Zusatzversicherung für Zuschüsse zu Hilfsmitteln und alternativen Heilmethoden
Warum Hilfsmittel und alternative Heilmethoden bezuschussen?
Die AOK übernimmt als gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich die Kosten für eine Vielzahl von Heilmitteln und Hilfsmitteln. Eine Voraussetzung ist in der Regel, dass sie von Ärzten verordnet wurden. Dazu gehören zum Beispiel Krankengymnastik, Massagen, Hörgeräte, Rollstühle und viele mehr. Bei den alternativen Heilmethoden kann die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Kosten für Behandlungen übernehmen.
Doch mit der Zusatzversicherung für Zuschüsse zu Hilfsmitteln und alternativen Heilmethoden können AOK-Mitglieder in vielen Regionen den Rahmen der gesetzlichen Versorgung überwinden.
Die AOK bezuschusst in vielen Regionen den Bezug von bestimmten Hilfsmitteln und die Behandlung mit alternativen Heilmethoden, zum Beispiel der Homöopathie oder der Naturheilkunde im Rahmen der Zusatzversicherung. Damit schafft die AOK Patienten, die eine umfassendere oder ganzheitliche medizinische Versorgung benötigen, eine günstige und faire Alternative.
Das leistet die Zusatzversicherung für Zuschüsse zu Hilfsmitteln und alternativen Heilmethoden der AOK Baden-Württemberg
Mit der ambulanten Zusatzversicherung der Allianz erhalten Mitglieder der AOK Baden-Württemberg erweiterte Leistungen für ihre Gesundheit. Das Angebot enthält unter anderem Zuschüsse für Behandlungen beim Heilpraktiker, für Vorsorgeuntersuchungen oder für Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen. Wählen Sie aus den Tarifen AmbulantPlus und AmbulantBest, um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ihren Wünschen zu ergänzen.
Leistungen AmbulantPlus
- Heilpraktiker: 70 Prozent der Kosten bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), maximal 400 Euro pro Versicherungsjahr.
- Sehhilfen: 100 Prozent, maximal 150 Euro innerhalb von 24 Monaten.
Leistungen AmbulantBest
- Vorsorgeuntersuchungen: 80 Prozent der Restkosten nach AOK-Vorleistung oder 80 Prozent der Gesamtkosten ohne AOK-Vorleistung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.
- Heilpraktiker: 80 Prozent der Kosten bis zu den Höchstbeträgen des GebüH; zusammen mit alternativmedizinischen Verfahren maximal 1.000 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
- Alternativmedizinische Verfahren beim Arzt: 80 Prozent der Restkosten nach AOK-Vorleistung oder 80 Prozent der Gesamtkosten ohne AOK-Vorleistung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); zusammen mit Heilpraktikerleistungen maximal 1.000 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
- Sehhilfen: 100 Prozent, maximal 300 Euro innerhalb von 24 Monaten.
- Hörhilfen: 80 Prozent der Restkosten nur nach AOK-Vorleistung, maximal 500 Euro pro Versicherungsjahr.
Hinweise
Medizinische Notwendigkeit (Heilpraktiker): Voraussetzung für eine Erstattung ist in allen Tarifen die sogenannte medizinische Notwendigkeit. Wünschenswerte, aber für die Behandlung nicht notwendige Maßnahmen gelten als medizinisch nicht notwendig und sind somit ausgeschlossen.
Versicherungsjahr: Das erste Versicherungsjahr läuft vom vereinbarten Versicherungsbeginn bis zum 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB): Diese Information kann Ihnen nur einen Überblick über die Leistungen geben. Für Ihren Versicherungsschutz sind die aktuellen AVB bei Vertragsabschluss maßgeblich.
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