Krankenkasse wechseln - einfach und schnell

Ihre derzeitige Krankenkasse hat den Zusatzbeitrag erhöht? Sie legen Wert auf besondere Leistungen, die Ihre Kasse nicht anbietet? Dann lohnt es sich, über einen Wechsel der Krankenkasse nachzudenken. Was beim Wechseln zu beachten ist und wie unkompliziert das gehen kann, haben wir für Sie einmal aufgelistet.

So einfach wechseln Sie zu Ihrer regionalen Krankenkasse.

Sie überlegen, die Krankenkasse zu wechseln? Eine gute Entscheidung. Denn so ein Wechsel zu einer Krankenkasse aus der Region kann sich gleich in mehrfacher Hinsicht auszahlen. Sie sichern sich bessere Leistungen, beste Konditionen und passende Angebote für Ihre Gesundheit. 

Wie funktioniert der Wechsel der Krankenkasse?

Gesetzlich Versicherte können völlig unkompliziert die Krankenkasse wechseln. Auf Wunsch erhalten Sie dabei Unterstützung von den Mitarbeitern der Krankenkasse oder Sie wechseln direkt online zu Ihrer AOK Bremen/Bremerhaven.

Viel Freiheit beim Krankenkassenwechsel

Alle gesetzlich Krankenversicherten können völlig frei entscheiden, welche gesetzliche Krankenversicherung die Kasse ihrer Wahl sein soll. Nach einem Krankenkassenwechsel sind Sie für gewöhnlich für die Dauer von 12 Monaten an eine Kasse gebunden. Nach Ablauf der Bindungsfrist haben Sie bei der Wahl einer neuen Krankenkasse alle Freiheiten. Und um die Kündigung der Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse brauchen Sie sich seit 2021 nicht zu kümmern – das übernimmt die AOK Bremen/Bremerhaven für Sie, so dass Sie möglichst bald mit dem Beitrag sparen beginnen können.

Online zur günstigen Krankenkasse wechseln

Den Mitgliedsantrag für die Aufnahme in eine Krankenkasse mit niedrigem Zusatzbeitrag können Sie völlig unkompliziert über das Online-Formular stellen. Für eine persönliche Beratung besuchen Sie gerne eine unserer Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder Sie lassen sich vom Team Ihrer AOK Bremen/Bremerhaven telefonisch beraten

Nachdem der Krankenkassenwechsel zu Ihrer Zufriedenheit erfolgt ist, informieren wir den Arbeitgeber über Ihre neue Mitgliedschaft.

Aktualisiert: 26.07.2024

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