Patientenrechte
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Inhalte im Überblick
Patientenrechte: Sie haben die freie Wahl
Als gesetzlich Versicherter können Sie frei wählen, von welchem Arzt Sie sich behandeln lassen. Die freie Arztwahl ist im Sozialgesetzbuch (§ 76 SGB V) geregelt. Dies gilt für alle Fachrichtungen. Sie sollten aber darauf achten, dass der Arzt eine Zulassung zur Behandlung von Kassenpatienten hat, damit die AOK die Kosten übernehmen kann. Auch wenn eine Behandlung oder Operation im Krankenhaus ansteht, haben Sie die freie Wahl bei der Klinik. Ausgenommen davon sind lediglich Privatkliniken und Ärzte ohne Kassenzulassung.
Das Patientenrechtegesetz regelt auch die Bedingungen, unter denen ein Arzt einen Patienten ablehnen oder überweisen darf:
- Der Vertragsarzt darf die Behandlung nur in begründeten Fällen ablehnen, etwa bei Überlastung des Arztes, nicht gerechtfertigter Überschreitung des Fachgebietes, Störung des Vertrauensverhältnisses im Verlauf der Behandlung oder angefordertem Hausbesuch außerhalb des üblichen Praxisbereichs.
- Der behandelnde Vertragsarzt darf den Patienten auch zur Einholung ergänzender Diagnosen, zur Weiterbehandlung oder zur Veranlassung bestimmter Leistungen an einen Facharzt oder eine Klinik überweisen.
- Bei akuter Behandlungsbedürftigkeit (Notfallbehandlung) darf der Arzt die Behandlung nicht ablehnen.
Rechte und Pflichten im Arztgespräch
Durch das Patientenrechtegesetz wird nicht nur die Wahl des Arztes geregelt. Es klärt auch die Patientenrechte und ärztlichen Pflichten während der Arztgespräche. Demnach sollten sich Patient und Arzt an diese Vorgaben halten:
Aufklärung
Einwilligung
Dokumentation
Das passende Krankenhaus finden
Bei der Wahl eines Krankenhauses ist ein wichtiges Auswahlkriterium die Antwort auf die Frage: Wird die anstehende Behandlung dort häufig erfolgreich durchgeführt und bestehen damit hinreichende Erfahrungen in der Therapie? Der AOK-Krankenhausnavigator beantwortet diese Frage für die Kliniken in Ihrer Region. Das Portal gibt Ihnen einen Eindruck davon, wie groß die Erfahrung der Ärzte- und Pflegeteams in den jeweiligen Häusern ist. Grundsätzlich gilt: Je häufiger eine Behandlung erfolgreich durchgeführt wird, desto mehr Routine und Erfahrung haben die Mediziner.
Weitere Auswahlkriterien sind:
- Erreichbarkeit des Krankenhauses mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Flexibilität der Besuchsregelung
- Unterbringungsmöglichkeiten für Begleitpersonen
- Barrierefreiheit
Krankenhäuser finden
Einen Facharzt in der Nähe finden
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Weitere Informationen zum Thema Arztbesuch und Krankenhaus
- Ist eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) für Sie tatsächlich sinnvoll?
- Bereiten Sie sich auf Ihr Arztgespräch vor: AOK-Checkliste Arztbesuch, (PDF, 184 KB)
- Fragen, die Sie vor einer Behandlung oder Operation stellen sollten: AOK-Checkliste Behandlung und Operation, (PDF, 180 KB)
- Ihnen steht ein Krankenhausaufenthalt bevor? Diese Kosten übernimmt die AOK für Sie.
- Hier finden Sie das Portal „Meine AOK“.
- Mehr zu Behandlungsfehlern finden Sie hier.
- Hier können Sie sich über Fehlverhalten im Gesundheitswesen informieren.
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