Geplante Behandlung im Ausland
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Inhalte im Überblick
Geplante Auslandsbehandlung in der EU, im EWR und in der Schweiz
Als AOK-Versicherter können Sie für eine medizinische Behandlung ins EU-Ausland sowie in weitere europäische Länder reisen. Bitte klären Sie vorher mit Ihrer AOK, ob und unter welchen Bedingungen sich die AOK – Die Gesundheitskasse an den Behandlungskosten beteiligen kann. In diesen Ländern ist eine geplante Behandlung prinzipiell möglich:
- In den Staaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).
- In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR): Island, Liechtenstein und Norwegen.
- In der Schweiz sowie im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland.
Achten Sie auf Qualifikation und Leistung
Das übernimmt die AOK
Das zahlen Sie selbst
Behandlung ohne Vorleistung
Zahnersatz im Ausland
Arzneimittel aus der Apotheke
Heilmittel
Hilfsmittel
Krankenhausbehandlung
Geplante Auslandsbehandlung in einem Abkommensstaat
Die AOK kann sich an einer geplanten Behandlung im Ausland beteiligen, auch wenn das Zielland nicht zur Europäischen Union (EU) oder zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört. Voraussetzung ist, dass mit dem Staat ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Dazu gehören folgende Länder:
- Bosnien-Herzegowina
- Nordmazedonien
- Montenegro
- Serbien
- Türkei
- Tunesien
Das sollten Sie vor einer gezielten Behandlung in einem Abkommensstaat wissen
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für die deutschen Krankenkassen, Kosten für eine geplante Behandlung in einem Abkommensstaat zu übernehmen. Deutschland verfügt über ein hervorragendes Gesundheitssystem. Die AOK kann sicherstellen, dass Sie eine geeignete Behandlung in Deutschland erhalten. Wenn eine solche Behandlung in Deutschland nicht möglich sein sollte, prüft die AOK, ob Ihnen die Kosten erstattet werden können.
Um Sie vor finanziellen Risiken zu schützen und Sie individuell beraten zu können, sprechen Sie uns bitte vor jeder geplanten Behandlung in einem Abkommensstaat an.
Wichtig zu wissen: Sollte es zu einer positiven Entscheidung kommen, erhalten Sie von der AOK für Ihre Behandlung vorab eine Anspruchsbescheinigung. Die Erstattung von privat verauslagten Kosten durch die deutschen Krankenkassen ist nicht möglich.
Bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland sind alle Länder aufgeführt, mit denen aktuell ein bilaterales Abkommen besteht.
Geplante Auslandsbehandlung in weiteren Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen
Deutschland verfügt über ein hervorragendes Gesundheitssystem. Die AOK kann sicherstellen, dass Sie hier eine geeignete Behandlung erhalten. Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen beschränken sich grundsätzlich auf Deutschland. Wenn eine medizinisch notwendige Behandlung hier einmal nicht möglich sein sollte, kann die Kostenübernahme außerhalb Deutschlands geprüft werden.
Bitte beachten Sie: Für Behandlungen in Ländern, die weder zur EU noch zum EWR gehören und mit denen Deutschland auch kein Sozialversicherungsabkommen hat, kann die AOK im Normalfall keine Kosten übernehmen.
Wichtig zu wissen: Die Erstattung von privat verauslagten Kosten ist ohne vorherige Genehmigung durch die deutschen Krankenkassen nicht möglich.
Um Sie individuell beraten zu können, sprechen Sie uns bitte vor jeder geplanten Behandlung an.
Checkliste für Behandlungen im Ausland
- Sammeln Sie genügend Informationen über die Qualifikationen und Erfahrungen der Ärzte, Zahnärzte oder anderer Leistungserbringer, die Sie im Ausland in Anspruch nehmen wollen.
- Lassen Sie sich über die Behandlung und eventuelle Neben- oder Nachwirkungen ausreichend aufklären.
- Fragen Sie genau nach, welche Leistungen Sie im Rahmen der Behandlung bekommen und wie viel diese kosten. Lassen Sie sich einen detaillierten Kostenvoranschlag geben.
- Gibt es Garantieleistungen, zum Beispiel Nachbesserung?
- Können Sie sich verständlich machen, also spricht der Behandelnde oder Leistungserbringer deutsch oder verstehen Sie die Landessprache?
- Entscheiden Sie sich für eine Behandlung im Ausland, gehören ins Reisegepäck Ihre persönlichen Medikamente inklusive Beipackzettel und Kontaktdaten des heimischen Hausarztes.
- Bitte nicht vergessen: Für unvorhergesehene Erkrankungen nehmen Sie bitte immer die Europäische Krankenversicherungskarte mit (EHIC: European Health Insurance Card), die sich auf der Rückseite Ihrer deutschen Krankenversicherungskarte befindet. Darüber hinaus empfehlen wir den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung.
Weitere Informationen zum Thema Behandlungen im Ausland
- Versicherungsschutz im Ausland – Informationen im Überblick
- Medizinische Information am Telefon: AOK-Clarimedis
- Sprachführer Gesundheit – die wichtigsten Begriffe in der jeweiligen Landessprache
- Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
- Arbeiten im Ausland: Versicherungsschutz der AOK
- Merkblätter der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)
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