Lachgas-Sedierung bei der Entfernung (Extraktion) von Weisheitszähnen
Entfernung der Weisheitszähne
Insbesondere Kinder und Jugendliche gehen ungern zum Zahnarzt. Bei der Entfernung (Extraktion) der Weisheitszähne wird daher häufig eine Allgemeinanästhesie angeboten. Mittlerweile gibt es jedoch eine schonendere Möglichkeit der Sedierung (leichte Narkose), zum Beispiel mit Lachgas. Die Lachgas-Sedierung gilt als eine der modernsten und sichersten Methoden, um entspannt und angstfrei behandelt zu werden.
Vorteile der Lachgassedierung
- Verringerung der Ängste durch Entspannung
- Reduzierung des Schmerzempfindens
- Überdosierungen sind ausgeschlossen
- Verkehrstüchtigkeit der Patienten ist bereits wenige Minuten nach der Behandlung wieder vorhanden.
Voraussetzungen zur Kostenübernahme
Im Rahmen des Gesundheitskontos übernimmt die AOK Hessen versicherten Personen die Kosten für eine Lachgassedierung unter den folgenden Bedingungen:
- Versicherte Person ist nicht älter als 25 Jahre.
- Entfernung von mindestens einem Weisheitszahn.
- Eine Erstattung erfolgt in Höhe von maximal 150 Euro pro Kalenderjahr.
Medizinische Hinweise
Die zahnärztliche Sedierung mit Lachgas ist eine sehr sichere Behandlungsmethode und gehört in vielen Ländern schon lange zum Alltag. Aufgrund der hohen Patientensicherheit eignet sich diese Behandlungsmethode hervorragend für Kinder und Angstpatienten.
Während der Behandlung mit einem Lachgas-Gerät bleibt der Patient wach, ist ansprechbar und entspannt, das Schmerzempfinden ist gesenkt. Die Wirkung des Lachgases tritt in wenigen Minuten ein und die Intensität kann vom Zahnarzt während der Behandlung stets angepasst werden.
Am Ende der Behandlung klingt die Wirkung innerhalb weniger Minuten wieder ab, und der Patient kann nach kurzer Zeit selbstständig die Praxis verlassen.
Lachgas hat keine Wirkung auf Herz, Kreislauf, Atmung oder innere Organe und ist somit risikoärmer als eine normale Lokalanästhesie (Spritze). Vorurteile und schlechte Erfahrungen beruhen auf Überdosierungen. Die modernen Geräte, welche inzwischen in den Zahnarztpraxen verwendet werden, können dies allerdings verhindern.
Erstattung der Kosten
Über das Gesundheitskonto finanzierte Extra-Leistungen werden nicht über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen eine Privatrechnung aus.
Diese und alle sonstigen Nachweise schicken Sie uns unter Angabe Ihrer Bankverbindung über unser Onlineportal „Meine AOK“ oder per Post an "AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, 64520 Groß-Gerau".
Das Geld überweisen wir Ihnen innerhalb weniger Tage auf das angegebene Konto.
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