Sparen mit dem Wahltarif Selbstbehalt

Mit dem Selbstbehalttarif können Sie Ihren Beitrag individuell gestalten.
Ein AOK-Mitarbeiter spricht mit einem älteren Mann. Als AOK-Mitglied kann er sich für den Wahltarif Selbstbehalt entscheiden.© AOK

Inhalte im Überblick

    Wie funktioniert der Wahltarif mit Selbstbeteiligung?

    Zu Beginn des Kalenderjahres wird ein Grundbonus angesetzt, der wie ein Guthaben funktioniert. Wenn Sie während des gesamten Jahres keine Leistungen mit Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen, erhalten Sie am Ende diesen Grundbonus zuzüglich einer Prämie ausgezahlt.

    Werden Leistungen mit Selbstbeteiligung beansprucht, verringert sich der Grundbonus um einen von der Tarifklasse abhängigen festen Betrag. Das Risiko ist dabei – in Abhängigkeit von der Tarifklasse – klar begrenzt und damit überschaubar. 

    Leistungen, für die ein Selbstbehalt anfällt

    Lediglich die folgenden Leistungen lösen (je nach Wahltarif und Tarifklasse) einen Selbstbehalt aus:

    1.       Arztbesuche mit Verordnung von Medikamenten oder Heilmitteln
    2.       Krankenhausaufenthalte

    Leistungen, für die kein Selbstbehalt anfällt

    Folgende Leistungen mindern den Bonus nicht:

    1.       Arztbesuche, bei denen kein Rezept ausgestellt wird
    2.       Rezepte, die keine Kosten für die AOK verursachen
            (Privatrezepte und bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten)
    3.       Vorsorgeuntersuchungen
    4.       Impfungen
    5.       Zahnarztbesuche

    Arztbesuche, auch mit Verordnungen, oder Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Familienmitgliedern beeinflussen die Bonuszahlungen nicht.

    FAQs zum AOK-Wahltarif Selbstbehalt

    • Für wen ist der AOK-Wahltarif Selbstbehalt geeignet?

      Eigentlich für jeden, der seinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung mitgestalten möchte. Sie können allerdings nicht teilnehmen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen. Nicht geeignet sind die Tarife, wenn Sie regelmäßig Medikamente und Heilmittel benötigen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.

    • Kann ich auch mitten im Jahr in einen Tarif einsteigen?

      Sie können jeweils zum Monatsbeginn einsteigen (nicht rückwirkend). Die Prämie und das maximale Risiko gelten dann anteilig.

    • Wann kann ich die Teilnahme kündigen?

      Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens drei Jahre bereit, an dem AOK-Wahltarif Selbstbehalt teilzunehmen und bei der AOK versichert zu bleiben. In besonderen Fällen - zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Bürgergeld erhalten - haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

    Das beinhaltet der Selbstbehalttarif der AOK Baden-Württemberg

    Mit dem Selbstbehalttarif der AOK Baden-Württemberg können Sie Ihren Beitragssatz individuell gestalten. Je nach Einkommen können Sie sich in eine von mehreren Tarifklassen einstufen. Von dieser Tarifklasse hängt ab, wie hoch Ihr jährlicher Bonus ausfällt. 

    So funktioniert’s

    Leistungen, für die ein Selbstbehalt anfällt

    1. Arztbesuche mit Verordnung von Medikamenten oder Heilmitteln
    2. Krankenhausaufenthalte

    Leistungen, für die kein Selbstbehalt anfällt

    1. Arztbesuche, bei denen kein Rezept ausgestellt wird
    2. Rezepte, die keine Kosten für die AOK verursachen (Privatrezepte)
    3. Vorsorgeuntersuchungen
    4. Impfungen
    5. Zahnarztbesuche

    Arztbesuche, auch mit Verordnungen, oder Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Familienmitgliedern beeinflussen die Bonuszahlungen nicht.

    Tarifübersicht:

    Ihr persönliches Einkommen und die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen mit Selbstbehalt entscheiden, wie viel Sie unterm Strich sparen. 

    Tarif-klasseMonatliches Einkommen in EURGrundbonus in EURStaffelbonus bei Selbstbehaltfreiheit im 1./2./3. Jahr in EURSelbstbehalt je Arzt-besuch mit Arznei- oder Heilmittel-verordnung in EURSelbstbehalt je Krankenhaus-aufenthalt in EURMax. Selbstbehalt in EURMax. Gesamtbonus in EUR
    1Bis 1.400 40 20/40/6010 20 120100
    21.401 bis 2.100 90 20/40/6022,50 45 170150
    32.101 bis 2.800 140 20/40/6035 70 220200
    42.801 bis 3.500 190 20/40/6047,50 95 270250
    53.501 bis 4.200 240 20/40/6060 120 330300
    64.201 bis 4.900 340 20/40/6085 170 440400
    7Über 4.900 540 20/40/60135 270 660600
    Sie wollen am AOK-Selbstbehalttarif teilnehmen? Gerne beraten wir Sie persönlich in einem unserer AOK-KundenCenter in Baden-Württemberg.
    Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens drei Jahre bereit, an dem AOK-Wahltarif Selbstbehalt teilzunehmen und bei der AOK versichert zu bleiben. In besonderen Fällen - zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Bürgergeld erhalten - haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

    Vorteile des AOK-Wahltarif Selbstbehalt

    • Attraktive Grundprämie: Abhängig von Ihrem Einkommen wird Ihnen ein Grundbonus zwischen 40 und 540 Euro gutgeschrieben.
    • Interessanter Staffelbonus: Für selbstbehaltsfreie Kalenderjahre können Sie zusätzlich einen Staffelbonus in Höhe von 20, 40 und 60 Euro erwerben.
    • Überschaubares Risiko: Ihr finanzielles Risiko ist stets für Sie kalkulierbar. Bei ganzjähriger Teilnahme beträgt es je nach Tarifklasse zwischen 80 und 120 Euro im Jahr.

    Beispielrechnung: Mitglied mit mittlerem Einkommen

    • Mitglied mit mittlerem Einkommen von  2.900 Euro, entscheidet sich im Dezember 2023 zur Teilnahme am AOK-Selbstbehalttarif ab Januar 2024.
    • Am 10. und 19. Oktober 2024 findet ein Arztbesuch mit jeweils einer Arzneimittelverordnung statt. Am 26. Oktober 2024 und am 15. November 2024 jeweils ein Arztbesuch ohne Arzneimittelverordnung.
    Prämienberechnung 2024
    Grundprämie für die Teilnahme vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2024 in der Tarifklasse 4190 Euro
    Minus zwei Selbstbehalte (2 x 47,50 Euro) für die Arztbesuche mit Arzneimittelverordnung- 95 Euro
    Ergebnis = Prämienzahlung95 Euro
    Aktualisiert: 24.06.2024

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