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Das kann die AOK-Hebammensuche
Die AOK-Hebammensuche hilft Schwangeren, eine geeignete Hebamme zu finden. Die Hebamme kann Sie während der gesamten Schwangerschaft und in den ersten Wochen nach der Geburt begleiten. Deshalb ist es wichtig, eine Hebamme zu finden, der Sie vertrauen. In der Hebammensuche finden Sie freiberuflich tätige Hebammen in Ihrer Nähe. Starten Sie Ihre Suchanfrage einfach mit der Postleitzahl der Region, in der Sie eine Hebamme suchen. Falls Sie sich für eine reine Video- bzw. Online-Betreuung interessieren, können Sie die Suche ohne Angabe der Postleitzahl starten und im nächsten Schritt den entsprechenden Filter setzen.
Weitere Suchfunktionen starten
AOK-Gesundheitsnavigator
Finden Sie eine ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Praxis in Ihrer Nähe.
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Finden Sie ein passendes Krankenhaus für bestimmte Diagnosen und Behandlungen.
Was tun im Notfall?
In lebensbedrohlichen Situationen oder Notfällen rufen Sie bitte den Notruf unter 112 an. In weniger akuten Fällen kontaktieren Sie am besten Ihre Hausarztpraxis. Wenn diese akut nicht erreichbar ist, hilft Ihnen die Notfallnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 116 117.
Sie suchen Hilfe im Notfall? Notfallambulanzsuche oder Bereitschaftsdienstsuche
Ihre Vorteile mit der AOK-Hebammensuche
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Seriöse Kontaktvermittlung
Gesetzliche Versicherungsleistungen
Hebammen betreuen Schwangere vor, während und nach der Geburt
Für werdende Mütter ist die Betreuung durch eine Hebamme sehr hilfreich. So berät Sie eine Hebamme beispielsweise zur richtigen Ernährung während der Schwangerschaft, erleichtert Ihnen die Entscheidung über den Geburtsort, bietet Ihnen Kurse zur Geburtsvorbereitung an und führt bei Bedarf einige Vorsorgeuntersuchungen mit Ihnen durch. Nicht zuletzt gibt eine Hebamme der Schwangeren in dieser besonderen Zeit ihres Lebens emotionalen Beistand. Die Hebamme begleitet Sie nämlich vor, während und nach der Geburt. Nutzen Sie die AOK-Hebammensuche, um eine geeignete Hebamme in Ihrer Nähe zu finden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Weiterführende Informationen zur AOK-Hebammensuche
Woher stammen die in der AOK-Hebammensuche angezeigten Daten?
Die Daten der Hebammensuche beruhen auf Eigenangaben der Hebammen, die dem GKV-Spitzenverband von den Berufsverbänden (Deutscher Hebammenverband e. V. und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V.) bzw. von den Hebammen selbst übermittelt werden. Die Berufsverbände übermitteln die Daten und deren Änderungen einmal wöchentlich an den GKV-Spitzenverband. Hebammen, die nicht Mitglied in einem Berufsverband sind, sind verpflichtet, ihre Daten unmittelbar an den GKV-Spitzenverband zu melden.
Die AOK und der GKV-Spitzenverband können keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der Hebammensuche angezeigten Daten übernehmen.
Welche Informationen finde ich in der Hebammensuche des AOK-Gesundheitsnavigators?
Alle in der Hebammensuche aufgenommenen Hebammen dürfen Leistungen zulasten jeder gesetzlichen Krankenkasse erbringen. Für die erste Kontaktaufnahme erhalten Sie Name, Telefonnummer und ggf. die E-Mail-Adresse der Hebamme.
Freiberufliche Hebammen sind in der Regel aufsuchend tätig. Viele Hebammen haben daher keine eigene Praxis wie etwa Ärztinnen und Ärzte, sondern nur eine private Adresse. Da eine Veröffentlichung von Privatadressen einen Eingriff in die Rechte der Hebammen bedeuten würde, werden diese Informationen nicht veröffentlicht.
Ich finde in der AOK-Hebammensuche keine Hebammen. An wen kann ich mich wenden?
Freiberufliche Hebammen können nur eine begrenzte Zahl von Frauen betreuen. Deswegen ist es oft nötig, bei mehreren Hebammen nach freien Kapazitäten zu fragen. In der Regel werden Sie auf einen Anrufbeantworter sprechen müssen, da die meisten Hebammen wegen Hausbesuchen, Kursen etc. tagsüber unterwegs sind. Manchmal lohnt sich auch eine erneute Suche nach einiger Zeit, da die hinterlegte Liste in der Hebammensuche wöchentlich aktualisiert wird.
Wenn Sie keine Hebamme finden oder bereits durch eine freiberufliche Hebamme in der Schwangerschaft betreut werden, können Sie sich in jedem Fall auch an Ihre Gynäkologin bzw. Ihren Gynäkologen wenden. Nur diese dürfen übrigens die im Rahmen der Schwangerenvorsorge vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen durchführen und mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Nach Fachärzten für Gynäkologie suchen
Da die Sicherstellung der geburtshilflichen Versorgung über die Krankenhäuser erfolgt, ist stets eine Geburt (ggf. auch ambulant) mit Betreuung einer Hebamme in einer Geburtsklinik (einem Krankenhaus mit einer Fachabteilung Geburtshilfe) möglich. 98 Prozent aller Geburten finden dort statt.
Ich bin Hebamme. Wie kann ich meine Daten in der AOK-Hebammensuche ändern?
Bitte wenden Sie sich zur Berichtigung und Ergänzung Ihrer Angaben an Ihren Berufsverband (www.hebammenverband.de bzw. www.bfhd.de). Sofern Sie nicht Mitglied in einem dieser Berufsverbände sind und über den GKV-Spitzenverband dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V beigetreten sind, melden Sie Ihre Änderungen bitte unmittelbar an den GKV-Spitzenverband.
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