Die Auslandskrankenversicherung der AOK
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt
Inhalte im Überblick
Leistungslücken mit der Auslandsreisekrankenversicherung schließen
Die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) ist Ihr wichtigster Versicherungsschutz für den Urlaub in Europa. Die EHIC gilt in allen Staaten der Europäischen Union (EU) sowie in vielen weiteren europäischen Ländern. In den Ländern Bosnien-Herzegowina, Tunesien und Türkei sind Sie mit einer Anspruchsbescheinigung abgesichert, auch Auslandskrankenschein genannt. Die Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer AOK.
Wenn Sie aber beispielsweise einen Krankenrücktransport nach Deutschland benötigen oder landesübliche Zuzahlungen leisten, dann ist das über die EHIC nicht abgesichert. Im Krankheitsfall können somit enorme Kosten für eine medizinische Behandlung anfallen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Krankenversicherung im Ausland speziell für junge Leute
An beliebten Orten für ein Studium, einen Au-pair-Aufenthalt oder ein Work and Travel wie den USA, Kanada, Neuseeland und Australien sind Sie über die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgesichert. Das Gleiche gilt für alle asiatischen Länder, Südamerika und Afrika. Aber auch im europäischen Ausland können Kosten durch Arztbehandlungen oder Rücktransporte entstehen.
Informieren Sie sich bei Ihrer AOK, ob Sie speziell für Schüler und Schülerinnen, Studierende und junge Leute, die einen längeren Auslandsaufenthalt planen, eine Auslandsreisekrankenversicherung über den Kooperationspartner anbietet.
Starke Kooperationspartner für die Auslandskrankenversicherung
Deutschlandweit arbeiten die regionalen AOKs mit starken Kooperationspartnern zusammen, um Ihnen verschiedene Tarife für die Auslandskrankenversicherung anzubieten:
AOK-Partner der Auslandskrankenversicherung
AOK Baden-Württemberg
Gemeinsam mit der Allianz werden die Tarife Jahres-Reise-Krankenschutz und Allianz Reise-Krankenschutz angeboten.AOK Bayern
Gemeinsam mit der Allianz werden verschiedene Zusatzversicherungen angeboten.AOK Bremen/Bremerhaven
Gemeinsam mit der ALTE OLDENBURGER wird die Auslandsreisekrankenversicherung AOK-Privat ausland Tarif AK in den Varianten Einzel und Familie angeboten.AOK Hessen
Gemeinsam mit der DKV wird eine günstige und leistungsstarke Auslandskrankenversicherung angeboten.AOK Niedersachsen
Gemeinsam mit der ALTE OLDENBURGER wird die Auslandsreisekrankenversicherung AOK-Privat ausland Tarif AK in den Varianten Einzel und Familieangeboten. Zusätzlich steht jungen Leuten der maßgeschneiderte, preisgünstige und sichere Auslandsschutz „Around the World“ ohne Selbstbehalt zur Verfügung.AOK Nordost
Gemeinsam mit der Union Krankenversicherung werden die Tarife AOK-AuslandPRIVAT Single und AOK-AuslandPRIVAT Familie angeboten.AOK NordWest
Gemeinsam mit der Union Krankenversicherung werden die Tarife AOK-AuslandPRIVAT Single und AOK-AuslandPRIVAT Familie angeboten. Für längere Aufenthalte im Ausland empfehlen wir den GesundheitGLOBAL der Union Krankenversicherung (UKV).AOK PLUS - Sachsen und Thüringen
Gemeinsam mit dem Münchener Verein wird der Tarif weltweitPLUS angeboten.AOK Rheinland/Hamburg
Gemeinsam mit der vigo Krankenversicherung werden die Tarife vigo select Ausland AR20, grün versichert AuslandsReise.Nachhaltigkeit und vigo study the worldAOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Gemeinsam mit der Gothaer wird ein Auslandstarif angeboten.AOK Sachsen-Anhalt
Gemeinsam mit der Union Krankenversicherung werden verschiedene Auslandstarife angeboten.
Die AOK Baden-Württemberg bietet eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Allianz Travel an
Bei Auslandsreisen sollte im Ernstfall – bei Krankheit oder Unfall – die medizinisch notwendige Versorgung ohne Restkostenrisiko gewährleistet sein. Dafür hat die AOK-Baden-Württemberg mit Allianz Travel einen starken Kooperationspartner an ihrer Seite, der Ihnen eine Reise-Krankenversicherung anbietet. Sie können zwischen folgenden Tarifen wählen:
-
Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz für Einzelpersonen: Für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bis zu je 56 Tagen.
-
Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz für Familien: Für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bis zu je 56 Tagen.
-
Allianz Reise-Krankenschutz: Für Einzelreisen von 1 bis 365 Tagen.
So sind Sie im Fall der Fälle, bei Unfall oder Erkrankung, rund um den Globus gut gerüstet.
Jetzt Auslandskrankenversicherung abschließen
Vielen Dank für Ihr Interesse an den Zusatzversicherungen unseres Kooperationspartners Allianz Travel. Sie werden nun auf die Seite der Allianz weitergeleitet. Dort können Sie Ihren Tarif online abschließen.
Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im folgenden Dialog aus datenschutzrechtlichen Gründen nur volljährige Versicherte der AOK Baden-Württemberg selbst sowie deren bei der AOK Baden-Württemberg versicherte Kinder bis zum 21. Geburtstag mitversichert werden können.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick
Das bieten die Reise-Krankenversicherungen von Allianz Travel:
- Telefonische 24h-Hotline an 365 Tagen im Jahr
- Dolmetscher-Service in allen gängigen Weltsprachen
- Sofortunterstützung im Krankheitsfall, z.B. bei der Kliniksuche
- 100 Prozent Erstattung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln (ohne Sehhilfen und Hörgeräte)
- Volle Kostenerstattung für Behandlungen beim Arzt und im Krankenhaus im Ausland
- Übernahme der Bergungs- und Rettungskosten bis maximal 15.000 Euro
- Bei Alleinreisenden: Organisation der An- und Rückreise einer nahestehenden Person bei mindestens acht Tagen Krankenhausaufenthalt mit Transportunfähigkeit
- Organisation eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransportes, notfalls auch im Ambulanzflugzeug
- Zahnärztliche Behandlung im Ausland: Erstattung der Kosten für schmerzstillende Behandlungen bzw. für provisorischen Zahnersatz
- Übernahme der Kosten, wenn eine im Voraus gebuchte Aktivität verpasst wird oder wenn mitgeführte Sportgeräte auf der Reise bei einem Reiseanbieter beschädigt oder gestohlen werden, außerdem Übernahme der Leihgebühr für Ersatz-Sportgeräte
- Im Todesfall: Organisation der Bestattung im Ausland oder Überführung aus dem Ausland
- 100 Prozent Kostenerstattung bei einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung wie COVID-19
Leistungen | Allianz Jahres Reise-Krankenschutz für Einzelpersonen oder Familien | Allianz Reise-Krankenschutz |
---|---|---|
Ambulante und stationäre Behandlung | 100 % | 100 % |
Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel | 100 % (ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte) | 100 % (ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte) |
Zahnärztliche Behandlung | 100 % | 100 % |
Behandlung des Frühgeborenen | 100 % | 100 % |
Sonstige Leistungen | ||
Bergung und Rettung | max. 15.000 Euro | max. 15.000 Euro |
Krankenrücktransport | 100 % wenn medizinisch sinnvoll | 100 % wenn medizinisch sinnvoll |
Rückreise einer Begleitperson | 100 % | 100 % |
Überführung im Todesfall | 100 % | 100 % |
Bestattung im Ausland | max. 10.000 Euro | max. 10.000 Euro |
Kostenerstattung im Rahmen der inkludierten Sport & Aktiv-Versicherung | ||
Unterstützung für Angehörige und Begleitpersonen | ||
Kinderbetreuung (inkl. Organisation) | 100 % | 100 % |
An- und Rückreise einer nahestehenden Person (inkl. Organisation) | 100 % bei mind. 8 Tagen Krankenhausaufenthalt mit Transportunfähigkeit und alleinreisend | 100 % bei mind. 8 Tagen Krankenhausaufenthalt mit Transportunfähigkeit und alleinreisend |
Besuchsfahrten einer Begleitperson zum Krankenhaus ODER Hotel in Krankenhausnähe | 25 Euro pro Tag ODER max. 80 Euro pro Tag (insgesamt max. 8 Tage) | 25 Euro pro Tag ODER max. 80 Euro pro Tag (insgesamt max. 8 Tage) |
Serviceleistungen im Ausland | ||
Service-Leistungen, u. a. 24-h-Hotline, Dolmetscher-Service, Benennung von Kliniken im Ausland und Dienstleister vor Ort | ja | ja |
Übernahme der Telefonkosten bei 24-h-Hotline | unbegrenzt | unbegrenzt |
Allianz Travel App | ||
Allgemein | ||
Reisedauer | 1-56 Tage | 1-365 Tage |
Selbstbeteiligung | Keine | Keine |
Vertragslaufzeit | 1 Jahr | Tagespolice für Reisen von 1-365 Tagen |
Kündigungsfrist für den Kunden | Spätestens 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres | Versicherung endet automatisch, keine Kündigung notwendig |
Weitere Hinweise zur Auslandskrankenversicherung
- Ab dem 51. bzw. 66. Geburtstag ändern sich die Beitragssätze.
- Bei dem Tarif Jahres-Reise-Krankenschutz für Familien sind Kinder bis zu ihrem 21. Geburtstag mitversichert.
Zusatzversicherung rechtzeitig abschließen
Für die Auslandskrankenversicherung gilt: Den Zusatzschutz zur Krankenversicherung müssen Sie auf jeden Fall vor Reiseantritt abschließen. In der Regel ist das sogar noch spätestens am Tag der Abreise möglich. Wann der Versicherungsschutz der Krankenversicherung im Ausland beginnt, legen Sie im Vertrag fest.
Weitere Informationen rund um das Thema Auslandskrankenversicherung
www.dvka.de
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland
Arbeiten im Ausland
Was Sie beachten müssen, wenn Sie im Ausland arbeiten möchten.
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