeit der Sedierung (leichte Narkose), zum Beispiel mit Lachgas, möglich. Die Lachgas-Sedierung gilt als eine der sichersten Methoden für eine entspannte und angstfreie Behandlung.

    Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind:

    • Sie sind nicht älter als 25 Jahre.
    • Die Behandlung steht im direkten Zusammenhang mit der Extraktion von mindestens einem Weisheitszahn.
    • Die Behandlung erfolgt durch eine zugelassene Zahnärztin oder einen zugelassenen Zahnarzt.

    Eine Kostenerstattung für diese Extra-Leistung ist kalenderjährlich möglich.

    Weitere Informationen zur Lachgas-Sedierung

So erstatten wir Ihre Kosten

Über das Gesundheitskonto finanzierte Extra-Leistungen werden nicht über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen eine Privatrechnung aus.

Diese und alle sonstigen Nachweise schicken Sie uns unter Angabe Ihrer Bankverbindung über unser Onlineportal „Meine AOK“ oder per Post an „AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, 64520 Groß-Gerau“.

Das Geld überweisen wir Ihnen innerhalb weniger Tage auf das angegebene Konto.

Warum sich das Gesundheits­konto für Sie lohnt

Rechenbeispiele für verschiedene Lebenssituationen
  • Familien

    Beispielrechnung für Familien

    So könnten sich Extra-Leistungen für eine vierköpfige Familie zusammensetzen – mehr als 3.000 Euro sind möglich.

    Beispielrechnung für Kostenerstattung Familie
  • Person unter 35 Jahren

    Beispielrechnung für eine Person unter 35 Jahren

    So könnten sich Extra-Leistungen für eine Person unter 35 Jahren zusammensetzen – bis zu 800 Euro sind möglich.

    Beispielrechnung für Kostenerstattung Singles unter 35 Jahre
  • Person über 35 Jahren

    Beispielrechnung für eine Person über 35 Jahren

    So könnten sich Extra-Leistungen für eine Person über 35 Jahren zusammensetzen – bis zu 800 Euro sind möglich.

    Beispielrechnung für Kostenerstattung Singles über 35 Jahre
  • Die regional unterschiedlichen Angebote für Mehrleistungen bei der AOK im Überblick

    Erstattungen für Mehrleistungen können AOK-Versicherte über bestimmte Gesundheitsangebote erhalten. Die Angebote unterscheiden sich regional, und zwar inhaltlich und auch in ihrer Bezeichnung:

    • Gesundheitskonto bei der AOK Baden-Württemberg, der AOK Hessen und der AOK Nordost
    • Gesundheitsvorteil bei der AOK Bayern
    • 750 € PLUS bei der AOK Bremen/Bremerhaven
    • Mehrleistungen bis zu 500 € bei der AOK Niedersachsen
    • 500-Euro-Gesundheitsbudget bei der AOK NordWest
    • GESUNDESKONTO bei der AOK Sachsen-Anhalt

    Entdecken Sie außerdem auch die Bonusprogramme und Bonustarife der AOK.

Aktualisiert: 10.12.2024

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