Homöopathie

Homöopathie zählt zu den alternativen Behandlungsmethoden. Wie Homöopathie wirken soll, was Sie beachten müssen und welche Leistungen die AOK übernimmt, lesen Sie hier.
Vor einer Flasche eines homöopathischen Arzneimittels liegen Globuli-Kügelchen.© iStock / totalpics

Inhalte im Überblick

    Was ist Homöopathie?

    Die homöopathische Medizin ist eine komplementärmedizinische Heilmethode. Sie möchte den Menschen ganzheitlich stärken, damit er Krankheiten besser bewältigen kann.

    Bei der Homöopathie werden geringe Dosen von solchen Stoffen eingenommen, die in stärkeren Dosen bei gesunden Menschen die Krankheitssymptome auslösen würden. Homöopathische Medikamente sind mehrfach verdünnte Substanzen. Sie werden als Lösungen, Tabletten oder kleine Kügelchen, sogenannte Globuli, verabreicht. 

    In hochwertigen wissenschaftlichen Studien zeigte sich keine Wirksamkeit der Homöopathie, die über einen Placebo-Effekt hinausgeht. Das bedeutet, dass homöopathische Mittel in diesen Studien keinen größeren Effekt bei der Behandlung von Krankheiten hatten, als Medikamente ohne Wirkstoff. Doch die im Rahmen der Homöopathie durchgeführten intensiven therapeutischen Gespräche und die besondere vertrauensvolle Beziehung zwischen Arzt oder Ärztin und Patient oder Patientin können eine Rolle für den Genesungsprozess spielen.

    Homöopathie sollte die wissenschaftsorientierte medizinische Behandlung daher nicht ersetzen. Einer rein homöopathischen Behandlung sind Grenzen gesetzt, beispielsweise bei schweren beziehungsweise akut lebensbedrohlichen Krankheiten, Krebserkrankungen, Krankheiten, bei denen ein lebenswichtiger Stoff ersetzt werden muss (zum Beispiel Insulin) und schweren Infektionskrankheiten, für die es spezifische und erprobte Medikamente gibt.

    Ihr Vorteil bei der AOK Bayern: homöopathische Arzneimittel bei alternativen Heilmethoden

    Wir beteiligen uns an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist.

    Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet werden.

    Wenn Versicherte an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf das Rezept nur durch den gewählten Arzt ausgestellt werden.

    Hierbei handelt es sich um eine unserer Leistungen aus dem AOK-Gesundheitsvorteil.
    Weitere Infos finden sie hier.

    Aktualisiert: 31.01.2025

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