Auslandskrankenversicherung

Bei Reisen ins Ausland gehört eine Auslandskrankenversicherung so selbstverständlich in das Gepäck wie Zahnbürste oder Ausweis. Die AOK bietet gemeinsam mit Kooperationspartnern exklusive Zusatzversicherungen für Ihren Urlaub an, die speziell auf die Bedürfnisse der Versicherten bei einem Auslandsaufenthalt zugeschnitten sind.
Eine junge Frau trägt ein Mädchen Huckepack an einem Strand, beide lachen fröhlich, der Wind weht ihnen das Haar ins Gesicht.© iStock / Ridofranz

Inhalte im Überblick

    Ihr allgemeiner Versicherungsschutz bei Reisen ins Ausland

    Für Ihren Urlaub im europäischen Ausland ist die Europäische Krankenversichertenkarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) der AOK Ihr grundlegender Versicherungsschutz. Die EHIC gewährt Ihnen Zugang zu medizinischer Versorgung in allen Staaten der Europäischen Union (EU) sowie in vielen weiteren europäischen Ländern. Damit gehen Sie im Krankheitsfall wie gewohnt zum Arzt oder zur Ärztin und zeigen einfach Ihre Gesundheitskarte vor.

    Dennoch können im Ausland Zuzahlungen und Eigenanteile für medizinische Behandlungen anfallen, die über die EHIC nicht abgedeckt sind. Diese Kosten müssen Sie selbst übernehmen. Das gilt auch im Fall eines Krankenrücktransports nach Deutschland. Ebenso darf die AOK keine Kosten für medizinische Behandlungen in Ländern übernehmen, die nicht zum Geltungsbereich der EHIC gehören.

    Vorteile einer Auslandskrankenversicherung

    Im Krankheitsfall können im Ausland enorme Kosten für eine medizinische Behandlung anfallen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Die AOK arbeitet dafür mit Kooperationspartnern zusammen, um Ihnen zu günstigen Konditionen einen umfassenden Versichertenschutz fürs Ausland zu bieten. Je nach Angebot des Kooperationspartners bietet Ihnen eine Auslandskrankenversicherung folgende Vorteile:

    • Weltweiter Versicherungsschutz: 100 Prozent Kostenübernahme für ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen überall auf der Welt.
    • Schutz vor hohen Kosten: Erstattung von landestypischen Eigenanteilen, Bergungskosten oder Rücktransporten nach Deutschland.
    • Individuell anpassbar: Passgenauer Versicherungsschutz für kurze oder lange Reise, für die ganze Familie oder speziell für junge Leute.

    So funktioniert die Auslandskrankenversicherung

    Eine Auslandsreisekrankenversicherung können Sie entweder für einen bestimmten Zeitraum abschließen, der die Dauer Ihrer Reise abdeckt oder zum Beispiel für ein ganzes Jahr, wenn Sie mehrere Reisen planen. Den Zusatzschutz müssen Sie vor Reiseantritt abschließen. Oft ist das sogar noch am Tag der Abreise möglich. Die Versicherung tritt dann mit Beginn der Reise in Kraft und bietet Ihnen während dieser Zeit Schutz vor den finanziellen Folgen von medizinischen Notfällen und Krankheiten im Ausland.

    Auslandskrankenversicherung abschließen

    Ihre AOK arbeitet mit einem Kooperationspartner zusammen, um Ihnen über den gesetzlichen Schutz hinaus einen zusätzlichen Krankenversichertenschutz im Ausland zu ermöglichen. Alle Informationen zum Antrag, Kosten und Leistungen der Auslandskrankenversicherung des Kooperationspartners erhalten Sie im Folgenden bei Ihrer AOK.

    Auslandskrankenversicherung mit unserem Kooperationspartner Allianz Travel abschließen

    Die AOK Baden-Württemberg bietet Ihnen in Kooperation mit Allianz Travel eine Auslandskrankenversicherung an. Profitieren Sie von günstigen Konditionen und einem optimalen Krankenversicherungsschutz während Ihrer Reise.

    Bei Auslandsreisen sollte im Ernstfall – bei Krankheit oder Unfall – die medizinisch notwendige Versorgung ohne Restkostenrisiko gewährleistet sein. Dafür hat die AOK-Baden-Württemberg mit Allianz Travel einen starken Kooperationspartner an ihrer Seite, der Ihnen eine Reise-Krankenversicherung anbietet. Sie können zwischen folgenden Tarifen wählen:

    • Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz für Einzelpersonen: Für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bis zu je 56 Tagen.
    • Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz für Familien: Für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bis zu je 56 Tagen.
    • Allianz Reise-Krankenschutz: Für Einzelreisen von 1 bis 365 Tagen.

    So sind Sie im Fall der Fälle, bei Unfall oder Erkrankung, rund um den Globus gut gerüstet.

    Jetzt Auslandskrankenversicherung abschließen

    Vielen Dank für Ihr Interesse an den Zusatzversicherungen unseres Kooperationspartners Allianz Travel. Sie werden nun auf die Seite der Allianz weitergeleitet. Dort können Sie Ihren Tarif online abschließen.

    Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im folgenden Dialog aus datenschutzrechtlichen Gründen nur volljährige Versicherte der AOK Baden-Württemberg selbst sowie deren bei der AOK Baden-Württemberg versicherte Kinder bis zum 21. Geburtstag mitversichert werden können.

    Die wichtigsten Leistungen im Überblick

    Das bieten die Reise-Krankenversicherungen von Allianz Travel:

    • Telefonische 24h-Hotline an 365 Tagen im Jahr
    • Dolmetscher-Service in allen gängigen Weltsprachen
    • Sofortunterstützung im Krankheitsfall, z.B. bei der Kliniksuche
    • 100 Prozent Erstattung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln (ohne Sehhilfen und Hörgeräte)
    • Volle Kostenerstattung für Behandlungen beim Arzt und im Krankenhaus im Ausland
    • Übernahme der Bergungs- und Rettungskosten bis maximal 15.000 Euro
    • Bei Alleinreisenden: Organisation der An- und Rückreise einer nahestehenden Person bei mindestens acht Tagen Krankenhausaufenthalt mit Transportunfähigkeit
    • Organisation eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransportes, notfalls auch im Ambulanzflugzeug
    • Zahnärztliche Behandlung im Ausland: Erstattung der Kosten für schmerzstillende Behandlungen bzw. für provisorischen Zahnersatz
    • Übernahme der Kosten, wenn eine im Voraus gebuchte Aktivität verpasst wird oder wenn mitgeführte Sportgeräte auf der Reise bei einem Reiseanbieter beschädigt oder gestohlen werden, außerdem Übernahme der Leihgebühr für Ersatz-Sportgeräte
    • Im Todesfall: Organisation der Bestattung im Ausland oder Überführung aus dem Ausland
    • 100 Prozent Kostenerstattung bei einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung wie COVID-19
    LeistungenAllianz Jahres Reise-Krankenschutz für Einzelpersonen oder FamilienAllianz Reise-Krankenschutz
    Ambulante und stationäre Behandlung100 %100 %
    Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel100 % (ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte)100 % (ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte)
    Zahnärztliche Behandlung100 %100 %
    Behandlung des Frühgeborenen100 %100 %
    Sonstige Leistungen
    Bergung und Rettungmax. 15.000 Euromax. 15.000 Euro
    Krankenrücktransport100 % wenn medizinisch sinnvoll100 % wenn medizinisch sinnvoll
    Rückreise einer Begleitperson100 %100 %
    Überführung im Todesfall100 %100 %
    Bestattung im Auslandmax. 10.000 Euromax. 10.000 Euro
    Kostenerstattung im Rahmen der inkludierten Sport & Aktiv-Versicherung
    Unterstützung für Angehörige und Begleitpersonen
    Kinderbetreuung (inkl. Organisation)100 %100 %
    An- und Rückreise einer nahestehenden Person (inkl. Organisation)100 % bei mind. 8 Tagen Krankenhausaufenthalt mit Transportunfähigkeit und alleinreisend100 % bei mind. 8 Tagen Krankenhausaufenthalt mit Transportunfähigkeit und alleinreisend
    Besuchsfahrten einer Begleitperson zum Krankenhaus ODER Hotel in Krankenhausnähe25 Euro pro Tag ODER max. 80 Euro pro Tag (insgesamt max. 8 Tage)25 Euro pro Tag ODER max. 80 Euro pro Tag (insgesamt max. 8 Tage)
    Serviceleistungen im Ausland
    Service-Leistungen, u. a. 24-h-Hotline, Dolmetscher-Service, Benennung von Kliniken im Ausland und Dienstleister vor Ortjaja
    Übernahme der Telefonkosten bei 24-h-Hotlineunbegrenztunbegrenzt
    Allianz Travel App
    Allgemein
    Reisedauer1-56 Tage1-365 Tage
    SelbstbeteiligungKeineKeine
    Vertragslaufzeit1 JahrTagespolice für Reisen von 1-365 Tagen
    Kündigungsfrist für den KundenSpätestens 1 Monat zum Ende des VersicherungsjahresVersicherung endet automatisch, keine Kündigung notwendig

    Weitere Hinweise zur Auslandskrankenversicherung

    • Ab dem 51. bzw. 66. Geburtstag ändern sich die Beitragssätze.
    • Bei dem Tarif Jahres-Reise-Krankenschutz für Familien sind Kinder bis zu ihrem 21. Geburtstag mitversichert.

    In diesen Ländern ist eine Auslandskrankenversicherung notwendig

    Eine Auslandskrankenversicherung ist wichtig, wenn Sie außerhalb Ihres Heimatlandes reisen. Außerhalb Europas ist der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung nahezu unverzichtbar, da die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland oft erheblich sein können. Für folgende Regionen ist eine Auslandskrankenversicherung deshalb unerlässlich:

    • Alle Länder außerhalb Europas, da hier die EHIC nicht gilt
    • Länder mit hohen Behandlungskosten wie USA, Kanada und Australien

    Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung

    • Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?

      Die Kosten einer Auslandskrankenversicherung richten sich oft nach der Dauer, für die Sie die Versicherung benötigen. Auch das Alter der zu versichernden Person und der Umfang der Leistungen, die sie im Krankheitsfall beanspruchen möchte, können eine Rolle spielen. Häufig ist ein guter Krankenversicherungsschutz im Ausland aber schon mit wenigen Euro möglich. Was die Auslandskrankenversicherung bei den AOK-Kooperationspartnern konkret kostet, erfahren Sie bei Ihrer AOK.

      Was muss ich tun bei einem Studium im Ausland?

      Ob eine Auslandskrankenversicherung für Sie als Student oder Studentin notwendig ist, hängt unter anderem von dem Ort ab, an dem Sie studieren. Befindet sich Ihre Hochschule oder Universität außerhalb Europas, ist oft eine Versicherung im Studienland notwendig. Studieren Sie in Europa besteht unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungsschutz über die EHIC. Um sich vor unvorhergesehenen Behandlungskosten zu schützen, kann dennoch eine Zusatzversicherung sinnvoll sein.

      Mehr über den Krankenversicherungsschutz beim Auslandsstudium
    • Was ist, wenn ich im Ausland arbeite?

      Wer nur zeitweise im europäischen Ausland arbeitet oder von seinem Arbeitgeber entsendet wird, kann über die AOK versichert bleiben und ist mit der EHIC abgesichert. Arbeiten Sie hingegen dauerhaft im Ausland, müssen Sie sich in der Regel auch in dem Land versichern.

      Weitere Informationen zum Versichertenschutz bei Arbeit im Ausland
      Welche Kooperationspartner hat die AOK bei den Auslandskrankenversicherungen?

      Die regionalen AOKs arbeiten mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen. Diese sind wie folgt:

      • AOK Baden-Württemberg: Allianz Private Krankenversicherungs-AG
      • AOK Bayern: Allianz Private Krankenversicherungs-AG
      • AOK Bremen/Bremerhaven: ALTE OLDENBURGER
      • AOK Hessen: DKV
      • AOK Niedersachsen: ALTE OLDENBURGER
      • AOK Nordost: UKV Union Krankenversicherung
      • AOK NordWest: UKV Union Krankenversicherung
      • AOK PLUS: Münchener Verein
      • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: Gothaer Versicherung
      • AOK Rheinland/Hamburg: vigo Krankenversicherung VVaG
      • AOK Sachsen-Anhalt: UKV Union Krankenversicherung
    Aktualisiert: 18.12.2024

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