Selbsthilfegruppe gründen: So unterstützt die AOK
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt
Inhalte im Überblick
Wie unterstützt die AOK Selbsthilfegruppen?
Die AOK unterstützt Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch finanzielle und infrastrukturelle Hilfen seit mehr als 30 Jahren. Im Jahr 2024 stellen die gesetzlichen Krankenkassen 95,11 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Davon unterstützt allein die AOK die Selbsthilfe mit rund 33,5 Millionen Euro. Damit gehen im Jahr 2024 pro Versicherte 1,28 Euro an die Selbsthilfeorganisationen auf der Bundes- und den Landesebenen beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.
Seit 2020 gilt ein neuer prozentualer Verteilerschlüssel für die Pauschal- und die Projektförderung: 70 Prozent der Fördermittel auf allen Förderebenen müssen innerhalb der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung vergeben werden. Für krankenkassenindividuelle Projektförderung können auf allen Förderebenen nur noch 30 Prozent der Fördermittel von den Krankenkassen und ihren Verbänden verteilt werden. Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene heißt das, dass aus dem AOK-System 2024 rund 4,94 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und rund 1,06 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen bereitgestellt werden.
Voraussetzungen für Selbsthilfeförderung
Eine Selbsthilfegruppe muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Fördermittel zu erhalten. Dazu zählen unter anderem:
- Die Selbsthilfearbeit muss von Betroffenen für Betroffene erbracht werden.
- Die Aktivitäten sind auf die gemeinsame Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen ausgerichtet.
- Die Gruppe besteht aus mindestens sechs Mitgliedern, ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot in der Öffentlichkeit bekannt.
- Es bestehen keine wirtschaftlichen Interessen.
- Die Selbsthilfegruppe verpflichtet sich zur Neutralität und arbeitet unabhängig von der Pharmaindustrie und anderen Wirtschaftsunternehmen.
- Die Finanzsituation ist jederzeit transparent.
- Es besteht Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Krankenkassen unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit.
- Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beziehungsweise der Landesdatenschutzgesetze und der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind zu beachten, insbesondere wenn digitale Anwendungen genutzt werden.
Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 20h SGB V in Verbindung mit den vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätzen.
Wie wird Selbsthilfe gefördert?
Die Bereitstellung der Fördermittel für die Selbsthilfe ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.
- Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
- Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.
Selbsthilfeförderung beantragen
Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer AOK nach den Fristen für die Antragsabgabe. Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Hier ist die Antragsfrist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände, regionale Gruppen an die AOK vor Ort.
Detaillierte Infos zur Antragstellung
- Generelle Fördervoraussetzungen
- Wichtige Ansprechpartner der AOK
- Bleiben Sie auf dem Laufenden – „InKontakt - der Selbsthilfe-Newsletter der AOK“
- Formulare für die kassenartenübergreifende pauschale Gemeinschaftsförderung Bund
- Formulare für die projektbezogene kassenartenindividuelle Selbsthilfeförderung Bund
Die AOK Hessen unterstützt die Selbsthilfe auf vielfältige Weise
Um Krankheiten oder Behinderungen bewältigen oder besser damit leben zu können, schließen sich Betroffene oft zu regionalen Gruppen zusammen. Diese Selbsthilfe unter Patienten ist unerlässlich. Sie bietet
- Möglichkeiten des Austausches von Erfahrungen und gegenseitige emotionale Unterstützung,
- Information und Beratung über das Krankheitsbild sowie zu den mit der Krankheit verbundenen Problemen,
- Hilfe bei der Überwindung von Einsamkeit und Isolation infolge der Erkrankung,
- Interessenvertretung.
Selbsthilfe im Dialog 2024
Unter dem Motto „Was würde unser Körper sagen, wenn er sprechen könnte?“ sind wir in diesem Jahr an sechs Standorten auf eine Reise zu den Signalen des Körpers gegangen. Wir haben aufgezeigt, welche „Komplizen“ (Begleiterscheinungen) eine chronische Erkrankung mit sich bringen kann und wie es trotz einer Erkrankung gelingen kann, die eigene Resilienz zu stärken.
Weitere Informationen zu Selbsthilfe im Dialog 2024 finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.
Förderung von Selbsthilfegruppen
Die AOK Hessen fördert Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen (nach § 20h SGB V), die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten zum Ziel gesetzt haben. Die Selbsthilfeförderung erfolgt als kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und als kassenindividuelle Förderung.
Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (PDF, 1,75 MB) erklärt, was alles zur Selbsthilfe gehört und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung beantragt werden kann.
Im Jahr 2024 stellt die AOK Hessen der Selbsthilfe insgesamt 3.202.370,02 € zur Verfügung.
Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Fördermittel für das Jahr 2024 nach Mitgliederstatistik (KM 6 - 2023): 2.241.839,36 €
Restmittel aus der Pauschalförderung 2023: 907.942,07 €
Restmittel aus der Projektförderung 2022: 52.588,59 €
Die zur Verfügung stehenden Mittel verteilen sich auf die kassenindividuelle Projektförderung mit 672.551,81 € und die kassenartenübergreifende Pauschalförderung mit 2.529.818,21 €. Den Transparenzbericht zur Pauschalförderung finden Sie unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de.
Transparenzbericht 2023 (PDF, 172 KB)
Transparenzbericht 2022 (PDF, 174 KB)
Transparenzbericht 2021 (PDF, 166 KB)
Projektförderung beantragen
Die AOK Hessen unterstützt im Rahmen der kassenindividuellen Förderung besondere Vorhaben bzw. Aktivitäten der Selbsthilfe. Voraussetzungen und beispielhafte Fördermöglichkeiten erfahren Sie hier (PDF, 115 KB).
Förderung von Schwerpunkt-Selbsthilfegruppen
Neben der kassenindividuellen Förderung bietet die AOK Hessen auch eine Schwerpunktförderung an. Darunter fallen Selbsthilfegruppen, die sich mit Themen von Kindern und Jugendlichen bei chronischen Erkrankungen und/oder Behinderungen und mit der Pflege von erkrankten oder behinderten Angehörigen (auch bei Alzheimer oder Demenz) beschäftigen.
Kassenübergreifende Pauschalförderung
Die Fördermittel der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung sind pauschale Zuschüsse, mit denen die Krankenkassen und ihre Verbände neben anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen einen maßgeblichen Beitrag zur Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe leisten. Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit und regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen zur Verfügung gestellt.
Für die Durchführung dieser Förderung gibt es in Hessen seit 2008 die GKV-Selbsthilfeförderung Hessen. Nähere Informationen zum Ablauf der Förderung sowie die aktuellen Anträge finden Sie auf der Homepage der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen.
Selbsthilfe- und Patientenbüro
Sie haben Fragen rund um das Thema Selbsthilfe oder Selbsthilfeförderung oder suchen eine Selbsthilfegruppe? Im Selbsthilfe- und Patientenbüro können Sie sich persönlich oder telefonisch beraten lassen.
Susanne Strombach
Selbsthilfe und Patientenzusammenarbeit
Vorsitzende der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen
Telefon: 06172 272 178
Telefax: 069 66816550 178
Melanie Schmidt
Selbsthilfe und Patienten
Telefon: 06172 272 254
Telefax: 069 66816550 254
Familienorientierte Selbsthilfe
Erkrankt ein Familienmitglied schwer, betrifft das die ganze Familie. Familienmitglieder werden zu Pflegern und Gesundheitsmanagern, eigene Bedürfnisse müssen hinten anstehen. Um unter der Belastung nicht zusammenzubrechen, ist häufig die Selbsthilfe eine wichtige Stütze für Angehörige. Noch gibt es allerdings zu wenige oder nicht die passenden Angebote. Hier will die AOK für Abhilfe sorgen.
Wollen Sie hierzu mehr erfahren? Nachfolgend finden Sie einige Filme und Broschüren. Können wir Sie zu diesem Thema unterstützen oder haben Sie Fragen zur Schwerpunktförderung? Dann kontaktieren Sie uns bitte.
Broschüren und Filme zum Thema „Familienorientierte Selbsthilfe“.
Die Sonderausgabe G+G-Spezial:
„Familienorientierte Selbsthilfe. Miteinander, füreinander“.
Newsletter zu Selbsthilfethemen
Sie möchten Infos zu aktuellen Themen rund um die Selbsthilfe? Dann melden Sie sich für den Newsletter an – so verpassen Sie nichts mehr, zum Beispiel zu aktuellen Veranstaltungen in Hessen.
Mit unserem Newsletter „InKONTAKT – Der Selbsthilfe-Newsletter der AOK“ erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu Selbsthilfeveranstaltungen in Hessen sowie Daten und Fakten zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen.
Aktuelle Ausgabe:
Online-Seminare für die Selbsthilfe – Neue Angebote für die Selbsthilfe
Die AOK Hessen hat ein Weiterbildungsprogramm in Form von Online-Seminaren für alle Selbsthilfeakteure entwickelt.
Mehr Infos finden Sie hier.
Magazin zur Selbsthilfe: Infodienst „Forum plus“
„Forum plus“ ist der Informationsdienst für Patienten und Selbsthilfe der AOK Hessen. Alle Ausgaben sind barrierefreie PDF-Dokumente.
- Ausgabe 1/2024 Schwerpunktthema: Gut versorgt am Lebensende (PDF, 2,4 MB)
Weitere Ausgaben des Magazins finden Sie hier
- Ausgabe 2/2023 Schwerpunktthema: Gesunder Darm (PDF, 2,6 MB)
- Ausgabe 1/2023 Schwerpunktthema: Gesunder Schlaf (PDF, 2,2 MB)
- Ausgabe 2/2022 Schwerpunktthema: Gehörlosigkeit (PDF, 5,35 MB)
- Ausgabe 1/2022 Schwerpunktthema: Gestörter Rhythmus (PDF, 3,42 MB)
- Ausgabe 2/2021 Schwerpunktthema: Diabetes (PDF, 2,7 MB)
- Ausgabe 1/2021 Schwerpunktthema: Seltene Erkrankungen (PDF, 2,8 MB)
- Ausgabe 1/2019 Schwerpunktthema: Ernährung (PDF, 1,2 MB)
- Ausgabe 1/2018 Schwerpunktthema: Depressionen (PDF, 1,2 MB)
Infodienst „Forum spezial“
- Ausgabe 1/2023 „Gesundheitskompetenz – Gesundheit kann man lernen" (PDF, 5,1 MB)
Weitere Ausgaben finden Sie hier
- Ausgabe 1/2022 „Motivation – Gesundheit beginnt im Kopf" (PDF, 5,2 MB)
- Ausgabe 1/2021 „Gesundheit und Glück – Was man für sein persönliches Glück tun kann" (PDF, 2,7 MB)
- Ausgabe 1/2020 "Alles anders – Wie sich die Coronapandemie auf die Arbeit der Selbsthilfe auswirkt“ (PDF, 2,1 MB)
- Ausgabe 2/2019 „Pflege der Zukunft – wo bleibt der Mensch?“ (PDF, 1,6 MB)
- Ausgabe 1/2018 „Digitaler Wandel im Gesundheitswesen“ (PDF, 1,6 MB)
- Ausgabe 2/2017 „Patientenkompetenz – der mündige Patient“ (PDF, 1,5 MB)
- Ausgabe 1/2016 „Patientensicherheit im Gesundheitswesen“ (PDF, 2,4 MB)
Ratgeber-Broschüren in einfacher Sprache
Einfache Sprache ist eine sehr leicht verständliche Sprache und ist ein Angebot für Menschen, für die wissenschaftlich verfasste Texte zu schwierig sind. Somit leistet eine Broschüre in einfacher Sprache einen wichtigen Beitrag zur inklusiven Gesellschaft. Folgende Broschüren können hier heruntergeladen werden:
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?