Zusätzliche Gesundheitsleistungen mit AOK-Angeboten
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK Sachsen-Anhalt

Erstattungen erhalten
Zusätzliche Gesundheits-Check-Ups, besondere Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere oder Osteopathie – nicht alle Gesundheitsleistungen werden im Rahmen des gesetzlichen Leistungskatalogs erstattet.
Die AOK bietet Ihnen die Möglichkeit, bestimmte Mehrleistungen zu erhalten – etwa im Gegenzug für eine gesunde Lebensweise oder innerhalb eines bestimmten Budgets. Die Inhalte und Namen der Angebote unterscheiden sich regional, wie zum Beispiel Gesundheitskonto, Gesundheitsbudget oder Gesundheitsvorteil.
Das Gesundheitskonto der AOK Hessen

800 Euro für jeden – über 3.000 Euro für eine vierköpfige Familie
Nutzen Sie als AOK Hessen-versicherte Person unser umfangreiches Angebot von Extra-Leistungen und profitieren Sie vom Gesundheitskonto. Insgesamt stehen Ihnen und jedem mitversicherten Familienangehörigen kalenderjährlich 800 Euro für zusätzliche Leistungen aus vier Kategorien zur Verfügung. Eine vierköpfige Familie kann von über 3.000 Euro für Extra-Leistungen profitieren.
Welche Extra-Leistungen pro Kategorie erstattet werden, finden Sie hier:
Vorsorge
Für folgende Vorsorgeleistungen erstatten wir Ihnen bis zu 200 Euro.
Taktilographie der Brust (Tastuntersuchung)
Mammographie der Brust (Röntgenuntersuchung)
Sonographie der Brust (Ultraschalluntersuchung)
Darmkrebsvorsorge (Stuhltest)
Hautkrebs-Screening
Sportmedizinische Untersuchung
Mikronährstoffanalyse
Gesundheits-Check-up
Impfungen
Für folgende Impfungen erstatten wir bis zu 300 Euro.
Reiseschutzimpfungen
HPV-Impfung (ab 18 bis 26 Jahre)
Meningokokken-B-Impfung
FSME-Impfung (sofern kein gesetzlicher Anspruch besteht)
Alternativmedizin
Für folgende alternativmedizinische Leistungen erstatten wir bis zu 150 Euro.
Osteopathie
Homöopathie
Zahnmedizinische Behandlungen
Für folgende Leistungen zur Zahnbehandlung erstatten wir bis zu 150 Euro.
Zahnversiegelung bei fester Zahnspange
Lachgas-Sedierung
So erstatten wir Ihre Kosten
Über das Gesundheitskonto finanzierte Extra-Leistungen werden nicht über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen eine Privatrechnung aus.
Diese und alle sonstigen Nachweise schicken Sie uns unter Angabe Ihrer Bankverbindung über unser Onlineportal „Meine AOK“ oder per Post an „AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, 64520 Groß-Gerau“.
Das Geld überweisen wir Ihnen innerhalb weniger Tage auf das angegebene Konto.
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Die regional unterschiedlichen Angebote für Mehrleistungen bei der AOK im Überblick
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