Arbeiten im Ausland – und weiter gut versichert
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Inhalte im Überblick
Ziel und Dauer des Aufenthalts sind entscheidend
Sie möchten vorübergehend im Ausland wohnen oder arbeiten – oder beides? Wollen Sie innerhalb der Europäischen Union (EU) bleiben, oder gar über den großen Teich ziehen? Wie lange soll der Aufenthalt dauern? Diese Fragen sind entscheidend, um den richtigen Versicherungsschutz zu finden. Wenn Sie im europäischen Ausland arbeiten oder wohnen wollen, bieten Ihnen die Seiten der EU-Kommission Informationen rund um die soziale Sicherung. Für andere Länder finden Sie Informationen bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).
Grundsätzlich gilt, dass sich Arbeitnehmer in dem Land versichern müssen, in dem sie ihre Beschäftigung ausüben. Doch hier gibt es Unterschiede, und keine Regel ohne Ausnahme:
Leistungen bei Entsendung ins Ausland über die EHIC
Entsenden Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden nur vorübergehend zum Beispiel für ein bestimmtes Projekt ins EU-Ausland, bleiben sie weiterhin in Deutschland krankenversichert. Werden Sie oder familienversicherte Begleitpersonen krank, können Sie mit Ihrer EHIC (Europäische Gesundheitskarte) in allen Staaten der Europäischen Union (EU) sowie in vielen weiteren europäischen Ländern den Arzt aufsuchen. Mit der Türkei, Tunesien, Montenegro, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien gibt es gesonderte Abkommen. Sie benötigen eine Anspruchsbescheinigung, die Sie bei Ihrer AOK erhalten.
Alternativ können Sie die Rechnung bei Ihrer AOK zur Erstattung einreichen. Sie können wählen, ob Sie sich lieber die im Ausland gültigen Sätze oder die deutschen Sätze unter Abzug von eventuellen Zuzahlungen und Eigenanteilen erstatten lassen möchten.
Leistungen bei Entsendung ins Ausland über den Arbeitgeber
Darüber hinaus erhalten Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsandt werden, sowie Familienangehörige, die sie ins Ausland begleiten oder sie dort besuchen, vom Arbeitgeber die gleichen Leistungen wie während der Beschäftigung in Deutschland von der AOK.
Der Arbeitgeber wendet sich wegen der Kostenerstattung an die AOK und erhält die Kosten bis zu der Höhe erstattet, wie sie in Deutschland entstanden wären. Lassen Sie sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt von der AOK beraten und informieren Sie sich beim Spitzenverband der Deutschen Krankenversicherung / Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).
Weitere typische Situationen für Arbeitsaufenthalte im Ausland
Verlegen Sie Ihren Wohn- und Arbeitssitz dauerhaft ins Ausland, sind Sie in der Regel auch dort krankenversichert. Sollten Sie weiterhin in Deutschland wohnen und leben, aber im Ausland arbeiten, gilt ebenfalls: Wer bei einem Arbeitgeber im Ausland einen Job antritt, ist in der Regel auch dort krankenversichert – und zwar unabhängig davon, ob er in diesem Land auch lebt.
Versicherungsschutz für Grenzgänger in der Europäischen Union
Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz, in Frankreich oder in einem anderen EU-Land arbeiten, bevorzugen einen umfangreichen Krankenversicherungsschutz. Grenzüberschreitende Beschäftigungsverhältnisse sind vor allem im Dreiländereck üblich, weshalb beispielsweise die AOK Baden-Württemberg individuelle Leistungen für Grenzgänger bereithält. Informieren Sie sich bei Ihrer AOK, welche Möglichkeiten des Versicherungsschutzes es für Grenzgänger in Ihrer Region gibt.
Nachweispflicht für Selbstständige im Ausland
Selbstständige, die grenzüberschreitend tätig sind, müssen die sogenannte A1-Bescheinigung digital beantragen, um im Ausland nachweisen zu können, dass sie deutschem Recht unterliegen. Weitere Infos dazu finden Sie auf den Seiten der DVKA.
Individuelle Beratung von Ihrer AOK
Gerne beraten wir Sie ganz individuell, wie Sie während Ihres Auslandsaufenthalts gut abgesichert sind. Außerdem empfehlen wir Ihnen in solchen Fällen immer den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung.
Wie unterstützt mich meine AOK bei einem beruflichen Auslandsaufenthalt?
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