Krankengeld

Wenn Sie länger krank sind, erhalten Sie Krankengeld. Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt Ihr Arbeitgeber zunächst das Gehalt bis zu sechs Wochen lang weiter. Das ist die sogenannte Entgeltfortzahlung. Sind Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, können Sie von Ihrer AOK für eine bestimmte Dauer Krankengeld beziehen. So sind Sie finanziell abgesichert.
Ein Mann mit Gips am Bein liegt im Bett. Die AOK zahlt Versicherten Krankengeld.© AOK

Inhalte im Überblick

    Wie und wann erhalte ich Krankengeld?

    Die AOK zahlt Ihnen in der Regel Krankengeld, wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Wir beraten Sie gern auch individuell.

    In 3 Schritten zum Krankengeld

    1. Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

    2. Beratungstermin bei Ihrer AOK

    3. Krankengeld berechnen und auszahlen

    1. Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

    01/03

    Stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bei Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit fest, meldet sie oder er die Daten zu Ihrer Krankschreibung direkt an die Krankenkasse. So ist gewährleistet, dass die Krankmeldung ab dem ersten Tag bei Ihrer AOK vorliegt. Sollte die elektronische Übermittlung aus technischen Gründen nicht sichergestellt werden können, informiert Sie das Praxisteam und Sie erhalten einen Papierbeleg. Bitte reichen Sie in diesem Fall die Papierbescheinigung direkt bei Ihrer AOK ein. Sind Sie länger krank, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.

    Wie viel Krankengeld erhalte ich?

    Die Höhe Ihres Krankengeldes hängt unter anderem davon ab, wie Sie vor Ihrer Erkrankung beschäftigt waren und wie viel Sie verdient haben. Die Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Im Allgemeinen sind das 70 Prozent vom Brutto, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt. Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 120,75 Euro pro Tag begrenzt (ab 2025: 128,63 Euro). Wir kümmern uns für Sie um die Verdienstbescheinigung, die zur Berechnung erforderlich ist.

    Während Sie Krankengeld bekommen, sind Sie bei uns beitragsfrei krankenversichert. Um Ihren Versicherungsschutz zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung aufrechtzuerhalten, zahlen Sie von Ihrem Krankengeld, wie von Ihrem Gehalt, Beiträge. Für die Arbeitgeberanteile kommt Ihre AOK auf. Auch um die Überweisung an den jeweiligen Sozialversicherungsträger kümmern wir uns.
     

    • Wie wirkt sich für Eltern der Beitragssatz zur Pflegeversicherung auf das Krankengeld aus?

      Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es Entlastungen im Pflegeversicherungsbeitrag. Dies wirkt sich auch auf das Krankengeld aus. Bei ihnen verringert sich der Beitragssatz ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren um jeweils 0,25 Prozentpunkte. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite zur sozialen Pflegeversicherung.

      Ein Beispiel: Wenn Sie drei Kinder unter 25 Jahren haben, reduziert sich Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozent. Das bedeutet bei einem durchschnittlichen Krankengeld von 60 Euro eine Entlastung von 30 Cent pro Kalendertag.

    Mit dem Krankengeldrechner den Betrag ermitteln

    Nutzen Sie unseren Krankengeldrechner, um die voraussichtliche Höhe Ihres Krankengelds zu ermitteln.

    Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

    Angaben zu Ihrem Einkommen
    Einkommensart
    Angaben zu Ihrer Person
    Haben Sie Kinder?
    Beiträge zur Sozialversicherung
    Rentenversicherung
    Arbeitslosenversicherung
    Pflegeversicherung
    • Datenschutzhinweis

      Im Rahmen der Berechnung verarbeiten wir keine personenbezogenen Daten. Die eingegebenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung dieser Berechnung genutzt und weder gespeichert noch weiterverwendet oder an Dritte weitergegeben.

    Krankengeld für andere Personengruppen

    • So viel bekommen Sie als Person, die Arbeitslosengeld bezieht

      Erhalten Sie Arbeitslosengeld, zahlt es Ihnen die Agentur für Arbeit bei einer Erkrankung bis zu sechs Wochen weiter. Danach können Sie von uns Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes erhalten. Während Sie Krankengeld bekommen, sind Sie bei Ihrer AOK beitragsfrei krankenversichert. Für die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kommen wir auf. Um die Überweisung an den jeweiligen Sozialversicherungsträger kümmern wir uns.

      Beziehen Sie Bürgergeld, erhalten Sie es von der Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter weiter, auch wenn Sie arbeitsunfähig sind.

    • So viel bekommen Sie als selbstständig tätige Person

      Selbstständige und freiberuflich tätige Personen zahlen einen ermäßigten Beitragssatz und haben deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld. Um sich gegen einen Einkommensausfall abzusichern, können Sie das gesetzliche Krankengeld ab der siebten Woche wählen und zahlen dafür den allgemeinen Beitragssatz.

      Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Arbeitseinkommens, für das Sie zuletzt Beiträge entrichtet haben. Es ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 120,75 Euro pro Tag (Wert 2024; ab 2025: 128,63 Euro) begrenzt. War Ihr tatsächliches Einkommen niedriger, wird Ihr Krankengeld entsprechend angepasst. Ob und welche Beiträge zur Sozialversicherung anfallen, orientiert sich an Ihren persönlichen Verhältnissen.

    • So viel bekommen Sie als künstlerisch oder publizistisch tätige Person

      Das Krankengeld orientiert sich am Arbeitseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate und beträgt davon 70 Prozent. Es wird pro Kalendertag berechnet. Das Krankengeld ist auf den gesetzlichen Höchstbetrag von 120,75 Euro pro Tag (Wert 2024; ab 2025: 128,63 Euro) begrenzt. Wir kümmern uns für Sie um den Einkommensnachweis von der Künstlersozialkasse, der zur Berechnung erforderlich ist.

      Um Ihren Versicherungsschutz zur Renten- und Pflegeversicherung zu erhalten, zahlen Sie die dafür anfallenden Beiträge von Ihrem Krankengeld. Für den „Arbeitgeberanteil“ kommt Ihre AOK auf. Auch um die Überweisung an den jeweiligen Sozialversicherungsträger kümmern wir uns.

    • Krankengeld für unständig/kurzzeitig Beschäftigte

      Ist Ihr Arbeitsverhältnis auf bis zu zehn Wochen begrenzt, haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Deshalb zahlen Sie auch nur den ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung. Sie können allerdings zu Beginn der Beschäftigung wählen: Für einen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit zahlen Sie dann den allgemeinen Beitragssatz. In diesem Fall gelten für Sie dieselben Bedingungen wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit längerfristigen Beschäftigungsverhältnissen.

    • So hoch ist Ihr Kinderkrankengeld

      Erhalten Sie in der Zeit, in der Sie sich um Ihr krankes Kind kümmern, keine Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber, springt die AOK ein: Wir zahlen Ihnen das Krankengeld bei Erkrankung des Kindes aus. Das sind höchstens 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoverdienstes. Haben Sie in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen erhalten, bekommen Sie sogar 100 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes. Wie und unter welchen Voraussetzungen Sie Kinderkrankengeld beantragen können, erfahren Sie auf unserer Seite zum Kinderkrankengeld.

    Weitere Fragen und Antworten zum Krankengeld

    • Muss ich vom Krankengeld Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

      Sie zahlen vom Krankengeld Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die AOK führt die Beiträge direkt an den jeweiligen Sozialversicherungsträger, beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, ab. In der Krankenversicherung sind Sie in der Zeit des Krankengeldbezugs beitragsfrei versichert.

      Wirkt sich eine Kündigung auf mein Krankengeld aus?

      Sollte Ihnen der Arbeitgeber während der Arbeitsunfähigkeit rechtskräftig kündigen, ändert sich zunächst nichts an der Auszahlung des Krankengeldes.

      Erhalte ich Krankengeld, wenn ich wegen meiner Schwangerschaft krankgeschrieben bin?

      Dürfen Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft nicht arbeiten, spricht Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ein Beschäftigungsverbot aus. In diesem Fall zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen weiterhin Ihren Lohn. Sind Sie nicht wegen Ihrer Schwangerschaft, sondern aus anderen Gründen länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, erhalten Sie im Anschluss an die Entgeltfortzahlung Krankengeld.

      Erhalte ich während einer Reha-Maßnahme beziehungsweise einer Kur Krankengeld?

      Sie haben auch während einer Reha-Maßnahme oder Kur Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Ist der Anspruch auf die sechswöchige Entgeltfortzahlung abgelaufen, so gibt es in der Regel Übergangsgeld, sofern die Rentenversicherung die Reha bezahlt. Übernimmt die AOK als Krankenversicherung die Kosten, zahlt sie Krankengeld.

      Wann erhalte ich mein Krankengeld?

      Krankengeld wird – ähnlich wie meist auch Lohn und Gehalt – rückwirkend für die vorhergegangene Krankschreibung gezahlt. Die Zahlung erfolgt bis zu dem Tag, an dem Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in der Praxis waren und die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde.

    • Wird das Krankengeld durchgehend gezahlt?

      Sie erhalten nur dann durchgehend Krankengeld, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen ohne Unterbrechung Ihre Arbeitsunfähigkeit (AU) bescheinigt. Sie können nicht rückwirkend krankgeschrieben werden. Das bedeutet: Sie müssen sich spätestens am Werktag, nach dem die AU endet, wieder bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt vorstellen. Endet die AU am Freitag oder am Wochenende, reicht es, wenn die Folgekrankschreibung am anschließenden Montag erfolgt.

      Für welche Dauer bekomme ich Krankengeld?

      Krankengeld kann für dieselbe Krankheit maximal eineinhalb Jahre lang (78 Wochen) innerhalb von drei Jahren ausgezahlt werden. Die Zeit der Entgeltfortzahlung wird dabei mitgerechnet. Erkranken Sie an einer anderen Krankheit, während Sie Krankengeld beziehen, verlängert sich die Dauer des Krankengeldbezugs nicht.

      Welche Fristen gelten für den Bezug von Krankengeld?

      Der Anspruch auf Krankengeld beginnt mit dem Tag, an dem die Ärztin oder der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat, bei einer Krankenhausbehandlung mit dem Tag der Aufnahme. Bei beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ruht der Krankengeldanspruch grundsätzlich während der ersten sechs Wochen ihrer AU. In der Zeit zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, erhalten in dieser Zeit das Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit weiter. Krankengeld wird dann ab der siebten Krankheitswoche gezahlt.

      Das Krankengeld können wir nur dann zahlen, wenn uns ein Nachweis über Ihre Arbeitsunfähigkeit von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt vorliegt. Gut zu wissen: Die notwendigen Daten können automatisch von der ärztlichen Praxis an die AOK übermittelt werden. So ist gewährleistet, dass alle Daten zur Krankmeldung fristgerecht eingehen und lückenlos dokumentiert werden. Das Praxispersonal wird Sie informieren, wenn die elektronische Übermittlung aus technischen Gründen nicht sichergestellt werden kann.

      Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
      Werden vom Krankengeld Steuern abgezogen?

      Nein, anders als beim Lohn gibt es keine direkten Steuerabzüge. Wer Krankengeld bezieht, sollte allerdings dennoch für die Steuer etwas Geld zurücklegen. Denn das bezogene Krankengeld sorgt dafür, dass das restliche Einkommen mit einem höheren Steuersatz belegt wird.

      Erhalte ich auch Entgeltfortzahlung, wenn ich zu Beginn meines Beschäftigungsverhältnisses erkranke?

      Haben Sie gerade eine neue Stelle angetreten und werden krank, haben Sie in den ersten vier Wochen keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Ab der fünften Woche des Beschäftigungsverhältnisses setzt dann die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ein. Für den Zeitraum davor können Sie zunächst Krankengeld von Ihrer AOK beziehen.

    Antrag auf Krankengeld einreichen

    Den nachfolgenden Antrag können Sie uns auf zwei verschiedenen Wegen weiterleiten:

    • bequem und digital über das Onlineportal “Meine AOK”, einfach Dokumente abfotografieren und in der App hochladen
    • per Post an folgende Adresse:
      AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
      14456 Potsdam

    Antrag auf den Bezug von Krankengeld/Verletztengeld

    Individuelle Beratung während der Arbeitsunfähigkeit

    Neben der finanziellen Absicherung im Krankheitsfall ist es wichtig, dass Sie gut beraten und optimal betreut werden. Als besonderen Service stellen wir Ihnen eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen persönlichen Ansprechpartner zur Seite, die oder der Sie individuell berät und Sie während der gesamten Dauer der Arbeitsunfähigkeit begleitet und unterstützt.

    Darüber hinaus haben Sie einen Rechtsanspruch (§ 44 Abs. 4 SGB V) auf das Beratungs- und Hilfeangebot der AOK Nordost zur Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit. Gemeinsam finden Sie mit den Expertinnen und Experten der AOK Ihre individuellen Bedarfe und die passgenauen Leistungen zur Überwindung der Krankheit und ihrer Folgen heraus.

    Wünschen Sie diesen individuellen Service?
    Dann füllen Sie einfach die Einwilligungserklärung (PDF 743 KB) aus und schicken uns diese. Ihr persönliche/-r Ansprechpartner/-in meldet sich dann bei Ihnen. Die Einwilligung ist stets widerrufbar.

    Die AOK Nordost bietet den Krankengeld-Wahltarif an

    Der „AOK Wahltarif Krankengeld“ schließt Ihre wirtschaftlichen Lücken als selbstständig tätige Person, wenn Sie durch eine Erkrankung kein Einkommen erzielen: Krankengeld ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit für Publizistinnen und Publizisten, Journalistinnen und Journalisten sowie Künstlerinnen und  Künstler, ab dem 22. Tag für selbstständig tätige Personen oder unständig und kurzzeitig Beschäftigte. Damit sind bis zu 70 Prozent Ihres Einkommens abgesichert.

    Aktualisiert: 23.12.2024

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