Zusätzliche Gesundheitsleistungen mit AOK-Angeboten
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK Sachsen-Anhalt
Erstattungen erhalten
Zusätzliche Gesundheits-Check-Ups, besondere Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere oder Osteopathie – nicht alle Gesundheitsleistungen werden im Rahmen des gesetzlichen Leistungskatalogs erstattet.
Die AOK bietet Ihnen die Möglichkeit, bestimmte Mehrleistungen zu erhalten – etwa im Gegenzug für eine gesunde Lebensweise oder innerhalb eines bestimmten Budgets. Die Inhalte und Namen der Angebote unterscheiden sich regional, wie zum Beispiel Gesundheitskonto, Gesundheitsbudget oder Gesundheitsvorteil.
Die AOK Baden-Württemberg bietet ein attraktives Gesundheitskonto
Jede Lebensphase bringt besondere gesundheitliche Bedürfnisse mit sich. Ob Osteopathie, Reiseschutzmaßnahmen, alternative Arzneimittel oder erweiterte Schwangerenvorsorge: Die AOK Baden-Württemberg beteiligt sich an den Kosten.
Gesundheitskonto „Allgemein“
- Osteopathie: fünf Sitzungen à 60 Euro
Die osteopathische Behandlung muss durch einen zugelassenen Heilmittelerbringer oder Vertragsarzt erfolgen. Für die Osteopathie muss eine vertragsärztliche Veranlassung erfolgen. - Reiseschutzmaßnahmen: 300 Euro
- Alternative Arzneimittel (frei verkäuflich, aber apothekenpflichtig), solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind: 300 Euro.
Die Verordnung hat durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ zu erfolgen.
Die Leistungen können Sie je nach Bedarf auswählen – bis maximal 300 Euro pro Kalenderjahr. Rechnungen und Belege reichen Sie einfach bei Ihrer AOK ein oder beantragen Sie einfach und unkompliziert Erstattungen digital unter „Meine AOK“.
Bitte wenden Sie sich, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen, an Ihr AOK-KundenCenter vor Ort.
Gesundheitskonto „Schwangere“
Hebammen-Rufbereitschaft: 300 Euro
Pauschale zur Schwangerenvorsorge: 300 Euro
Einsetzbar für:
- Ultraschalluntersuchungen: Die AOK Baden-Württemberg beteiligt sich an den Kosten, sofern diese keine Leistungen nach den Mutterschafts-Richtlinien sind. Ausgeschlossen sind Vorabvereinbarungen wie z. B. Ultraschall-Flats. Ultraschalluntersuchungen aufgrund eines Screenings auf Down-Syndrom sind auch nicht bezuschussungsfähig.
- Begleitperson Geburtsvorbereitungskurs: Sowohl die Schwangere als auch deren Partner müssen zum Zeitpunkt des Kurses bei der AOK Baden-Württemberg versichert sein.
- Säuglingspflegekurs
- Entspannungs- und Bewegungskurse
- Toxoplasmosetest
- Antikörperbestimmungen auf Ringelröteln, Streptokokken und Windpocken
Die Erstattung aus dem Gesundheitskonto „Schwangere“ ist begrenzt auf insgesamt 300 Euro jährlich.
Sie entscheiden, welche Leistungen für Sie und Ihr Kind wichtig sind. Die AOK erstattet Ihnen maximal 600 Euro je Kalenderjahr (300 Euro aus dem Gesundheitskonto „Allgemein“ plus 300 Euro aus dem Gesundheitskonto „Schwangere“).
Rechnungen und Belege reichen Sie bei Ihrer AOK ein oder beantragen Sie einfach und unkompliziert Erstattungen digital unter „Meine AOK“.
Bitte wenden Sie sich, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen, an Ihr AOK-KundenCenter vor Ort.
Ein weiteres Plus: viele kostenfreie Gesundheitsangebote
Sie wollen noch mehr für Ihre Gesundheit tun? Als Gesundheitskasse bieten wir Ihnen viele Angebote zur Selbsthilfe und Weiterbildung in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Stressbewältigung. Die Teilnahme an fast allen Kursen ist für AOK-Versicherte kostenfrei.
Nicht nur das: Durch Fitnesstracking holen Sie sich Ihre Belohnung für jede Bewegungseinheit! Jede Aktivität bringt Sie näher zu attraktiven Boni! Weitere Infos zum AOK-Bonusprogramm.
Am Gesundheitskonto interessiert?
Haben Sie Fragen zum Gesundheitskonto oder zu anderen Leistungen der AOK? Besuchen Sie uns gerne in einem AOK-KundenCenter vor Ort oder rufen Sie uns an: Die AOK-DirektBeratung unter Telefon-Nummer 0711 76161923 steht Ihnen montags bis freitags von 7 bis 21 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr zur Verfügung.
Mit diesen Leistungen können Sie rechnen
Sie haben Rückenschmerzen und wollen zum Osteopathen? Sie möchten in Ihrer Schwangerschaft zusätzliche Ultraschalluntersuchungen machen? Durch die erweiterten Leistungen des AOK-Gesundheitskontos können Sie jährlich einen Zuschuss von bis zu 600 Euro erhalten und in Ihre Gesundheit investieren.
Einzige Voraussetzung: Die Leistungen müssen von einem unserer Vertragspartner erbracht werden. Informationen zu Ärzten in Ihrer Nähe erhalten Sie in den AOK-KundenCentern vor Ort. Zur Auswahl stehen Ihnen die beiden Gesundheitskonten: „Allgemein“ und „Schwangere“.
Die regional unterschiedlichen Angebote für Mehrleistungen bei der AOK im Überblick
Erstattungen für Mehrleistungen können AOK-Versicherte über bestimmte Gesundheitsangebote erhalten. Die Angebote unterscheiden sich regional, und zwar inhaltlich und auch in ihrer Bezeichnung:
- Gesundheitskonto bei der AOK Baden-Württemberg, der AOK Hessen und der AOK Nordost
- Gesundheitsvorteil bei der AOK Bayern
- 750 € PLUS bei der AOK Bremen/Bremerhaven
- Mehrleistungen bis zu 500 € bei der AOK Niedersachsen
- 500-Euro-Gesundheitsbudget bei der AOK NordWest
- GESUNDESKONTO bei der AOK Sachsen-Anhalt
Entdecken Sie außerdem auch die Bonusprogramme und Bonustarife der AOK.
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