Außerklinische Intensivpflege in Baden-Württemberg

Inhalte im Überblick
Allgemeines
In Baden-Württemberg leben aktuell rund 1.800 Menschen mit außerklinischem Intensivpflegebedarf. Damit sie trotz ihrer Erkrankung möglichst lange ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen können, brauchen sie die Unterstützung ihrer Familien sowie ein professionelles sektorenübergreifendes Versorgungsangebot. Deshalb ist wichtig, dass Angehörige das jeweilige Krankheitsbild kennen und wissen, wie sie im Alltag damit umgehen können. Die AOK steht Ihnen hier mit umfangreichen Informationen zur Seite. Damit der Versorgungsalltag gelingt, informiert Sie die AOK außerdem über alle relevanten Leistungen, auf die Menschen mit außerklinischem Intensivpflegebedarf Anspruch haben.
1. Außerklinische Intensivpflege
Tritt beim eigenen Partner, einem Elternteil oder dem eigenen Kind ein außerklinischer Intensivpflegebedarf ein, ist dies für Sie als Angehöriger eine große Herausforderung. Die AOK informiert und berät Sie darüber, was jetzt wichtig ist – von der Feststellung des Leistungsanspruchs gegenüber der Kranken- und Pflegekasse bis hin zur Wahl zwischen einer stationären oder häuslichen Versorgung werden Sie unterstützt.
Voraussetzungen/Zielgruppe:
Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben Anspruch auf außerklinische Intensivpflege. Dieser liegt vor, wenn Ihr Angehöriger auf Dauer aufgrund medizinischer Notwendigkeit eine permanente pflegerische Interventionsbereitschaft zur Sicherstellung der Vitalparameter benötigt, da jederzeit unplanmäßig potenziell lebensbedrohliche Situationen auftreten können, in denen es sofortiger adäquater pflegerischer Hilfe und Überwachung bedarf.
Eine solche ständige Interventionsbereitschaft zur Sicherung der Vitalfunktionen in Form behandlungspflegerischer Maßnahmen ist indiziert bei
- invasiver Dauerbeatmung,
- invasiv-intermittierender Beatmung,
- non-invasiver Beatmung über Maske,
- Vorliegen eines Tracheostomas ohne Beatmung oder
- sonstigen vergleichbaren Indikationen, die mit einer vitalen Gefährdung einhergehen.
Die außerklinische Intensivpflege umfasst u. a. die Behandlung der ursächlichen Erkrankung auf ärztliche Anordnung und die Interventionsbereitschaft im Rahmen der speziellen Krankenbeobachtung durch eine Pflegefachkraft.
Die häufigsten Krankheitsbilder im Bereich der außerklinischen Intensivpflege sind:
- Multiple Sklerose (MS),
- Amyotrophe Lateralsklerose (ALS),
- COPD,
- Querschnittslähmung,
- Schädel-Hirn-Trauma,
- Tumorerkrankungen,
- etc.
Leistungsanspruch:
Die häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet und bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung von der AOK genehmigt. Die Voraussetzung dafür ist, dass im Haushalt keine andere Person lebt, welche die Versorgung übernehmen kann.
Welche Leistungen die AOK übernimmt, hängt vom individuellen Krankheitsbild ab. Der Anspruch auf eine ambulante Intensivversorgung wird grundsätzlich im § 37 SGB V bzw. zukünftig im § 37c SGB V geregelt.
2. Kinder und Jugendliche in der außerklinischen Intensivpflege

Vollstationäre Versorgung
Ambulante Versorgung in der Wohngemeinschaft
Ambulante Versorgung zu Hause
3. Erwachsene in der außerklinischen Intensivpflege
Vollstationäre Versorgung
Ambulante Versorgung in der Wohngemeinschaft
Ambulante Versorgung zu Hause
4. Finanzierung
Die außerklinische Intensivpflege ist eine spezielle Form der Behandlungspflege und ist somit eine Leistung der Krankenversicherung. In der Regel benötigen die Pflegebedürftigen Leistungen der Grundpflege, welche anteilig über die Pflegeversicherung finanziert werden.
Der Versicherte muss lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen 10 Euro pro Verordnung sowie maximal 10 % der tatsächlichen Kosten zahlen. Dies gilt maximal für die ersten 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme pro Kalenderjahr.
Was finanziert die AOK als gesetzliche Krankenkasse in:
der vollstationären Versorgung?
der ambulanten Versorgung in der Wohngemeinschaft?
der ambulanten Versorgung zu Hause?
5. So unterstützt die AOK bei der außerklinischen Intensivversorgung
Unser Partnermanagement Außerklinische Intensivpflege (PM AKIP).
Das multiprofessionelle Team des Partnermanagements in Hechingen betreut und berät Sie als Versicherter bzw. Angehöriger ganzheitlich und individuell. Es koordiniert den gesamten Prozess von der Entlassung aus dem Krankenhaus bis hin zu einer optimalen fachpflegerischen Anschlussversorgung – ganz gleich, ob zu Hause, in einer ambulanten Wohngemeinschaft oder in der spezialisierten vollstationären Versorgung.
Gerne können Sie sich bei Fragen rund um die außerklinische Intensivpflege direkt an die Experten des Dienstleistungszentrums wenden.
Ansprechpartner / Experten:
AOK Pflege-Navigator: Alles zur Pflege an einem Ort
Ob Pflegeheim, Pflegedienst oder Unterstützung im Alltag: Der AOK Pflege-Navigator bietet Ihnen umfassende Informationen zu über 30.000 Einrichtungen rund um das Thema Pflege.
Pflegefachkräfte mit dem Schwerpunkt Erwachsenenversorgung
Pflegefachkräfte mit dem Schwerpunkt Kinderversorgung
Fachkoordinatorin PM AKIP
Leiterin PM AKIP
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