Krankenkasse wechseln: So geht’s!
Krankenkassenwechsel: Einfach und unbürokratisch
Günstigere Beiträge, bessere Zusatzleistungen, besondere Behandlungsprogramme: Der Wechsel in eine andere Krankenkasse kann viele Vorteile bringen. Was vielen nicht bewusst ist: In eine neue Krankenkasse zu wechseln, ist unkompliziert und kostet nur wenige Minuten Zeit.
- Jede Person, die gesetzlich krankenversichert ist, hat die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln.
- Sie müssen nicht kündigen. Die neue Krankenkasse kümmert sich um alles.
- In der Regel besteht eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Bei einem Jobwechsel ist der Krankenkassenwechsel für pflichtversicherte Arbeitnehmer sofort möglich.
In drei Schritten zur neuen Krankenkasse
Mitgliedschaft beantragen
Stellen Sie einen Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse. Diese übernimmt die Kündigung bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung. Privatversicherte informieren ihre alte Krankenkasse hingegen selbst.
Arbeitsstelle informieren
Informieren Sie Ihre Arbeitsstelle formlos über den Krankenkassenwechsel.
Bestätigung erhalten
Ihre neue Krankenkasse bestätigt Ihnen sowie Ihrer Arbeitsstelle die Mitgliedschaft.
So funktioniert der Krankenkassenwechsel
Möchten Sie in eine andere Krankenkasse wechseln, dann füllen Sie den Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse Ihrer Wahl aus. Bei den meisten Krankenkassen ist das online möglich.
Die Krankenkasse, bei der Sie sich fortan versichern lassen möchten, berechnet die Kündigungsfrist und informiert Ihre bisherige gesetzliche Krankenkasse über den bevorstehenden Wechsel. Eine Kündigung bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht nötig.
Sie informieren lediglich formlos Ihre Arbeitsstelle, die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung über den Krankenkassenwechsel. Die Mitgliedsbescheinigung wird dann von der Krankenkasse an die Arbeitsstelle elektronisch übermittelt.
Kündigungsfristen beim Krankenkassenwechsel
Der Wechsel in eine andere Krankenkasse ist jederzeit möglich. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Monate zum Monatsende. Das heißt zum Beispiel:
- Wenn Sie Anfang Mai den Antrag bei der neuen Krankenkasse stellen, beginnt die neue Mitgliedschaft zum 1. August.
Haben Sie erst kürzlich Ihre Krankenversicherung gewechselt, müssen Sie gegebenenfalls eine Bindungsfrist von 12 Monaten einhalten, bevor ein neuer Wechsel möglich ist. Die genaue Einhaltung der Kündigungsfrist wird von beiden Krankenkassen geprüft. Sie müssen sich nicht darum kümmern und eine doppelte Mitgliedschaft oder eine Versicherungslücke ist dadurch ebenfalls ausgeschlossen.
Wechsel der Arbeitsstelle
Sind Sie pflichtversichert und treten eine neue Arbeitsstelle an, können Sie Ihre Krankenkasse sofort wechseln. Die 12-monatige Bindungsfrist oder die reguläre Kündigungsfrist müssen in diesem Fall nicht beachtet werden. Das Recht auf einen sofortigen Wechsel der Krankenversicherung gilt bis 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn. Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert, müssen folgende Kündigungsfristen beachtet werden:
- Möchten Sie bei einem neuen Job in die private Krankenversicherung wechseln, dann ist die Kündigungsfrist einzuhalten.
- Nehmen Sie eine neue versicherungsfreie Beschäftigung auf und möchten als freiwilliges Mitglied in eine neue gesetzliche Krankenkasse wechseln, ist ebenfalls die Kündigungsfrist einzuhalten.
- Wechseln Sie hingegen in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, dann müssen Sie keine Kündigungsfristen beachten. Sie können sofort die Krankenkasse wechseln.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Ändert eine Krankenversicherung den Zusatzbeitrag, dann haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Die Krankenversicherung kann dann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, auch wenn die Bindungsfrist noch nicht erfüllt ist.
Bindung an Wahltarife
Versicherte, die bei ihrer Krankenkasse einen Wahltarif abgeschlossen haben, sind während der Laufzeit des Tarifs an ihre Krankenversicherung gebunden. Die Laufzeit beträgt je Wahltarif zwischen ein bis drei Jahre. In dieser Zeit ist ein Krankenkassenwechsel nicht möglich. Ausnahme: Ändert eine Krankenversicherung den Zusatzbeitrag, dann haben auch Versicherte mit einem Wahltarif ein Sonderkündigungsrecht und können im Rahmen der regulären Kündigungsfrist die Krankenkasse wechseln. Ausgenommen sind lediglich Versicherte, die den Wahltarif Krankengeld abgeschlossen haben.
Kündigungsfristen für Privatversicherte
Wer von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte, muss andere Kündigungsfristen beachten. In der Regel ist eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahr mit einer Frist von drei Monaten möglich. Wann das Versicherungsjahr endet, steht in den Versicherungsunterlagen. Wichtig: Wer privat krankenversichert ist, muss seine alte Krankenkasse selbst kündigen. Die neue gesetzliche Krankenkasse informiert die bisherige private Krankenversicherung nicht über den Wechsel.
Sie haben noch Fragen rund um den Krankenkassenwechsel?
Antwort auf häufig gestellte Fragen
Was kostet eine gesetzliche Krankenversicherung?
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird ein einheitlicher Beitragssatz erhoben, unabhängig von Alter und Gesundheit des Versicherten. Der Beitragssatz setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitragssatz zusammen. Der allgemeine Beitragssatz ist mit 14,6 Prozent für alle gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland gleich. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse in unterschiedlicher Höhe festlegt. Durchschnittlich sind das derzeit 1,6 Prozent. Der Beitrag für die Krankenversicherung wird prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet, wobei Arbeitgebende und Arbeitnehmende jeweils die Hälfte tragen. Versicherte mit mehr Einkommen zahlen dadurch höhere Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung, Versicherte mit niedrigem Einkommen geringere Beiträge. Die Leistungen sind für alle gleich.
Welche Krankenkasse passt zu mir?
Die Wahl der richtigen Krankenkasse ist eine individuelle Entscheidung, die von verschiedenen Faktoren abhängt, wie beispielsweise dem Beitragssatz, dem Service der Krankenkasse oder den angebotenen Leistungen. In Deutschland sind etwa 95 Prozent aller Leistungen gesetzlich festgelegt und werden von allen Krankenkassen im gleichen Umfang angeboten. Krankenkassen können allerdings ihr Angebot mit zusätzlichen Leistungen erweitern. Dazu zählen zum Beispiel Reiseschutzimpfungen, Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung oder Erstattungen für Osteopathie-Behandlungen. Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse sollten Sie überprüfen, welche Zusatzleistungen für Sie von Interesse sind. Auch mit einem herausragenden Kundenservice können Krankenversicherungen punkten. Zum Beispiel mit einer guten Erreichbarkeit rund um die Uhr oder mit persönlichem Service und Ansprechpartnern direkt bei Ihnen vor Ort. Mobile Kommunikationsangebote, wie zum Beispiel eine Online-Geschäftsstelle, in der Sie Ihre Versichertenangelegenheiten bequem online erledigen, können ebenfalls ein entscheidender Faktor bei der Wahl der richtigen Krankenkasse sein.
Was bedeutet Krankenkassenwahlrecht?
In Deutschland gilt freie Kassenwahl, das sogenannte Krankenkassenwahlrecht. Das heißt, gesetzlich Versicherte dürfen ihre Krankenkasse grundsätzlich frei wählen. Ausnahme: Es gibt Krankenkassen, die nur für bestimmte Regionen, Berufsgruppen oder Unternehmen geöffnet sind. Diesen Krankenkassen können nur Versicherte beitreten, die in dieser Region leben oder arbeiten, beziehungsweise der jeweiligen Berufsgruppe oder dem Unternehmen angehören.