Formulare und Anträge
Inhalte im Überblick
Wohin mit den Anträgen?
Auf vier verschiedenen Wegen können Sie uns Ihren Antrag weiterleiten:
- bequem und digital über den Button „Dokumente einreichen“ im Onlineportal "Meine AOK" oder unsere App “Meine AOK”
- per Post an folgende Adresse:
AOK Baden-Württemberg, Posteingangsservice, 70147 Stuttgart - in den Briefkasten Ihrer AOK vor Ort
- oder per Kontaktformular mit Upload-Funktion
Mitgliedschaft
Online Mitglied werden
Um Mitglied bei der AOK Baden-Württemberg zu werden, nutzen Sie einfach unser Onlineformular.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur AOK-Mitgliedschaft.
Mitgliedschaftserklärung als PDF-Datei
Sie möchten den Antrag selbst ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an die AOK Baden-Württemberg senden? Bitte wählen Sie Ihre Gruppe aus, es öffnet sich dann die entsprechende PDF-Datei:
Allgemein (PDF, 663 KB)
Berufsstarter (PDF, 663 KB)
Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung (PDF, 210 KB)
Mitgliedsbescheinigung
Beantragen Sie hier Ihre Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft bei der AOK Baden-Württemberg.
Familienfragebogen/Familienversicherung
Als Mitglied der AOK Baden-Württemberg können Sie Ihre Kinder oder Ihren Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichern. Füllen Sie den Fragebogen für die Aufnahme in die Familienversicherung aus und schicken Sie ihn uns zu.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Familienversicherung.
Insure your whole family – Here you can find the formular in diverse languages.Mitglieder werben Mitglieder
Empfehlen Sie hier die AOK weiter. Für jedes neue Mitglied, das Sie uns vermitteln, bedanken wir uns bei Ihnen mit einem Bonus.
Pflege
Sobald eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, können Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen werden. Bei den Formalitäten und der Beantwortung offener Fragen unterstützen wir Sie mit unserer AOK-Pflegeberatung gerne.
Antrag auf Pflegeleistungen
Sie möchten für sich selbst oder für einen Angehörigen einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der AOK Baden-Württemberg stellen? Dafür finden Sie hier den Antrag auf Pflegeleistungen, sowie eine Ausfüllhilfe. Bei den Formalitäten unterstützen wir Sie gern. Wichtig: Für Angehörige ist dafür eine Vollmacht erforderlich. Ein entsprechendes Formular finden Sie weiter unten auf der Seite.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zu Leistungen in der Pflege.
Antrag auf Leistungen der Kurzzeitpflege
Eine vorübergehende Betreuung in einer vollstationären Einrichtung (Kurzzeitpflege) ist wegen dem Ausfall der Pflegeperson oder einer kurzzeitigen Verschlimmerung der Hilfebedürftigkeit erforderlich? Hier finden Sie den Antrag zur Kurzzeitpflege.
Antrag auf Verhinderungspflege
Private Pflegepersonen können kaum 24 Stunden am Tag verfügbar sein und brauchen auch mal Zeit für sich, etwa in Form eines Urlaubs. Damit die Versorgung der pflegebedürftigen Person in Ihrem Umfeld trotzdem gesichert bleibt, können Sie eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Den Antrag dafür finden Sie hier.
Antrag auf Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Sie möchten Ihr individuelles Wohnumfeld zwecks einer besseren Pflege verbessern? Hier können Sie einen finanziellen Zuschuss aus der Pflegeversicherung beantragen.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Wohnraumanpassung.
Antrag auf Wohngruppenzuschlag
Ambulant betreute Wohngruppen stellen in vielen Fällen eine gute Alternative zum Pflegeheim dar. Hier können Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Wohngruppe beantragen.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zu Heim- und Wohnkonzepten.
Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
Wir möchten gerne für Sie als Pflegeperson Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Voraussetzungen dafür sind:
- Sie pflegen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2
- Die Pflege wird nicht erwerbsmäßig durchgeführt
- Sie pflegen mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig wenigstens zwei Tage die Woche im häuslichen Umfeld und
- Sie sind nicht nebenbei mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig
Dann gelten Sie im Sinne der Pflegeversicherung als "Pflegeperson".
Mit dieser Pflegetätigkeit erbringen Sie eine wertvolle Leistung, die große Anerkennung verdient! Dieses Engagement möchten wir gerne belohnen. Als Pflegeperson haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung, insbesondere der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Um dies beurteilen zu können, benötigen wir den ausgefüllten Fragebogen zurück.Pflegeunterstützungsgeld
Zur Beantragung von Pflegeunterstützungsgeld wenden Sie sich bitte an eines unserer KundenCenter in Ihrer Nähe. Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen, ob ein Antrag gestellt werden kann und helfen Ihnen diesen auszufüllen.
Vollmachten und Dokumente
Vollmacht
Sie möchten eine Vollmacht erteilen, um sich in den Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung bei der AOK Baden-Württemberg und der bei ihr eingerichteten Pflegekasse vertreten zu lassen?
Hier finden Sie das Formular für Ihre Vollmacht.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Vollmacht.
Weitere Formulare
SEPA-Lastschriftmandat
Hier finden Sie das Formular für ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit berechtigen Sie Ihre AOK Baden-Württemberg, Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Befreiung von Zuzahlungen
Stellen Sie hier Ihren Antrag zur Befreiung von Zuzahlungen an die AOK Baden-Württemberg.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Befreiung von Zuzahlungen.
Hier finden Sie außerdem ein Merkblatt zum Thema.
Merkblatt englisch
Merkblatt russisch
Merkblatt ukrainisch
Auslandskrankenschein bestellen
Hier können Sie online einen Auslandskrankenschein beantragen.
Adressänderung
Sie sind umgezogen oder möchten Ihre persönlichen Daten ändern? Teilen Sie der AOK Baden-Württemberg Ihre neuen Informationen mit.
Gesundheitskarte anfordern
Ihre elektronische Gesundheitskarte ist defekt? Hier haben Sie die Möglichkeit, eine neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu beantragen.
Fehlverhalten melden
Wenn Sie einen Verdacht auf Fehlverhalten haben, können Sie uns diesen Hinweis gern weiterleiten und uns somit bei der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen unterstützen. Hier melden Sie Fehlverhalten im Gesundheitswesen.
Antrag auf Haushaltshilfe
Um Sie individuell beraten zu können, wenden Sie sich bitte an Ihr AOK-KundenCenter vor Ort und schildern Sie Ihre persönliche Situation. Wir informieren Sie über das weitere Vorgehen und welche Unterlagen benötigt werden. Neben dem Antrag ist auch eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Ihr behandelnder Arzt bestätigt darin, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Haushalt weiter zu führen. Bitte beachten Sie, dass die Haushaltshilfe vor der Leistungsinanspruchnahme zu beantragen ist.
Weitere Informationen zum Thema Haushaltshilfe finden Sie hier.
Widerspruch gegen Entscheidungen
Weitere InfosEs besteht die Möglichkeit auch auf elektronischem Weg Widerspruch gegen Entscheidungen der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg einzulegen.
Online-KundenCenter „Meine AOK“
Im Online-KundenCenter „Meine AOK“ stehen Ihnen viele Services der AOK Baden-Württemberg rund um die Uhr zur Verfügung:
- 24-h-Zugriff: Anträge, Bescheinigungen und Merkblätter digital abrufen und ausfüllen.
- Einfacher Dokumentenupload: Formulare abfotografieren und digital an die AOK übermitteln .
- Volle Transparenz: den Bearbeitungsstand online verfolgen.
Jetzt Meine AOK-App herunterladen oder unter meine.aok.de registrieren und loslegen.
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