Beitrag zur Krankenversicherung für pflichtversicherte Rentner
Inhalte im Überblick
Wann beginnt die Krankenversicherung für Rentner?
Auch als Rentner zahlen Sie einen Beitrag zur Krankenversicherung. Eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner erfolgt, sobald Sie Ihren Rentenantrag stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Vorversicherungszeit erfüllen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Krankenversicherung der Rentner?
In die Krankenversicherung der Rentner darf, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert war. Bei der Berechnung dieser Vorversicherungszeit beginnt die Zeit des Erwerbslebens mit der ersten Erwerbstätigkeit – einschließlich Ausbildung und Selbstständigkeit – und geht bis zur Antragstellung auf eine gesetzliche Rente. Eltern dürfen zudem pro Kind drei Jahre zur Vorversicherungszeit dazurechnen.
Wie hoch ist der Beitrag für die Krankenversicherung der Rentner?
Zur Berechnung Ihrer Beiträge setzen wir den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent an. Dieser Satz gilt deutschlandweit für alle gesetzlichen Krankenkassen. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag Ihrer AOK. Von der Gesamtsumme aus allgemeinem Beitragssatz und kassenindividuellem Zusatzbeitrag zahlen Sie jedoch nur die Hälfte. Den Rest übernimmt die Rentenversicherung.
Rente und Hinzuverdienst
Aus Ihrer gesetzlichen Rente zahlen Sie Beiträge zur Krankenversicherung. Darüber hinaus sind auch Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten oder Arbeitseinkommen aus einer Selbstständigkeit beitragspflichtig. Beitragsfrei sind hingegen Einnahmen bis 538 Euro, die Sie aus einem Minijob erzielen. Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Neuregelung der Beitragspflicht bei Betriebsrenten.
Arbeitseinkommen als Rentner
Sind Sie als Rentner weiterhin als Arbeitnehmer tätig, ist das Entgelt aus der Beschäftigung auch beitragspflichtig. Sie zahlen dann Pflichtbeiträge aus Ihrer Rente und aus Ihrem Arbeitsentgelt. Wenn Sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben, zahlen Sie gemeinsam mit dem Arbeitgeber aus dem Arbeitsentgelt nur noch den ermäßigten Beitragssatz. Auf die Rente wird weiterhin der allgemeine Beitragssatz angesetzt.
Vorgezogene Altersrente und Verdienstgrenze
Seit 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogene Altersrente komplett weggefallen. Betroffene Rentner können demzufolge unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Von der Rente werden lediglich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
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