Die Osteopathie

Die Osteopathie ist ein ergänzendes Therapieverfahren zur wissenschaftsorientierten Medizin mit dem Ziel, Bewegungseinschränkungen, Verhärtungen und Verspannungen zu lösen. So unterstützt die AOK die Behandlungsmethode.
Eine Therapeutin behandelt eine Patientin. Osteopathie kann die wissenschaftsorientierte Medizin ergänzen.© iStock / LightFieldStudios

Inhalte im Überblick

    Osteopathie – eine alternative Heilmethode

    Der Osteopathie liegt die Annahme zugrunde, dass sich Körperstrukturen und -funktionen gegenseitig beeinflussen und sich dadurch Störungen und Erkrankungen an einem Körperteil auf andere Bereiche des Körpers auswirken können. Mithilfe von Dehn-, Massage- und Grifftechniken sollen Blockaden und Verspannungen am Bewegungssystem, den inneren Organen und am Nervensystem gelöst werden. Das soll auch helfen, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren. Die Osteopathie versteht sich als ganzheitliche Methode, bei deren Anwendung der Therapeut, ein Osteopath, auf medizinische Geräte und Medikamente verzichtet.

    Übernimmt die AOK die Kosten für die Osteopathie?

    Osteopathische Behandlungen sind grundsätzlich eine private Leistung, die Sie selbst bezahlen. Die Kosten für die Behandlung werden Ihnen von Ihrem Osteopathen oder Ihrer Osteopathin in Rechnung gestellt. Einige Krankenkassen beteiligen sich jedoch an den Kosten – unter bestimmten Voraussetzungen auch die AOK. Je nach Region etwa im Rahmen von Gesundheitskonten, Bonusprogrammen oder zusätzlichen Gesundheitsleistungen. Wie Ihre regionale AOK Sie konkret unterstützt, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

    Die AOK Hessen erstattet drei Osteopathie-Sitzungen pro Kalenderjahr

    Die AOK Hessen übernimmt im Rahmen des Gesundheitskontos die Kosten für drei Osteopathie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Wir erstatten Ihnen für drei Behandlungen 100 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung, maximal 150 Euro je Kalenderjahr.

    Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind:

    • Eine zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt stellt eine Bescheinigung aus, dass eine osteopathische Behandlung medizinisch dazu geeignet ist, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
    • Die Behandlung wurde von einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt, beziehungsweise einer zugelassenen Heilpraktikerin oder einem zugelassenen Heilpraktiker mit der Zusatzqualifikation der Osteopathie, durchgeführt.

    So erstatten wir Ihre Kosten

    Über das Gesundheitskonto finanzierte Extra-Leistungen werden nicht über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen eine Privatrechnung aus.

    Diese und alle sonstigen Nachweise schicken Sie uns unter Angabe Ihrer Bankverbindung über unser Onlineportal „Meine AOK“ oder per Post an „AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, 64520 Groß-Gerau“.

    Medizinische Hinweise zur Qualität der Osteopathie

    Osteopathie sollte aus Gründen der Qualität und der Sicherheit in jedem einzelnen Fall von den jeweils behandelnden Ärzten empfohlen und verordnet werden. Damit es durch die osteopathische Untersuchung und Therapie selbst zu keiner Komplikation an den Beschwerde verursachenden Körperstellen oder Organen kommt, ist im Vorfeld eine umfassende wissenschaftsorientierte medizinische ärztliche Untersuchung verpflichtend. Für medizinische Berufe ist in der Regel in der Prüfungsordnung der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vorgesehen. Wir empfehlen Ihnen, vor der Behandlung mit Ihrem Osteopathen zu klären, ob dieser über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügt, die auch die osteopathische Behandlung abdeckt.

    Berufsverbände für Osteopathie

    Qualifizierte Therapeuten und Therapeutinnen finden Sie über die Verbände der Osteopathen auf folgenden Internetseiten: 

    Wie finde ich einen geeigneten Osteopathen oder eine Osteopathin?

    Eine zentrale Datenbank mit allen Osteopathinnen und Osteopathen, die für Ihre Behandlung infrage kommen, ist leider nicht vorhanden. Das liegt daran, dass sie in verschiedenen Berufsverbänden organisiert sind. Grundsätzlich gilt für die Suche: Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Diese Ausbildung muss den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) entsprechen. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall. Dabei entscheiden wir unabhängig von der Zugehörigkeit der Osteopathin oder des Osteopathen zu einem Berufsverband.

    Aktualisiert: 11.07.2024

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    Weitere Leistungen der AOK

    • Alternative Heilmethoden

      Alternative Heilmethoden stellen eine Ergänzung dar zu wissenschaftsorientierten medizinischen Behandlungen. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme von alternativen Heilmethoden durch die AOK. Hier bekommen Sie einen Überblick, welche Methoden es gibt und bei welchen Beschwerden und Erkrankungen sie angewendet werden können.
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