Beitrag zur Krankenversicherung für pflichtversicherte Rentner

Wie hoch ist der Beitrag zur Krankenversicherung als Rentner? Alle Informationen dazu finden Sie hier. Gut zu wissen: Auch im Ruhestand genießen Sie denselben umfassenden Versicherungsschutz wie als Berufstätiger.
Zwei Senioren gehen draußen spazieren. Wie hoch ihr Beitrag zur Krankenversicherung ist, erfahren sie hier.© AOK

Inhalte im Überblick

    Wann beginnt die Krankenversicherung für Rentner?

    Auch als Rentner zahlen Sie einen Beitrag zur Krankenversicherung. Eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner erfolgt, sobald Sie Ihren Rentenantrag stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Vorversicherungszeit erfüllen.

    Welche Voraussetzungen gelten für die Krankenversicherung der Rentner?

    In die Krankenversicherung der Rentner darf, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert war. Bei der Berechnung dieser Vorversicherungszeit beginnt die Zeit des Erwerbslebens mit der ersten Erwerbstätigkeit – einschließlich Ausbildung und Selbstständigkeit – und geht bis zur Antragstellung auf eine gesetzliche Rente. Eltern dürfen zudem pro Kind drei Jahre zur Vorversicherungszeit dazurechnen.

    Wie hoch ist der Beitrag für die Krankenversicherung der Rentner?

    Zur Berechnung Ihrer Beiträge setzen wir den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent an. Dieser Satz gilt deutschlandweit für alle gesetzlichen Krankenkassen. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag Ihrer AOK. Von der Gesamtsumme aus allgemeinem Beitragssatz und kassenindividuellem Zusatzbeitrag zahlen Sie jedoch nur die Hälfte. Den Rest übernimmt die Rentenversicherung. 

    Rente und Hinzuverdienst

    Aus Ihrer gesetzlichen Rente zahlen Sie Beiträge zur Krankenversicherung. Darüber hinaus sind auch Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten oder Arbeitseinkommen aus einer Selbstständigkeit beitragspflichtig. Beitragsfrei sind hingegen Einnahmen bis 538 Euro, die Sie aus einem Minijob erzielen. Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Neuregelung der Beitragspflicht bei Betriebsrenten.

    • Arbeitseinkommen als Rentner

      Sind Sie als Rentner weiterhin als Arbeitnehmer tätig, ist das Entgelt aus der Beschäftigung auch beitragspflichtig. Sie zahlen dann Pflichtbeiträge aus Ihrer Rente und aus Ihrem Arbeitsentgelt. Wenn Sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben, zahlen Sie gemeinsam mit dem Arbeitgeber aus dem Arbeitsentgelt nur noch den ermäßigten Beitragssatz. Auf die Rente wird weiterhin der allgemeine Beitragssatz angesetzt.

    • Vorgezogene Altersrente und Verdienstgrenze

      Seit 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogene Altersrente komplett weggefallen. Betroffene Rentner können demzufolge unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Von der Rente werden lediglich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

    Welche zusätzlichen Informationen bietet meine AOK zur Pflichtversicherung von Rentnern?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnortes können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und weitere regionale Hinweise zu Krankenkassenbeiträgen für pflichtversicherte Rentner anzeigen.

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    Aktualisiert: 06.06.2024

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