Homöopathie

Homöopathie zählt zu den alternativen Behandlungsmethoden. Wie Homöopathie wirken soll, was Sie beachten müssen und welche Leistungen die AOK übernimmt, lesen Sie hier.
Vor einer Flasche eines homöopathischen Arzneimittels liegen Globuli-Kügelchen.© iStock / totalpics

Inhalte im Überblick

    Was ist Homöopathie?

    Die homöopathische Medizin ist eine komplementärmedizinische Heilmethode. Sie möchte den Menschen ganzheitlich stärken, damit er Krankheiten besser bewältigen kann.

    Bei der Homöopathie werden geringe Dosen von solchen Stoffen eingenommen, die in stärkeren Dosen bei gesunden Menschen die Krankheitssymptome auslösen würden. Homöopathische Medikamente sind mehrfach verdünnte Substanzen. Sie werden als Lösungen, Tabletten oder kleine Kügelchen, sogenannte Globuli, verabreicht. 

    In hochwertigen wissenschaftlichen Studien zeigte sich keine Wirksamkeit der Homöopathie, die über einen Placebo-Effekt hinausgeht. Das bedeutet, dass homöopathische Mittel in diesen Studien keinen größeren Effekt bei der Behandlung von Krankheiten hatten, als Medikamente ohne Wirkstoff. Doch die im Rahmen der Homöopathie durchgeführten intensiven therapeutischen Gespräche und die besondere vertrauensvolle Beziehung zwischen Arzt oder Ärztin und Patient oder Patientin können eine Rolle für den Genesungsprozess spielen.

    Homöopathie sollte die wissenschaftsorientierte medizinische Behandlung daher nicht ersetzen. Einer rein homöopathischen Behandlung sind Grenzen gesetzt, beispielsweise bei schweren beziehungsweise akut lebensbedrohlichen Krankheiten, Krebserkrankungen, Krankheiten, bei denen ein lebenswichtiger Stoff ersetzt werden muss (zum Beispiel Insulin) und schweren Infektionskrankheiten, für die es spezifische und erprobte Medikamente gibt.

    Die AOK Hessen erstattet Homöopathie

    Die AOK Hessen übernimmt im Rahmen des Gesundheitskontos die Kosten in Höhe von bis zu 150 Euro für homöopathische Arzneimittel und die homöopathische Anamnese pro Kalenderjahr. 
    Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Kostenerstattung der beiden Extra-Leistungen.

    Homöopathische Arzneimittel

    Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass das Arzneimittel von einem Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation Homöopathie auf einem Privatrezept verordnet wurde, medizinisch notwendig ist, in einer Apotheke bezogen wurde und nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist (sogenannte Lifestyle-Arzneimittel, die bei erektiler Dysfunktion, als Abmagerungsmittel, zur Raucherentwöhnung, zur Verbesserung des Haarwuchses und so weiter eingesetzt werden).

    Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt.

    Homöopathische ärztliche Anamnese

    Wir bieten unseren Versicherten auch die Kostenübernahme für eine homöopathische Erstanamnese und homöopathische Folgeanamnese. Die Anamnese ist eine systematische Befragung, die den Gesundheitszustand eines Patienten oder Ratsuchenden zum Thema hat. Sie wird vom Arzt durchgeführt, um die aktuellen Beschwerden, die gesundheitliche Vorgeschichte, besondere Dispositionen (zum Beispiel Allergien), die Lebensumstände und das genetische Risiko des Patienten zu erfassen. Die Bezeichnung Anamnese wird sowohl für den Vorgang, die Anamneseerhebung, als auch für den Inhalt der Krankengeschichte verwendet.

    Voraussetzung ist, dass die Leistung

    • von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht wird
    • nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist
    • nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist
    • die Leistung auf der Rechnung mit der Ziffer 30 oder 31 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ausgewiesen ist. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns oder Ihren Arzt wenden.

    So erstatten wir Ihre Kosten

    Über das Gesundheitskonto finanzierte Extra-Leistungen werden nicht über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen eine Privatrechnung aus.

    Diese und alle sonstigen Nachweise schicken Sie uns unter Angabe Ihrer Bankverbindung über unser Onlineportal „Meine AOK“ oder per Post an „AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, 64520 Groß-Gerau“.

    Aktualisiert: 31.01.2025

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