Sparen mit dem Wahltarif Selbstbehalt
Inhalte im Überblick
Wie funktioniert der Wahltarif mit Selbstbeteiligung?
Zu Beginn des Kalenderjahres wird ein Grundbonus angesetzt, der wie ein Guthaben funktioniert. Wenn Sie während des gesamten Jahres keine Leistungen mit Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen, erhalten Sie am Ende diesen Grundbonus zuzüglich einer Prämie ausgezahlt.
Werden Leistungen mit Selbstbeteiligung beansprucht, verringert sich der Grundbonus um einen von der Tarifklasse abhängigen festen Betrag. Das Risiko ist dabei – in Abhängigkeit von der Tarifklasse – klar begrenzt und damit überschaubar.
Leistungen, für die ein Selbstbehalt anfällt
Lediglich die folgenden Leistungen lösen (je nach Wahltarif und Tarifklasse) einen Selbstbehalt aus:
- Arztbesuche mit Verordnung von Medikamenten
- Krankenhausaufenthalte
Ob Arztbesuche mit Heilmittelverordnungen einen Selbstbehalt auslösen, hängt von Ihrer zuständigen Krankenkasse ab.
Leistungen, für die kein Selbstbehalt anfällt
Folgende Leistungen mindern den Bonus nicht:
- Arztbesuche, bei denen kein Rezept ausgestellt wird
- Rezepte, die keine Kosten für die AOK verursachen (Privatrezepte und bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten)
- Vorsorgeuntersuchungen
- Impfungen
- Zahnarztbesuche
Arztbesuche, auch mit Verordnungen, oder Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Familienmitgliedern beeinflussen die Bonuszahlungen nicht.
Das beinhaltet der Selbstbehalttarif der AOK Baden-Württemberg
Mit dem Selbstbehalttarif der AOK Baden-Württemberg können Sie Ihren Beitragssatz individuell gestalten. Je nach Einkommen können Sie sich in eine von mehreren Tarifklassen einstufen. Von dieser Tarifklasse hängt ab, wie hoch Ihr jährlicher Bonus ausfällt.
So funktioniert’s
Leistungen, für die ein Selbstbehalt anfällt
- Arztbesuche mit Verordnung von Medikamenten oder Heilmitteln
- Krankenhausaufenthalte
Leistungen, für die kein Selbstbehalt anfällt
- Arztbesuche, bei denen kein Rezept ausgestellt wird
- Rezepte, die keine Kosten für die AOK verursachen (Privatrezepte)
- Vorsorgeuntersuchungen
- Impfungen
- Zahnarztbesuche
Arztbesuche, auch mit Verordnungen, oder Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Familienmitgliedern beeinflussen die Bonuszahlungen nicht.
Tarifübersicht:
Ihr persönliches Einkommen und die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen mit Selbstbehalt entscheiden, wie viel Sie unterm Strich sparen.
Tarif-klasse | Monatliches Einkommen in EUR | Grundbonus in EUR | Staffelbonus bei Selbstbehaltfreiheit im 1./2./3. Jahr in EUR | Selbstbehalt je Arzt-besuch mit Arznei- oder Heilmittel-verordnung in EUR | Selbstbehalt je Krankenhaus-aufenthalt in EUR | Max. Selbstbehalt in EUR | Max. Gesamtbonus in EUR |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Bis 1.400 | 40 | 20/40/60 | 10 | 20 | 120 | 100 |
2 | 1.401 bis 2.100 | 90 | 20/40/60 | 22,50 | 45 | 170 | 150 |
3 | 2.101 bis 2.800 | 140 | 20/40/60 | 35 | 70 | 220 | 200 |
4 | 2.801 bis 3.500 | 190 | 20/40/60 | 47,50 | 95 | 270 | 250 |
5 | 3.501 bis 4.200 | 240 | 20/40/60 | 60 | 120 | 330 | 300 |
6 | 4.201 bis 4.900 | 340 | 20/40/60 | 85 | 170 | 440 | 400 |
7 | Über 4.900 | 540 | 20/40/60 | 135 | 270 | 660 | 600 |
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens drei Jahre bereit, an dem AOK-Wahltarif Selbstbehalt teilzunehmen und bei der AOK versichert zu bleiben. In besonderen Fällen - zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Bürgergeld erhalten - haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Vorteile des AOK-Wahltarif Selbstbehalt
- Attraktive Grundprämie: Abhängig von Ihrem Einkommen wird Ihnen ein Grundbonus zwischen 40 und 540 Euro gutgeschrieben.
- Interessanter Staffelbonus: Für selbstbehaltsfreie Kalenderjahre können Sie zusätzlich einen Staffelbonus in Höhe von 20, 40 und 60 Euro erwerben.
- Überschaubares Risiko: Ihr finanzielles Risiko ist stets für Sie kalkulierbar. Bei ganzjähriger Teilnahme beträgt es je nach Tarifklasse zwischen 80 und 120 Euro im Jahr.
Beispielrechnung: Mitglied mit mittlerem Einkommen
- Mitglied mit mittlerem Einkommen von 2.900 Euro, entscheidet sich im Dezember 2023 zur Teilnahme am AOK-Selbstbehalttarif ab Januar 2024.
- Am 10. und 19. Oktober 2024 findet ein Arztbesuch mit jeweils einer Arzneimittelverordnung statt. Am 26. Oktober 2024 und am 15. November 2024 jeweils ein Arztbesuch ohne Arzneimittelverordnung.
Prämienberechnung 2024 | |
---|---|
Grundprämie für die Teilnahme vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2024 in der Tarifklasse 4 | 190 Euro |
Minus zwei Selbstbehalte (2 x 47,50 Euro) für die Arztbesuche mit Arzneimittelverordnung | - 95 Euro |
Ergebnis = Prämienzahlung | 95 Euro |
FAQs zum AOK-Wahltarif Selbstbehalt
Für wen ist der AOK-Wahltarif Selbstbehalt geeignet?
Eigentlich für jeden, der seinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung mitgestalten möchte. Sie können allerdings nicht teilnehmen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen. Nicht geeignet sind die Tarife, wenn Sie regelmäßig Medikamente und Heilmittel benötigen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.
Kann ich auch mitten im Jahr in einen Tarif einsteigen?
Sie können jeweils zum Monatsbeginn einsteigen (nicht rückwirkend). Die Prämie und das maximale Risiko gelten dann anteilig.
Wann kann ich die Teilnahme kündigen?
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens drei Jahre bereit, an dem AOK-Wahltarif Selbstbehalt teilzunehmen und bei der AOK versichert zu bleiben. In besonderen Fällen - zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Bürgergeld erhalten - haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
Das könnte Sie auch interessieren
AOK-Bonus-Wahltarif
Mehr erfahrenMit dem AOK-Bonus-Wahltarif können gesundheitsbewusste Mitglieder ihre Beiträge individuell anpassen.