Ärztliche Zweitmeinung
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Inhalte im Überblick
Zweite Meinung: Sicherheit für die Patienten
Grundsätzlich können gesetzlich Versicherte ihren Arzt frei wählen. Die ärztliche Zweitmeinung soll unabhängig und neutral sein. Sie dient dazu, sich ein umfassendes Bild über den Gesundheitszustand des Patienten zu machen und sich zu vergewissern, ob eine geplante Operation erforderlich ist und welche Behandlungsalternativen es gibt.
Ein weiterer Arzt prüft dabei Ihren Befund und führt ein Anamnese- und Beratungsgespräch durch. In der Regel untersucht er Sie auch erneut. So prüft er die Notwendigkeit der bereits geplanten Operation. Die Kosten dafür trägt Ihre AOK.
So funktioniert die Zweitmeinung
Wenn Sie eine ärztliche Zweitmeinung einholen möchten, informieren Sie zunächst Ihren behandelnden Arzt darüber. Eine Zweitmeinung darf nur ein Facharzt abgeben, der für Ihre Diagnose spezialisiert ist. Der Facharzt übermittelt Ihnen und mit Ihrem Einverständnis auch dem behandelnden Arzt anschließend seine Einschätzung.
Ihre Rechte als Patient
- Sie haben das Recht, Einsicht in die vollständige Patientenakte zu nehmen.
- Sie können auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen.
- Patienten haben ein Recht auf Kopien der Patientenakte oder der vorliegenden Befunde. Der behandelnde Arzt darf Ihnen nur die Kosten für die Kopien in Rechnung stellen.
- Es ist auch möglich, dass Ihr Arzt die erforderlichen Dokumente an den von Ihnen ausgewählten Spezialisten direkt weiterleitet.
Anspruch auf Zweitmeinung bei ausgewählten Eingriffen
Für bestimmte Operationen gelten erweiterte gesetzliche Regeln. Bei diesen ist die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt verpflichtet, Sie mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff über die ärztliche Zweitmeinung aufzuklären.
Der Anspruch auf Zweitmeinung gilt bei folgenden Eingriffen:
Die Vorteile einer ärztlichen Zweitmeinung
Die AOK unterstützt Sie dabei, den für eine zweite Meinung geeigneten Arzt zu finden, und übernimmt die Kosten für die Beratung. Im Gespräch können Sie alle Fragen stellen, die Sie zu einer Diagnose oder einer Behandlungsmethode haben. So können Sie durch die Zweitmeinung Chancen und Risiken Ihrer Behandlung besser einschätzen.
So bekommen Sie bei der AOK Baden-Württemberg eine ärztliche Zweitmeinung
Mit dem Wunsch nach einer Ärztlichen Zweitmeinung in einem der im folgenden Absatz aufgeführten Fachgebiete wenden Sie sich bitte an das AOK-KundenCenter in Ihrer Nähe oder rufen Sie die Ärztliche Koordinationsstelle an. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 105050300 sind wir für Sie erreichbar.
Auch im Online-KundenCenter „Meine AOK“ können Sie die ärztliche Zweitmeinung beantragen. Jetzt „Meine AOK“-App herunterladen oder unter meine.aok.de registrieren und loslegen.
Die ärztliche Zweitmeinung der AOK Baden-Württemberg bietet Ihnen folgende Unterstützung
- Ein Ärzteteam bei der AOK prüft Ihren Fall individuell.
- Innerhalb von acht Tagen kümmern wir uns darum, dass Sie schnellstmöglich einen Termin bei einem Spezialisten erhalten.
- Der „Zweitarzt“ beurteilt Ihren Erstbefund nochmals, erläutert Ihnen diesen in einem persönlichen Gespräch und bespricht mit Ihnen die Behandlungsmöglichkeiten.
Eine ärztliche Zweitmeinung gibt es für folgende medizinische Fachgebiete:
- Orthopädie und Unfallchirurgie
- Allgemein- und Viszeralchirurgie
- Neurochirurgie
- Onkologie
- Urologie
- Kardiologie
- Herzchirurgie
- Gynäkologie und Geburtshilfe
Eine vollständige Liste der Diagnosen zur Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung finden Sie hier (PDF, 53 KB).
Die ärztliche Zweitmeinung im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie
Im Bereich der Orthopädie:
- bei Wirbelsäulenoperationen
- beim Einsetzen eines künstlichen Gelenks
- bei einer Gelenkspiegelung
- bei Bänderoperationen am Knie- oder Sprunggelenk
- bei Hallux-Valgus-Operationen
- bei Eingriffen an der Schulter (Knochen, Muskulatur, Bänder)
Im Bereich Kinderorthopädie:
- bei angeborenen Deformitäten der Hüfte
- bei angeborenen Deformitäten der Füße
- bei Skelettdysplasien
- bei Skoliosen
Folgende Spezialisten stehen Ihnen zur Verfügung:
Baden-Baden
Bad Friedrichshall
Freiburg
Heidelberg
Heidenheim
Markgröningen
Neuenbürg
Sindelfingen
Stuttgart
Ulm
Die ärztliche Zweitmeinung im Bereich Neurochirurgie
- bei Schädelbasischirurgie
- bei komplexer Wirbelsäulenchirurgie
- bei Hypophysenchirurgie
- bei vaskulärer Neurochirurgie
- bei peripherer Nerven- und Plexuschirurgie
- bei funktioneller / stereotaktischer Neurochirurgie
- bei Hirntumorchirurgie
Folgende Spezialisten stehen Ihnen zur Verfügung:
Freiburg
Heilbronn
Stuttgart
Tübingen
Ulm
Die ärztliche Zweitmeinung im Bereich Onkologie
- bei der Erstdiagnose Krebs
- bei seltenen Tumorerkrankungen
- bei erneutem Tumorwachstum
- bei nicht heilbarer, weit fortgeschrittener Krebserkrankung
Folgende Spezialisten stehen Ihnen zur Verfügung:
Freiburg
Göppingen
Heidelberg
Ludwigsburg
Offenburg
Stuttgart
Ulm
Villingen-Schwenningen
Die ärztliche Zweitmeinung im Bereich Allgemein- und Viszeralchirurgie
- bei Leisten-, Nabel- und Bauchwandhernien
- bei Gallensteinen (Cholelithiasis)
- bei gut- und bösartigen Schilddrüsenerkrankungen
- bei gut- und bösartigen Neubildungen der Verdauungsorgane
Folgende Spezialisten stehen Ihnen zur Verfügung:
Böblingen
Ellwangen
Stuttgart
Die ärztliche Zweitmeinung im Bereich Urologie
- bei gutartigen Prostataerkrankungen
- bei Harninkontinenz
- bei Prostata-, Blasen- und Nierenzellkrebs
- bei Hodentumoren
- bei angeborenen Fehlbildungen des Urogenitaltraktes
- bei kinderurologischen Operationen
- bei Blasenentleerungsstörungen im Rahmen von Querschnittslähmungen
- bei Harnsteintherapien
Folgende Spezialisten stehen Ihnen zur Verfügung:
Ellwangen
Freiburg
Ulm
Sindelfingen-Böblingen
Die ärztliche Zweitmeinung im Bereich Kardiologie
- bei Herzrhythmusstörungen
- bei Herzschwäche
- bei KHK (Koronarer Herzkrankheit)
- bei Herzklappendefekten
- nach einem Herzinfarkt
- nach einer Herzinnenhautentzündung (Endokarditis)
- nach einer Herzmuskelentzündung
- bei Herzmuskelerkrankungen (Kardiomyopathien)
- bei Erwachsenen mit angeborenen Herzfehlern
Folgende Spezialisten stehen Ihnen zur Verfügung:
Ludwigsburg
Tübingen
Ulm
Die ärztliche Zweitmeinung im Bereich Herzchirurgie
- im Fall von Bypasschirurgie (inklusive sämtlicher minimalinvasiver Techniken)
- im Fall von Herzklappenchirurgie (inklusive sämtlicher minimalinvasiver Techniken)
- im Fall von Chirurgie bei Erwachsen mit angeborenen Herzfehlern
Folgende Spezialisten stehen Ihnen zur Verfügung:
Tübingen
Ulm
Die ärztliche Zweitmeinung im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe
Im Bereich der Gynäkologie:
- bei Endometriose
- bei Myomen
- im Fall einer drohenden Hysterektomie
- bei Ovarialzysten
- bei Lageveränderungen und Verwachsungen im Beckenboden
- bei Inkontinenz
- bei gynäkologischen Krebserkrankungen
- bei brustchirurgischen Eingriffen
Im Bereich der Geburtshilfe:
- zur Vermeidung einer Kaiserschnittgeburt oder im Fall eines Wunschkaiserschnitts
- bei Risikoschwangerschaften
- bei Mehrlingsschwangerschaften
- bei Verdacht auf Missbildungen des Kindes
- in der Pränataldiagnostik
Folgende Spezialisten stehen Ihnen zur Verfügung:
Böblingen
Friedrichshafen
Offenburg
Schwäbisch-Gmünd
Stuttgart
Tübingen
Ulm
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