Geschichte der AOK Baden-Württemberg
Inhalte im Überblick
Die Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung im Deutschen Reich
1881 Reichskanzler Otto von Bismarck verliest die sogenannte Kaiserliche Botschaft vor dem Reichstag. Darin wird die „Heilung sozialer Schäden“ durch Einführung einer Krankenversicherung angekündigt.
1883 Das Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter wird vom Reichstag verabschiedet und tritt im Jahr 1884 in Kraft. Träger der Krankenversicherung waren überwiegend örtliche Krankenkassen, die von den Gemeinden zu errichten waren.
1894 Gründung des „Centralverbandes von Ortskrankenkassen im Deutschen Reich“ in Frankfurt am Main. AOK – „Allgemeine Ortskrankenkasse“ – ist daraus abgeleitet.
1911 Diverse Arbeiterversicherungsgesetze werden in der Reichsversicherungsordnung (RVO) zusammengefasst. Diese tritt 1914 in Kraft und hat bis in die 80er-Jahre des 20. Jahrhunderts hinein Bestand. Die RVO kann als das „Grundgesetz der Krankenversicherung“ verstanden werden.
1914 In fast allen größeren deutschen Städten betreiben AOKs ärztliche Einrichtungen für ihre Mitglieder. Die Verbandszeitschrift des „Hauptverbandes deutscher Ortskrankenkassen“ erscheint unter dem Titel „Ortskrankenkasse“.
1923 Die Ersparnisse von Millionen von Menschen werden bei der Inflation vernichtet. Sie werden bei der AOK versichert, deren Rücklagen ebenfalls wertlos sind.
1927 Die Erwerbslosenfürsorge wird durch die Krankenversicherung für Arbeitslose und die Arbeitslosenversicherung ersetzt.
Neuorganisation der Krankenversicherung nach dem Zweiten Weltkrieg
1933 Der beginnende Terror des nationalsozialistischen Regimes richtet sich auch gegen jene AOK-Mitarbeitende, die demokratischen Parteien und Verbänden angehören.
1934 Die Krankenkassen-Selbstverwaltung wird abgeschafft und durch das Führerprinzip der Nationalsozialisten ersetzt. Staatliche Kommissare haben fortan das Sagen.
1945 Nach dem Zweiten Weltkrieg entstehen in der Krankenversicherung neue Arbeits- und Verwaltungsstrukturen.
1951 Die Selbstverwaltung (und damit auch die selbstverwaltete AOK) wird per Gesetz wiederhergestellt.
1953 Die ersten Sozialwahlen der Bundesrepublik Deutschland werden durchgeführt; sie finden in der Regel alle sechs Jahre statt.
1955 Die „Vereinigung der Ortskassenverbände“ wird in „Bundesverband der Ortskrankenkassen“ umbenannt. Er ist der Dachverband für alle selbstständigen AOKs im Bundesgebiet und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
1956 Rentner werden unter dem Dach der GKV pflichtversichert.
Gründung der AOK Baden-Württemberg
1989 Die beiden AOK-Landesverbände im Südwesten fusionieren zum AOK-Landesverband Baden-Württemberg. Dieser kümmert sich fortan um die gemeinsamen Belange seiner 45 selbstständigen Mitglieds-AOKs in Baden-Württemberg.
1990 Im Zuge der Wiedervereinigung wird die Sozialversicherung der Deutschen Demokratischen Republik – nach knapp 40 Jahren – an das westdeutsche Krankenversicherungssystem angepasst. Hierbei ist das AOK-System, so auch die AOKs in Baden-Württemberg, stark unterstützend eingebunden.
1994 Mit der Pflegeversicherung kommt die fünfte Säule der Sozialversicherung hinzu. Die Pflegekassen werden unter dem Dach der Krankenkassen angesiedelt.
1.4.1994 Gründung der AOK Baden-Württemberg. Die bisherigen selbstständigen AOKs und der AOK-Landesverband gehen in der AOK Baden-Württemberg auf.
Zusammenschlüsse von 4.500 Ortskrankenkassen zu 11 AOKs in Deutschland
1996 Die Selbstverwaltung der Krankenkassen wird reformiert. Die früheren ehrenamtlichen Gremien – Vorstand und Vertreterversammlung – werden durch den Verwaltungsrat ersetzt. Es wird ein hauptamtlicher Vorstand installiert.
1998 Aus ehemals 4.500 Ortskrankenkassen zu Beginn des Jahrhunderts sind kurz vor der Jahrtausendwende 17 AOKs im Bundesgebiet geworden. Aktuell sind es aufgrund von weiteren Zusammenschlüssen noch 11.
2007 Es wird ein Dachverband für die GKV – der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (SpiBuKK) – gegründet. Die bislang bestehenden sieben Bundesverbände der GKV werden abgelöst. Der SpiBuKK vertritt die Belange der GKV auf Bundesebene und regelt die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Versorgung. Der Dachverband nimmt seine Aufgaben heute unter der Bezeichnung GKV-Spitzenverband wahr. Dazu gehört auch die Interessenvertretung der Pflegekassen. Der AOK-Bundesverband in Berlin ist Dienstleister, verantwortlich beispielsweise für die IT-Infrastruktur, Politik, Tarifrecht für das gesamte AOK-System.
1.7.2007 Die AOK Baden-Württemberg besteht nach einer Umstrukturierung aus 14 dezentralen AOK-Bezirksdirektionen und der AOK-Hauptverwaltung in Stuttgart.
2024 Insgesamt beschäftigt die AOK Baden-Württemberg als Marktführer rund 11.000 Mitarbeitende, die über 4,6 Millionen Versicherte und die Unternehmen in ganz Baden-Württemberg in rund 170 KundenCentern im Land betreuen.
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