Zusatzversicherung für Zuschüsse zu Hilfsmitteln und alternativen Heilmethoden

Warum Hilfsmittel und alternative Heilmethoden bezuschussen?
Die AOK übernimmt als gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich die Kosten für eine Vielzahl von Heilmitteln und Hilfsmitteln. Eine Voraussetzung ist in der Regel, dass sie von Ärzten verordnet wurden. Dazu gehören zum Beispiel Krankengymnastik, Massagen, Hörgeräte, Rollstühle und viele mehr. Bei den alternativen Heilmethoden kann die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Kosten für Behandlungen übernehmen.
Doch mit der Zusatzversicherung für Zuschüsse zu Hilfsmitteln und alternativen Heilmethoden können AOK-Mitglieder in vielen Regionen den Rahmen der gesetzlichen Versorgung überwinden.
Die AOK bezuschusst in vielen Regionen den Bezug von bestimmten Hilfsmitteln und die Behandlung mit alternativen Heilmethoden, zum Beispiel der Homöopathie oder der Naturheilkunde im Rahmen der Zusatzversicherung. Damit schafft die AOK Patienten, die eine umfassendere oder ganzheitliche medizinische Versorgung benötigen, eine günstige und faire Alternative.
Das leistet die Zusatzversicherung für Zuschüsse zu Hilfsmitteln und alternativen Heilmethoden der AOK Baden-Württemberg
Mit der ambulanten Zusatzversicherung der Allianz erhalten Mitglieder der AOK Baden-Württemberg erweiterte Leistungen für ihre Gesundheit. Das Angebot enthält unter anderem Zuschüsse für Behandlungen beim Heilpraktiker, für Vorsorgeuntersuchungen oder für Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen. Wählen Sie aus den Tarifen AmbulantPlus und AmbulantBest, um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ihren Wünschen zu ergänzen.
Leistungen AmbulantPlus
Leistungen AmbulantBest
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