Unterkiefer-Protrusionsschiene bei Schlafapnoe
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt
Inhalte im Überblick
Was ist eine Unterkiefer-Protrusionsschiene?
Die Unterkiefer-Protrusionsschiene ist eine Therapieoption zur Behandlung von obstruktiver Schlafapnoe, also wenn die Atemwege verengt sind. Sie hilft Betroffenen, die Atemwege beim Schlafen offen zu halten und dadurch Atemstörungen zu verhindern. Zwei transparente Kunststoffschienen für den Ober- und den Unterkiefer, die seitlich über kleine Stege verbunden sind, bewirken, dass der Unterkiefer sanft nach vorn gedrückt wird. Dabei wird die Zunge vorn gehalten und eine Verengung der Atemwege vermieden.
Die Unterkiefer-Protrusionsschiene wird individuell für jeden Patienten angefertigt. Mit der Schiene lässt sich der Mund normal öffnen, man kann damit sprechen und trinken.
Voraussetzung für die Kostenübernahme
Bei obstruktiver Schlafapnoe wird als Standard derzeit die Überdrucktherapie eingesetzt. Dabei wird während des Schlafs über eine Atemmaske Umgebungsluft in die Atemwege geleitet. Der leichte Überdruck, der dabei entsteht, hält die oberen Atemwege offen.
Die Unterkiefer-Protrusionsschiene kommt infrage, wenn die Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann oder nicht möglich ist, weil sie zum Beispiel Folgendes auslöst:
- Gesichtsausschlag
- Gesichtsschmerzen (Trigeminusneuralgie) oder
- Panikattacken durch die Nutzung der Atemmaske auslöst
Das zahlt die AOK
Führt die Überdrucktherapie nicht zum Erfolg oder kann sie aus medizinischen Gründen nicht durchgeführt werden, übernimmt die AOK die Kosten für eine Unterkiefer-Protrusionsschiene. Die Unterkiefer-Protrusionsschiene kann nur von Ärztinnen und Ärzten mit der Fachqualifikation Schlafmedizin verordnet werden. Mit der erhaltenen Verordnung beziehungsweise dem Rezept gehen Sie zu einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt Ihrer Wahl. Nachdem die Schiene angefertigt und angepasst wurde, rechnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt und Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt die Leistung direkt mit der AOK ab. Eine vorherige Genehmigung durch die AOK ist nicht erforderlich.
Weitere Leistungen der AOK
Professionelle Zahnreinigung
Zahnarztpraxen bieten oft eine professionelle Zahnreinigung an. Wir informieren Sie über die Kostenübernahme.
Beim Kieferorthopäden: feste und lose Zahnspangen
Eine Fehlstellung der Zähne lässt sich mit einer Zahnspange korrigieren. Das sind Ihre Möglichkeiten.
Zahnersatz: Kronen, Brücken und Implantate
Ob Krone, Brücke oder Prothese: Die AOK zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
Passende Angebote der AOK
Pflegeleistungen
Pflegedienst und ambulante Pflegehilfe
Pflegeleistungen
Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
Pflegeleistungen
Wohnraumanpassungen und Barrierefreiheit