Hilfsmittel: Übersicht der Vertragsinhalte
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Inhalte im Überblick
Beschaffung von Hilfsmitteln: Leistungen und Services kennen
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, um die Heilung nach einer Krankenhausbehandlung zu sichern, eine drohende Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende Behinderung zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung auszugleichen. Damit Sie qualitativ hochwertige Hilfsmittel erhalten, schließt die AOK Verträge mit Hilfsmittellieferanten wie Sanitätshäusern oder Apotheken ab. Diese Verträge umfassen je nach Hilfsmittel verschiedene Leistungen und Services, auf die Sie Anspruch haben. Welche das im Einzelnen sind, erfahren Sie auf dieser Seite.
Mit der AOK-Hilfsmittelsuche den passenden Anbieter finden
Über die AOK-Hilfsmittelsuche finden Sie Anbieter von Hilfsmittelprodukten, die einen Versorgungsvertrag mit der AOK geschlossen haben. Wenn Sie ein Hilfsmittel von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet bekommen haben, finden Sie hier einen Anbieter in Ihrer Nähe, der Ihnen das jeweilige Produkt bereitstellt.
Welche Vertragsinhalte hat meine AOK mit Hilfsmittellieferanten vereinbart?
Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen weitere Informationen zu den Hilfsmitteln anzeigen.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?