Widerruf der Einwilligung in die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten

Widerruf

Sie möchten Ihre Teilnahme an einem Programm/Studie widerrufen oder die Einwilligung für die werbliche Kontaktaufnahme zurückziehen?

Unter den verschiedenen Wiederrufs-Optionen finden Sie das jeweilige Formular. Sollte speziell für Ihr Anliegen keine passende Kategorie angegeben sein kontaktieren Sie uns bitte.

Der Widerspruch hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz.

  • Widerruf der Einwilligung in die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten zu vertrieblichen Zwecken und Werbung

    Datenschutz liegt uns am Herzen. Wir benötigen Ihre Zustimmung, um personenbezogene Daten zu speichern und für vertriebliche Zwecke oder Werbung zu nutzen. Diese Einwilligung können Sie hier jederzeit widerrufen.

    Sie können jederzeit Ihre erteilte Zustimmung bezüglich der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu vertrieblichen Zwecken und Werbung widerrufen. Den Widerruf sowie die Geltendmachung der genannten Rechte können Sie mit diesem Formular datenschutzkonform übermitteln.

    Bitte beachten Sie jedoch, dass das Widerrufsrecht nicht für die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten gilt, welche die AOK auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung als Krankenkasse erheben muss.

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  • Widerspruch für Forschungsvorhaben

    Sie können jederzeit Ihre bereits erteilte Zustimmung bezüglich der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Teilnahme an Forschungsvorhaben widerrufen (welche zuvor durch eine aktive Einwilligung erteilt wurde). Den Widerruf sowie die Geltendmachung der genannten Rechte können Sie mit diesem Formular datenschutzkonform an die AOK Baden-Württemberg übermitteln.

    Bitte beachten Sie jedoch, dass das Widerrufsrecht nicht für die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten gilt, welche die AOK auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung als Krankenkasse erheben muss.

    Zum Formular
  • ePA: Widerspruch

    In 2025 erhalten Versicherte automatisch eine persönliche elektronische Patientenakte (ePA). Wenn Sie keine ePA möchten, müssen Sie mit einem Widerspruch die Erstellung der elektronischen Patientenakte bei Ihrer AOK ablehnen

    Weitere Infos
  • Widerspruchsformular für Einladungsschreiben: Krebsfrüherkennungsprogramm

    Informationen zur Darmkrebs-Früherkennung

    Alle gesetzlich Versicherten werden mit 50, 55, 60 und 65 Jahren von ihrer Krankenkasse angeschrieben und auf die Möglichkeit der Darmkrebs-Früherkennung hingewiesen. Dies geschieht unabhängig davon, ob Sie bereits Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen haben oder aus anderen Gründen (z. B. bestehende Erkrankungen) nicht teilnehmen können. 

    Informationen zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung

    Alle gesetzlich Versicherten werden in dem Alter von 20 bis 65 Jahren alle fünf Jahre von ihrer Krankenkasse angeschrieben und auf die Möglichkeit der Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung hingewiesen. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Sie bereits Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen haben oder aus anderen Gründen (z. B. bestehende Erkrankungen) nicht teilnehmen können.

    Wenn Sie keine weiteren Einladungen wünschen, teilen Sie uns das bitte mit dem folgenden Formular datenschutzkonform mit. Der Widerspruch hat keine Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz oder auf die Möglichkeit Krebsfrüherkennungsangebote in Anspruch zu nehmen.

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  • Widerruf von Einwilligungen im Entgelt-Ersatzleistungen-Bereich

    Sie haben eingewilligt, dass wir Ihre Daten im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit oder Entgeltersatzleistungen verarbeiten dürfen.

    Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Jederzeit können Sie Ihre Zustimmung zur Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten widerrufen. Mit diesem Formular geht’s ganz schnell und datenschutzkonform. Bitte beachten Sie, dass wir nach Eingang Ihres Widerrufs bei weiterer Arbeitsunfähigkeit oder im Zusammenhang mit Entgeltersatzleistungen Ihre Daten nicht mehr verarbeiten können und Ihre erneute Zustimmung zur Datennutzung benötigen.

    Ihr Widerrufsrecht gilt in diesem Fall nicht für die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten, welche die AOK auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung als Krankenkasse erheben muss.

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  • Widerspruch gegen Entscheidungen der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg

    Es besteht die Möglichkeit auch auf elektronischem Weg Widerspruch gegen Entscheidungen der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg einzulegen.

    Weitere Infos
Aktualisiert: 31.03.2025

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