Selbsthilfegruppe gründen: So unterstützt die AOK
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Inhalte im Überblick
Wie unterstützt die AOK Selbsthilfegruppen?
Die AOK unterstützt Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch finanzielle und infrastrukturelle Hilfen seit mehr als 30 Jahren. Im Jahr 2024 stellen die gesetzlichen Krankenkassen 95,11 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Davon unterstützt allein die AOK die Selbsthilfe mit rund 33,5 Millionen Euro. Damit gehen im Jahr 2024 pro Versicherte 1,28 Euro an die Selbsthilfeorganisationen auf der Bundes- und den Landesebenen beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.
Seit 2020 gilt ein neuer prozentualer Verteilerschlüssel für die Pauschal- und die Projektförderung: 70 Prozent der Fördermittel auf allen Förderebenen müssen innerhalb der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung vergeben werden. Für krankenkassenindividuelle Projektförderung können auf allen Förderebenen nur noch 30 Prozent der Fördermittel von den Krankenkassen und ihren Verbänden verteilt werden. Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene heißt das, dass aus dem AOK-System 2024 rund 4,94 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und rund 1,06 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen bereitgestellt werden.
Voraussetzungen für Selbsthilfeförderung
Eine Selbsthilfegruppe muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Fördermittel zu erhalten. Dazu zählen unter anderem:
- Die Selbsthilfearbeit muss von Betroffenen für Betroffene erbracht werden.
- Die Aktivitäten sind auf die gemeinsame Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen ausgerichtet.
- Die Gruppe besteht aus mindestens sechs Mitgliedern, ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot in der Öffentlichkeit bekannt.
- Es bestehen keine wirtschaftlichen Interessen.
- Die Selbsthilfegruppe verpflichtet sich zur Neutralität und arbeitet unabhängig von der Pharmaindustrie und anderen Wirtschaftsunternehmen.
- Die Finanzsituation ist jederzeit transparent.
- Es besteht Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Krankenkassen unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit.
- Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beziehungsweise der Landesdatenschutzgesetze und der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind zu beachten, insbesondere wenn digitale Anwendungen genutzt werden.
Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 20h SGB V in Verbindung mit den vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätzen.
Wie wird Selbsthilfe gefördert?
Die Bereitstellung der Fördermittel für die Selbsthilfe ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.
- Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
- Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.
Selbsthilfeförderung beantragen
Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer AOK nach den Fristen für die Antragsabgabe. Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Hier ist die Antragsfrist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände, regionale Gruppen an die AOK vor Ort.
Detaillierte Infos zur Antragstellung
- Generelle Fördervoraussetzungen
- Wichtige Ansprechpartner der AOK
- Bleiben Sie auf dem Laufenden – „InKontakt - der Selbsthilfe-Newsletter der AOK“
- Formulare für die kassenartenübergreifende pauschale Gemeinschaftsförderung Bund
- Formulare für die projektbezogene kassenartenindividuelle Selbsthilfeförderung Bund
Diese Selbsthilfeangebote gibt es bei der AOK Baden-Württemberg
Sie interessieren sich für die Arbeit der Selbsthilfe oder suchen eine Selbsthilfegruppe in Ihrer Nähe? Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner/-innen vor Ort.
Oder sind Sie selbst in einer Selbsthilfegruppe, Selbsthilfeorganisation oder Selbsthilfekontaktstelle tätig und wollen Mittel beantragen? Ihre AOK Baden-Württemberg fördert gemeinsam mit der GKV-Gemeinschaft wiederkehrende Aufwendungen von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung.
Gleichzeitig unterstützt Sie die AOK Baden-Württemberg bei der Umsetzung von Projekten im Rahmen der krankenkassenindividuellen Projektförderung.
Einen Einblick in die wichtige Selbsthilfearbeit und die Umsetzung von geförderten Projektideen erhalten Sie im nachfolgenden Kurzfilm – denn jede Idee ist herzlich willkommen.
Antragsformulare der AOK Baden-Württemberg
Antragsunterlagen für Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen
Sie wollen Fördermittel der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe nach § 20h SGB V beantragen? Hier finden Sie die Antragsunterlagen für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung der AOK Baden-Württemberg sowie weitere Informationen rund um die Antragstellung.
In unserem Erklärfilm finden Sie wichtige Informationen zur richtigen Antragstellung:
Antragsformulare der krankenkassenindividuellen Projektförderung
Transparenz über verausgabte Fördermittel der krankenkassenindividuellen Projektförderung der AOK Baden-Württemberg
Weiterführende Informationen
Antragsformulare der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung
Antragsunterlagen für die kassenartenübergreifenden Pauschalförderung
Die Antragsformulare der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung sind auf der gemeinsamen Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg zu finden:
- Selbsthilfegruppen:
Antragsformulare – GKV Baden-Württemberg (gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de) - Selbsthilfeorganisationen:
Antragsformulare – GKV Baden-Württemberg (gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de) - Selbsthilfekontaktstellen:
Antragsformulare – GKV Baden-Württemberg (gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de)
- Selbsthilfegruppen:
Transparenz über verausgabte Fördermittel der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung
Eine detaillierte Aufstellung der verausgabten Fördermittel der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung sind auf der gemeinsamen Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg einsehbar:
Jahresübersicht Fördermittel – GKV Baden-Württemberg (gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de)
Ansprechpartner/-innen der AOK Baden-Württemberg
Ansprechpartner/-innen für landesweite Selbsthilfeorganisationen
Landesweite, in Baden-Württemberg tätige, Selbsthilfeorganisationen beantragen
Mittel der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung der GKV-Gemeinschaftsförderung BW bei
Frau Deborah Crazzolara
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
0711 6525-23298
deborah.crazzolara@bw.aok.deMittel der Krankenkassenindividuellen Projektförderung beantragen Selbsthilfeorganisationen bei
Frau Silja Wagner
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
0711 6525-20012
silja.wagner@bw.aok.deAnsprechpartner/-innen für Selbsthilfekontaktstellen
Selbsthilfekontaktstellen, die kassenartenübergreifende Pauschalförderung beantragen wollen oder Fragen haben, finden hier die Ansprechpartner/-innen:
Selbsthilfekontaktstellen, die Fragen zur krankenkassenindividuellen Projektförderung der AOK Baden-Württemberg haben oder Mittel beantragen wollen, wenden sich an:
Frau Silja Wagner
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
0711 6525-20012
silja.wagner@bw.aok.de.
Ansprechpartner/-innen für Interessierte und Regionale Selbsthilfegruppen
Sie haben Fragen zur Selbsthilfe oder suchen eine Selbsthilfegruppe?
Sie suchen als Regionale Selbsthilfegruppe Unterstützung bei Aktionen oder Vorhaben?
Sie haben Fragen zur kassenartenübergreifenden oder krankenkassenindividuellen Förderung?
Wir beraten und unterstützen Sie finanziell oder durch Sachleistungen.
Kontakt zum Beratungsteam "Selbsthilfeförderung"
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