Widerspruch gegen Entscheidungen der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg

Es besteht die Möglichkeit auch auf elektronischem Weg Widerspruch gegen Entscheidungen der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg einzulegen.

Ihnen stehen dafür folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 

1. Über Ihr elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

Nutzen Sie Ihr elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) zur Einlegung Ihres Widerspruches in elektronischer Form. Schicken Sie den Widerspruch an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) der AOK Baden-Württemberg oder Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg. Diese finden Sie im Adressbuch des eBO unter: 

AOK-Krankenversicherung- Baden-Württemberg

DE.Justiz.50ee2f8c-3b41-46eb-af74-55ee70214a22.427d@egvpkv.bw.aok.de

AOK-Pflegeversicherung- Baden-Württemberg

DE.Justiz.186af5f1-d910-4ddc-94ea-eecf19f571e1.5cb7@egvppv.bw.aok.de

2. Über das Online-Portal „Meine AOK“

Wenn Sie im Onlineportal „Meine AOK“ registriert sind, melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über die Website oder in der App an. Erklären Sie Ihren Widerspruch anhand einer Nachricht in das Postfach der AOK Baden-Württemberg. Sie können unter Bezugnahme auf den Ausgangsbescheid Widerspruch erheben.

Aktualisiert: 20.12.2024

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