Schwangerschaftspaket der AOK Hessen

Wir unterstützen Sie während der Schwangerschaft mit zusätzlichen Behandlungs- und Beratungsmöglichkeiten. Hier erfahren Sie, welche Extra-Leistungen im Schwangerschaftspaket der AOK Hessen enthalten sind.
Vier Hände halten zusammen einen Babybauch.© iStock / onlyyouqj

Unsere Extra-Leistungen

Die AOK Hessen bietet Ihnen im Rahmen des Schwangerschaftspakets Leistungen, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Pro Schwangerschaft erstatten wir bis zu 400 Euro für die Schwangere.

Die bei der AOK Hessen versicherte Begleitperson erhält bis zu 100 Euro für (Online-)Geburtsvorbereitungskurse und Baby Erste-Hilfe-Kurse.

Die folgenden Extra-Leistungen sind im Schwangerschaftspaket enthalten:

Medizinische Tests in der Schwangerschaft

Folgende medizinische Tests sind im Schwangerschaftspaket enthalten.

  • B-Streptokokken-Test

    B-Streptokokken gehören zu einer Gruppe Bakterien, die für die schwangere Frau in der Regel harmlos sind, jedoch beim Baby vor oder nach der Geburt schwerwiegende Infektionen auslösen können. Bleiben die Bakterien unbehandelt, kann es bei dem Kind zur Lungenentzündung, Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung kommen. Ein B-Streptokokken-Test ist dann sinnvoll, wenn der Verdacht einer Infektion besteht.

    Wir beteiligen uns an den Kosten für einen B-Streptokokken-Test, der in der 35. bis 37. Schwangerschaftswoche durchgeführt wird.

    Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für eine Leistungserstattung wie das Selbstauskunftsformular.

  • Feststellung der Antikörper gegen Ringelröteln und Windpocken

    Ringelröteln und Windpocken sind Infektionskrankheiten. Auch wenn sie bei der schwangeren Frau unentdeckt bleiben sollten, können die Erreger gefährlich für das ungeborene Kind werden. Eine Folge kann zum Beispiel Blutarmut beim Baby sein.

    Bei Verdacht auf Ringelröteln oder Windpocken beteiligen wir uns an den Kosten für die Feststellung der Antikörper. Eine erhöhte Infektionsgefahr besteht, wenn Sie häufig Kontakt zu Kindern oder immunsuppressiven Personen haben. Immunsuppression bedeutet, dass bei betroffenen Patienten das körpereigene Abwehrsystem gehemmt wird.

    Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für eine Leistungserstattung wie das Selbstauskunftsformular.

  • pH-Wert Selbsttests

    Ein pH-Wert-Selbsttest ermittelt den Säuregehalt der Scheidenflora. Dieser Test ist sinnvoll, wenn der Verdacht auf eine Scheideninfektion besteht. Unentdeckt kann die bakterielle Vaginose im schlimmsten Fall zu einer Frühgeburt führen.

    Wir beteiligen uns an den Kosten für den pH-Wert-Selbsttest, der selbstständig durchgeführt werden kann.

  • Zytomegalie-Test

    Zytomegalie ist eine Infektion, die durch Herpesviren ausgelöst werden kann. Schwangere bemerken diese Erkrankungen häufig nicht. Für das Ungeborene kann das Virus jedoch unentdeckt zu verschiedenen Schädigungen im Körper oder zu einer Frühgeburt führen.

    Wir beteiligen uns an den Kosten für den Zytomegalie-Test bei erhöhter Infektionsgefahr. Vor allem, wenn häufiger Kontakt zu Kindern besteht.

    Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für eine Leistungserstattung wie das Selbstauskunftsformular.

  • Toxoplasmose-Test

    Toxoplasmen sind einzellige Parasiten, die die Infektionskrankheit Toxoplasmose verursachen. Diese Parasiten gehen oftmals von Katzen, rohem Fleisch oder ungewaschenem Gemüse aus. Die Infektion verläuft bei Schwangeren meistens harmlos. Bleibt die Krankheit unentdeckt, kann dies beim Baby jedoch zu einer Fehlgeburt oder Schädigungen des Nervensystems führen.

    Der Toxoplasmose-Test ist sinnvoll, wenn eine erhöhte Infektionsgefahr besteht. Wir beteiligen uns an den Kosten.

    Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für eine Leistungserstattung wie das Selbstauskunftsformular.

Kurse

Folgende Kurse sind im Schwangerschaftspaket enthalten.

  • Geburtsvorbereitungskurs

    Die AOK Hessen übernimmt für die Begleitperson bis zu 100 Euro für einen Geburtsvorbereitungskurs, sofern die Begleitperson bei der AOK Hessen versichert ist.

    Für die Schwangere werden die Kosten gesetzlich übernommen und über die AOK-Versichertenkarte abgerechnet.

    Weitere Informationen
  • Online-Geburtsvorbereitungskurs

    Die AOK Hessen übernimmt für die Begleitperson bis zu 100 Euro für einen Online-Geburtsvorbereitungskurs, sofern die Begleitperson bei der AOK Hessen versichert ist.

    Für die Schwangere werden die Kosten gesetzlich übernommen und über die AOK-Versichertenkarte abgerechnet. 

    Weitere Informationen
  • Baby Erste-Hilfe-Kurs

    Mütter und Väter fühlen sich sicherer, wenn sie wissen, wie sie ihr Baby im Notfall versorgen können. Speziell dafür gibt es Baby Erste-Hilfe-Kurse, in denen Sie Wissen zur Wundversorgung, Gefahrenvermeidung oder auch zu den häufigsten Kinderkrankheiten vermittelt bekommen.

    Wir beteiligen uns an den Kosten für den Baby Erste-Hilfe-Kurs. Voraussetzung ist, dass dieser von Fachpersonal mit medizinischer Grundausbildung, einer DGUV Qualifikation und nachgewiesener kinderspezifischer Zertifizierung angeboten wird und das Kind das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Angebot kann sowohl von Schwangeren und Müttern als auch von Begleitpersonen, die bei der AOK versichert ist, wahrgenommen werden.

    Zertifizierte Angebote für Erste Hilfe am Kind finden Sie z.B. bei ASB, DRK, Johanniter, Malteser und weiteren Wohlfahrtsverbänden.

    Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für eine Leistungserstattung wie das Selbstauskunftsformular.

Unterstützung durch Hebammen und Stillberaterinnen

Folgende Angebote sind im Schwangerschaftspaket enthalten.

  • Hebammen-Rufbereitschaft

    Wir erstatten die Kosten für die Rufbereitschaft Ihrer persönlichen Hebamme im Rahmen des Schwangerschaftspakets bis zu einem Betrag von 300 Euro je Schwangerschaft. Voraussetzung dafür ist die Betreuung durch eine zugelassene, freiberuflich tätige Hebamme.

    Weitere Informationen
  • Onlineberatung durch eine Hebamme

    Schnelle und professionelle Hilfe für Sie: Bei Fragen zur Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung oder Ihrem Baby können Sie sich an eine Online-Hebammenberatung wenden – per Chat oder (Video-)Telefon. Die AOK Hessen übernimmt gern die Kosten, wenn Sie keine persönliche Hebammenberatung vor Ort finden.

    Fachkundige Hebammen beantworten kompetent und umfassend Ihre Fragen. Dieser Beratungsservice per Telefon oder Chat ist:

    • ortsunabhängig, das heißt, Sie können die Beratung bequem von zu Hause aus nutzen
    • täglich und oftmals schnell erreichbar
    • medizinisch fundiert
  • Stillberatung

    Sollte es vorkommen, dass Sie keine persönliche Hebammenbetreuung gefunden haben oder die Fragen zum Stillen so speziell sind, dass Ihre Hebamme Ihnen nicht mehr weiterhelfen kann, hilft Ihnen gerne eine IBCLC-zertifizierte Stillberaterin weiter. Die Abkürzung IBCLC steht für den international geschützten Stillberater-Titel „International Board Certified Lactation Consultant“.

    Weitere Informationen

Weitere Extra-Leistungen

Folgende Extra-Leistungen sind im Schwangerschaftspaket enthalten.

  • Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel

    Besonders für die Entwicklung des ungeborenen Kindes ist es wichtig, ausreichend Jod, Eisen und Folsäure zu sich zu nehmen. Eisen und Folsäure sind zum Beispiel für die Blutbildung wichtig. Jod fördert unter anderem die Entwicklung des Gehirns des Babys.

    Wir beteiligen uns an den Kosten für diese nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel aus der Apotheke. Erstattungen von Nahrungsergänzungsmitteln oder Multivitaminpräparaten, auch mit diesen Wirkstoffen, sind nicht möglich. Für die Erstattung ist einmalig eine privatärztliche Verordnung über das jeweilige Medikament notwendig.

So erstatten wir Ihre Kosten

Über das Schwangerschaftspaket finanzierte Extra-Leistungen werden nicht über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet. Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Hebamme stellt Ihnen eine Privatrechnung aus. 

Diese und alle sonstigen Nachweise schicken Sie uns unter Angabe Ihrer Bankverbindung über unser Onlineportal „Meine AOK“ oder per Post an „AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, 64520 Groß-Gerau“.

Das Geld überweisen wir Ihnen innerhalb weniger Tage auf das angegebene Konto.

Hinweis: Um die Kosten erstattet zu bekommen, müssen die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sein. Diese finden Sie in den Ausführungsbestimmungen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie uns für einige Leistungen die berechtigte Leistungsinanspruchnahme bestätigen.

Aktualisiert: 23.10.2024

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