Arbeitsunfähigkeit – So hilft Ihnen die AOK
![Eine Frau ist zu Hause und putzt ihre Nase. Falls sie aufgrund eines grippalen Infekts krankgeschrieben wird, informiert die Arztpraxis die AOK.](https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/_processed_/a/5/csm_krankschreibung_788eb4f51a.jpg.webp)
Krankschreibung
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
![Ein Mann mit Gips am Bein liegt im Bett. Die AOK zahlt Versicherten Krankengeld.](https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/_processed_/1/f/csm_krankengeld_04206bdf59.jpg.webp)
Arbeitsunfähigkeit
Krankengeld
![Eine Frau umarmt einen Mann, der in einem Krankenhausbett liegt.](https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/_processed_/b/1/csm_krankengeld-begleitperson_2e6692b592.jpg.webp)
Arbeitsunfähigkeit
Krankengeld für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung
![Eine Therapeutin übt mit einem jungen Mann nach einer Sportverletzung. Eine Reha kann Krankheiten lindern.](https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/_processed_/b/8/csm_reha_82b49f0836.jpg.webp)
Kuren & Reha
Ambulante & stationäre Rehabilitation
![Eine ältere Frau und ein jüngerer Mann trainieren. Mit Rehasport gelingt es, nach Unfällen oder Krankheiten wieder beweglich zu werden.](https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/_processed_/1/f/csm_rehasport-funktionstraining_578635abfd.jpg.webp)
Medizinische Rehabilitation bei Arbeitsunfähigkeit
Ziel einer medizinischen Rehabilitation (kurz: Reha) ist die dauerhafte Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach einer schweren Erkrankung oder Operation. Die Rehabilitation kann ambulant oder auch stationär erfolgen. Für Arbeitnehmer bietet sich in vielen Fällen ergänzend eine stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf an. Für Rehabilitationsmaßnahmen ist die Rentenversicherung zuständig. Sie trägt in der Regel auch die Kosten.
Stufenweise zurück in den Beruf
Die AOK unterstützt Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit bei einer stufenweisen Wiedereingliederung in Ihren Beruf und arbeitet dabei eng mit Ihnen, Ihrem Arzt und Ihrem Arbeitgeber zusammen. So könnten Sie beispielsweise statt acht Stunden, wie vor Ihrer Erkrankung, zunächst nur vier Stunden täglich arbeiten.
Grundsätzlich gelten Arbeitnehmer während der stufenweisen Wiedereingliederung noch als arbeitsunfähig. Deshalb zahlt die AOK in dieser Zeit weiterhin Krankengeld. Soweit Ihr Arbeitgeber Ihnen Gehalt zahlt, verringert sich das Krankengeld entsprechend um diesen Betrag.