Die Zahnspange: Behandlung beim Kieferorthopäden

Bei Kindern und Jugendlichen kommt es häufig zu einer Fehlstellung der Zähne oder des Kiefers. Die Lösung hierfür ist meist eine Zahnspange. Bei kieferorthopädischen Behandlungen, die bis zum 18. Lebensjahr beginnen, übernimmt die AOK die Kosten für die Maßnahmen, die medizinisch notwendig sind.
Ein Junge trägt eine feste Zahnspange. Einen Teil der Kosten übernimmt die AOK. © AOK

Inhalte im Überblick

    Feste oder lose Zahnspange

    Zahn- und Kieferfehlstellungen können nicht nur das Beißen und Kauen einschränken, sondern eventuell sogar das Sprechen und Atmen. Eine kieferorthopädische Behandlung soll mithilfe einer Zahnspange die Zähne langfristig gerade stellen. Ob sich dafür eine herausnehmbare oder eine feste Zahnspange empfiehlt, ist von Fall zu Fall verschieden und hängt zum Beispiel vom Alter des Patienten und dem Grad der Fehlstellung ab. Da der Kiefer in jungen Jahren formbarer ist, sollte die Zahnkorrektur während der Wachstumsphase erfolgen. Der ideale Zeitpunkt, mit der Behandlung zu beginnen, ist nach dem Zahnwechsel. Die Behandlung zieht sich gewöhnlich über einen längeren Zeitraum hin, meist einige Jahre.

    • Lose Zahnspangen

      Manche Zahnfehlstellungen lassen sich mit einer losen Zahnspange korrigieren. Dabei sind die Drähte der Spange an einer Kunststoffplatte befestigt, die individuell an den Kiefer angepasst und laufend nachjustiert wird.

      Die herausnehmbare Zahnspange gibt es sowohl einzeln für Unterkiefer oder Oberkiefer als auch für beide Kiefer zusammen. Die Tragezeit der losen Zahnspangen variiert zwischen ganztägig und nur nachts. Oftmals schließt sich an eine Behandlung mit herausnehmbarer Zahnspange noch eine mit festsitzender Zahnspange an.

    • Feste Spangen mit Brackets aus Metall, Keramik oder Kunststoff

      In vielen Fällen werden die Fehlstellungen der Zähne mit einer festen Zahnspange korrigiert. Der Kieferorthopäde klebt dafür Brackets auf die Zähne auf. Das sind kleine Halterungen, an denen Metalldrähte befestigt werden. Brackets aus Metall gelten als besonders stabil. Brackets aus Keramik oder Kunststoff sind optisch unauffälliger, die Mehrkosten dafür müssen Sie jedoch selbst zahlen.

      Brackets können auch auf der Innenseite der Zähne befestigt werden, diese Form nennt man Lingualbrackets. Sie sind dadurch praktisch unsichtbar. Allerdings lassen sich nicht alle Fehlstellungen mit Lingualbrackets korrigieren. Zudem entstehen erhebliche Zusatzkosten, die Sie selbst tragen müssen.

    • Aligner – die unsichtbare Zahnspange

      Eine besondere Form der losen Zahnspange ist die „unsichtbare Zahnspange“, der sogenannte Aligner. Die transparente Kunststoffschiene ist praktisch unsichtbar und deshalb als Zahnspange bei Erwachsenen sehr beliebt. Mit ihr lassen sich kleine Zahnfehlstellungen korrigieren. Mittels Computertechnik wird die ideale Zahnstellung ermittelt und darauf abgestimmt werden mehrere Schienen angefertigt. Diese werden in einer bestimmten Reihenfolge und im Wechsel von circa zwei Wochen nacheinander getragen. Die Kosten für die Behandlung mit Alignern werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

    Zahnspange: Diese Kosten übernimmt die AOK für die kieferorthopädische Behandlung

    Kinder und Jugendliche: Wir übernehmen die Kosten für medizinisch notwendige Korrekturen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Entscheidend ist dabei der Beginn der Behandlung. Kosten für zusätzliche Leistungen oder spezielle Materialien, zum Beispiel Keramikbrackets, müssen Sie selbst tragen.

    Erwachsene müssen eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel selbst bezahlen. Ausnahme: medizinisch besonders begründete Fälle, beispielsweise bei schweren Kieferanomalien, die ein kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgisches Vorgehen erfordern.

    Digitale Antragstellung zwischen Praxen und Krankenkassen

    Seit dem 1. Januar 2023 können bundesweit nahezu alle Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden sämtliche Behandlungspläne digital bei der Krankenkasse einreichen. Dies geschieht über das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ). Das heißt, versicherte Personen brauchen sich nicht eigenständig an die Krankenkasse zu wenden, wenn sie Leistungen für eine zahnärztliche oder kieferorthopädischen Behandlung vorab beantragen möchten. Das EBZ funktioniert über eine gesicherte elektronische Verbindung zwischen den Praxen und der zuständigen Kasse – papierlos, schnell und direkt.

    Zahnspange: Behandlungsverlauf und Eigenanteilserstattung

    1. Behandlung beantragen

    2. Genehmigung abwarten

    3. Kostenbeteiligung während der Behandlung

    4. Abschluss der Behandlung und Kostenerstattung

    1. Behandlung beantragen

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    Stellt die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde bei Ihrem Kind eine Zahnfehlstellung fest, muss die Behandlung zunächst beantragt werden. Dafür erstellt sie oder er einen Befund und einen Behandlungsplan. Diesen reicht sie oder er bei Ihrer AOK zur Genehmigung ein. Seit dem 1. Juli 2022 können die Behandelnden den Antrag auch digital bei der Krankenkasse stellen. Das geht über das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ), das ab Januar 2023 flächendeckend gilt. Bis auf wenige Ausnahmen sollen Anträge auf Papier dann nicht mehr übermittelt werden.

    Die AOK Hessen zahlt einen Zuschuss für Versiegelung

    Die AOK Hessen übernimmt die angegebenen Kosten für die kieferorthopädische Behandlung.

    Daneben leistet die AOK Hessen bei einer genehmigten kieferorthopädischen Behandlung mit fest sitzender Zahnspange im Rahmen des Gesundheitskontos einen Zuschuss zur Versiegelung von Zahnflächen, auf die die Brackets geklebt werden.

    Dafür können einmalig je kieferorthopädischem Behandlungsfall bis zu 150 Euro erstattet werden – maximal jedoch die tatsächlich entstandenen Kosten.

    Ihr Kind benötigt eine kieferorthopädische Behandlung. Was übernimmt die AOK, was müssen Sie selbst zahlen? Ein Überblick in der Faktenbox.

    Kieferorthopädische Behandlung: Zahlt die AOK die Zahnspange für mein Kind? (PDF, 120 KB)

    Wie lange muss die Spange getragen werden?

    Ein wenig Geduld ist notwendig: In der Regel müssen Zahnspangen drei bis vier Jahre getragen werden. Danach beginnt die sogenannte Retentionsphase, die etwa ein Jahr dauert. In dieser Phase soll sich das Gebiss stabilisieren. Der Kieferorthopäde kontrolliert währenddessen regelmäßig, ob die erreichte Zahnstellung gehalten werden kann. Zumeist muss in der Retentionsphase eine lose Klammer getragen werden, gerade nachts.

    Die in dieser Phase entstehenden Kosten sind im Behandlungsplan enthalten und werden übernommen. Auch notwendige Reparaturen von Zahnklammern und Ersatz für verloren gegangene Spangen übernimmt Ihre AOK in der Regel. Gehäufte Reparaturen und Neuanfertigungen sind jedoch möglicherweise selbst zu bezahlen.

    Zahnhygiene mit Spange

    • Feste Zahnspangen:

      Gerade wer eine feste Zahnspange trägt, der sollte beim Essen aufpassen:

      • Karotten, Äpfel, Nüsse und andere harte Lebensmittel in mundgerechte Stücke schneiden oder reiben um Beschädigungen der Drähte und Brackets zu verhindern
      • Keine klebrigen Lebensmittel wie Kaugummi oder Kaubonbons (können Brackets und Bänder lockern und Drähte verkleben)
      • Faserige Speisen, die sich schnell um Drähte wickeln, vermeiden

      Zahnseide hilft, schwer erreichbare Zahnzwischenräume zu reinigen, ist aber in Verbindung mit einer festen Spange nur schwer anzuwenden. Besser ist es, Zahnzwischenraumbürsten zu benutzen.

      Eine Munddusche sollte zum Abschluss verwendet werden um das möglicherweise strapazierte Zahnfleisch zu massieren. Die Mundhygiene kann natürlich auch mit einer elektrischen Zahnbürste (kleiner, rotierender Bürstenkopf) betrieben werden, solange auch dies sorgfältig und gründlich passiert. Die ausschließliche Reinigung mit Mund-Spüllösungen sollten nur im absoluten Notfall erfolgen, also zum Beispiel bei Gipsarm, Bettlägerigkeit oder Entzündungen des Zahnfleisches.

      So lassen sich die Zähne und die feste Spange in acht einfachen Schritten reinigen:

      1. Mund gründlich ausspülen, um gröbere Speisereste zu entfernen.
      2. Mit einer mittelharten Kurzkopf-Zahnbürste den Bereich zwischen Brackets und Zahnfleisch in kleinen, kreisenden Bewegungen putzen. Damit reinigst du den kritischen Bereich zwischen Spange und Zahnfleisch und massierst gleichzeitig das Zahnfleisch.
      3. Danach putzt du die Fläche zwischen Brackets und Zahnspitze – ebenfalls mit kleinen, kreisenden Bewegungen.
      4. Als Nächstes säuberst du den Bereich auf und um die Brackets. Dazu die Borsten der Zahnbürste schräg ansetzen. Einmal oberhalb der Brackets, schräg zum Zahnfleisch gerichtet, dann unterhalb der Brackets, schräg zur Kaufläche weisend. So kommst du unter den Bogen.
      5. Jetzt sind die Kauflächen dran: Zahnbürste senkrecht aufstellen und hin und her bürsten.
      6. Danach putzt du die Innenseiten, indem du die Zahnbürste am Zahnfleisch ansetzt und in Richtung Zahnspitze drehst.
      7. Nun wechsle die Zahnbürste und nimm eine speziell geformte Interdentalraumbürste (aus der Apotheke oder dem Drogeriemarkt). Damit gelangst du besser unter und zwischen die Bänder, Brackets und Bögen. Lass dich von deinem Kieferorthopäden beraten, welche Spezialzahnbürste für deine Klammer geeignet ist.
      8. Jetzt wieder den Mund ausspülen und in den Spiegel schauen, um zu prüfen, ob du irgendeine Stelle übersehen hast. Achte besonders auf die halbmondförmigen Stellen zwischen Bändern und Zahnfleisch sowie auch auf den Bereich zwischen den Backenzähnen und dem Zahnfleisch.
    • Lose Zahnspangen:

      Eine lose Zahnspange ist simpler zu reinigen: Abends sollte die Spange mit warmem Wasser abgespült werden. Dann können Zähne und Zahnspange mit einer normalen Zahnbürste und Zahnpasta geputzt werden. Danach nochmals gründlich abspülen.

      Gegen hartnäckige Ablagerungen helfen Spangenreinigungsbäder. Die Tabs dafür sind in Drogerien erhältlich, eine Wasser-Essig-Lösung im Verhältnis 2:1 erfüllt jedoch den gleichen Zweck.

    Aktualisiert: 28.10.2024

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