Widerspruch zu weiteren Einladungsschreiben für Krebsfrüherkennungsprogramme

Informationen zur Darmkrebs-Früherkennung

Alle gesetzlich Versicherten werden mit 50, 55, 60 und 65 Jahren von ihrer Krankenkasse angeschrieben und auf die Möglichkeit der Darmkrebs-Früherkennung hingewiesen. Dies geschieht unabhängig davon, ob Sie bereits Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen haben oder aus anderen Gründen (z. B. bestehende Erkrankungen) nicht teilnehmen können. 

Informationen zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung

Alle gesetzlich Versicherten werden in dem Alter von 20 bis 65 Jahren alle fünf Jahre von ihrer Krankenkasse angeschrieben und auf die Möglichkeit der Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung hingewiesen. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Sie bereits Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen haben oder aus anderen Gründen (z. B. bestehende Erkrankungen) nicht teilnehmen können.

Wenn Sie keine weiteren Einladungen wünschen, teilen Sie uns das bitte mit dem folgenden Formular datenschutzkonform mit. Der Widerspruch hat keine Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz oder auf die Möglichkeit Krebsfrüherkennungsangebote in Anspruch zu nehmen.

Hiermit erkläre ich, dass ich zukünftig keine weiteren Einladungsschreiben zu dem ausgewählten Anliegen erhalten möchte:

Bitte warten: Das Formular wird aufgebaut...
Aktualisiert: 24.02.2023

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