Versichertenbefragung mit dem Patients‘ Experience Questionnaire (PEQ)
Inhalte im Überblick
Patienten informieren Patienten
Welche Erfahrungen haben andere Patienten während eines Krankenhausaufenthalts gemacht? Würden Sie die Klinik, in der Sie behandelt wurden, weiterempfehlen? Seit November 2011 befragen AOKs gemeinsam mit den Partnern Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und der „Weissen Liste“ bundesweit Versicherte mit dem wissenschaftlich fundierten Fragebogen „Patients‘ Experience Questionnaire“ (PEQ) zu ihren Erfahrungen im Krankenhaus. Die Ergebnisse dieser bislang größten Patientenbefragung in Europa machen es möglich, dass Sie mit der Krankenhaussuche im AOK-Gesundheitsnavigator und den Suchportalen der Partner bundesweit die Erfahrungen und Bewertungen von rund 750.000 Patienten vergleichen können. Dabei können Sie sich zu den folgenden Bereichen informieren:
- Weiterempfehlung durch Patienten
- Zufriedenheit mit der ärztlichen Versorgung
- Zufriedenheit mit der pflegerischen Betreuung
- Zufriedenheit mit Organisation und Service
Die Ergebnisse können Sie mit wenigen Klicks abrufen – für das jeweilige Krankenhaus und die jeweilige Fachabteilung. Bei jeder durchgeführten Suche über die Krankenhaussuche wird Ihnen in der Ergebnisliste die Weiterempfehlungsrate in Prozent pro Krankenhaus im Vergleich zum Bundesdurchschnitt angezeigt. Außerdem kann das Ergebnis zu den einzelnen Fragen sowie den Fachabteilungen auf der Profilseite des Krankenhauses abgerufen werden.
Seit Anfang 2014 werden zudem weibliche Versicherte mit dem eigens für die Geburtshilfe entwickelten Fragebogen (PEQ-Geburt) zu ihren Erfahrungen mit einer stationären Entbindung befragt.
Die Ergebnisse zur Patientenzufriedenheit zu Geburten werden zu fünf Bereichen zusammengefasst, neben den vier bereits genannten können Sie sich zusätzlich über die Zufriedenheit mit der Betreuung durch die Hebammen informieren. Ebenso können Sie das Ergebnis der einzelnen Fragen auf der Profilseite des Krankenhauses abrufen. Diese zeigen u.a., wie die Schmerzbehandlung während und nach der Entbindung sowie der Umgang des Personals mit dem neugeborenen Kind beurteilt wurde.
Das Ziel: Orientierung bei der Krankenhaussuche
Immer mehr Patienten wünschen sich aussagekräftige Informationen über die Behandlungsqualität in Krankenhäusern. Sie möchten bei der Wahl einer Klinik aktiv und bewusst mitentscheiden. Patienten oder andere Nutzer, die auf der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus oder einer Geburtsklinik sind, können sich an den Erfahrungen ehemaliger Patienten orientieren. Die Ergebnisse zur Patientenzufriedenheit ergänzen die vorhandenen Informationen der Krankenhäuser aus den Strukturierten Qualitätsberichten, z.B. zur Ausstattung und medizinischen wie nichtmedizinischen Angeboten.
Krankenhäuser können die Ergebnisse nutzen, um Verbesserungsmöglichkeiten aufzudecken und erhalten wichtige Anregungen für ihr Qualitätsmanagement – auf Basis einer wissenschaftlich fundierten und fairen Befragung.
Fundiertes und faires Verfahren
Grundlage der Befragung ist der wissenschaftlich fundierte Fragebogen Patients‘ Experience Questionnaire (PEQ), der von der Bertelsmann Stiftung und dem ehemaligen Schweizer "Verein Outcome" entwickelt wurde. Neben dem allgemeinen Fragebogen wurde auch ein spezifischer auf die Geburt in einer Klinik ausgerichteter Fragebogen (PEQ-Geburt) entwickelt.
Im Rahmen der allgemeinen PEQ-Befragung werden Versicherte zwei bis acht Wochen nach einem Krankenhausaufenthalt postalisch angeschrieben und gebeten, den Papierfragebogen auszufüllen oder an einer Onlinebefragung teilzunehmen. Die Befragung umfasst rund 15 Fragen und erfolgt anonym. Befragt wird auf Ebene der Fachabteilung des Krankenhauses, in der der Versicherte behandelt wurde. Die Ergebnisse werden für jede Fachabteilung ermittelt und das Gesamtergebnis eines Krankenhauses aus allen eingegangenen Fragebögen pro Haus berechnet. Veröffentlicht werden die Ergebnisse erst, wenn mindestens 75 Fragebögen für ein Krankenhaus bzw. 50 Fragebögen für eine Fachabteilung vorliegen.
Im Rahmen der PEQ-Geburt-Befragung werden die Versicherten frühestens sechs Wochen nach einer stationären Entbindung postalisch angeschrieben und gebeten, den Papierfragebogen auszufüllen oder an einer Onlinebefragung teilzunehmen. Die Befragung umfasst rund 16 Fragen und erfolgt anonym. Die Ergebnisse beziehen sich auf alle im Haus durchgeführten Geburten und werden sowohl auf Hausebene als auch bei den entsprechenden Fachabteilungen angezeigt. Veröffentlicht werden die Ergebnisse erst, wenn mindestens 50 Fragebögen für ein Krankenhaus vorliegen.
Hinweise zum Datenschutz
Welche Rechtsgrundlagen im Sozialgesetzbuch berechtigen die AOK, eine systematische und umfassende Befragung von Patientinnen und Patienten zur Zufriedenheit im Krankenhaus durchzuführen?
Die Rechtsgrundlage der Versichertenbefragung ergibt sich aus Vorschriften des Sozialgesetzbuches, insbesondere die §§ 30 SGB IV, 12 SGB V, 70 SGB V, 17 SGB I, 14 SGB I, 15 SGB I sowie § 305 Abs. 3 SGB V in Verbindung mit § 67c Absatz 2 Nr. 1 SGB X.
Die Befragung von Versicherten auf Freiwilligenbasis eignet sich in besonderer Weise, datenschutzkonform qualitative Erkenntnisse zum Krankenhausaufenthalt aus Patientenperspektive zu erlangen.
Die Ergebnisse der Versichertenbefragung sind:
- anonym, da personenbezogene Daten oder Sozialdaten in den Ergebnissen nicht enthalten sind. Einzig für die Überprüfung des Rücklaufes der Fragebögen werden die Daten des Adressaten in nicht anonymisierter Form von der AOK intern verarbeitet. Die Auswertung der Fragebögen und damit einhergehend die Aufbereitung der Ergebnisse erfolgen natürlich anonym.
- sicher, da mit der Datenannahme- und Verarbeitungsstelle die Bestimmungen zum Datenschutz und Löschfristen vertraglich vereinbart sind und kontrolliert werden. Dies gilt auch für den Fall, dass Ihre AOK diesen Prozess oder Anteile in Eigenregie durchführt.
- datensparsam, verschlüsselt werden folgende Daten an den Dienstleister übermittelt bzw. durch die AOK für den Versand verwendet: Titel, Vorname, Name, Anschrift, Geschlecht, ggf. Entlassdatum des Versicherten oder Tag der Entbindung, Fachabteilungsschlüssel und Institutionskennzeichen des Krankenhauses.
- zweckgebunden, es erfolgt keine Weiterverarbeitung oder Verknüpfung der Ergebnisse mit anderen Erhebungen.
- freiwillig, selbstverständlich steht es Ihnen frei, an der Befragung teilzunehmen.
- zeitlich begrenzt bezogen auf die Datennutzung, die Einzelbefragungsergebnisse werden nach 2,5 Jahren und die zusammengefassten Ergebnisse werden nach spätestens 5 Jahren gelöscht.
Die Datenschutzbeauftragten Ihrer AOK stehen Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung durch die AOK und zu Ihren Rechten finden Sie hier.
Weitere Hinweise
Aufgrund der erheblichen Einschränkungen im Regelbetrieb der Krankenhäuser mit besonderen Belastungen für Patienten und Personal durch die Corona-Pandemie in Deutschland wurde die Patientenbefragung mit dem PEQ für zwei der fünf Befragungszeitpunkte 2020 (April und Juli) ausgesetzt.