Kind im Krankenhaus: Welche Leistungen erhalten Eltern, die ihr Kind begleiten?

Wenn ein Kind stationär im Krankenhaus behandelt wird, haben Eltern die Möglichkeit, als Begleitperson mit aufgenommen zu werden. Entfällt dem Elternteil für diese Zeit das Einkommen, besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Eine junge Frau beugt sich lächelnd zu einem Kind, das in einem Krankenhausbett liegt.© iStock / monkeybusinessimages

Inhalte im Überblick

    Mitaufnahme einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines Kindes

    Bei einer notwendigen stationären Behandlung eines Kindes haben Eltern die Möglichkeit, ihr Kind zu begleiten. Die Anwesenheit von Mutter oder Vater kann zum Wohlbefinden des Kindes beitragen und die Genesung positiv beeinflussen.

    Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Mitaufnahme eines Elternteils

    Bei der Mitaufnahme eines Elternteils als Begleitperson entstehen dem Krankenhaus unmittelbare Kosten für die Unterbringung und Verpflegung. Wenn die stationäre Mitaufnahme medizinisch notwendig und das Kind gesetzlich versichert ist, übernimmt die Krankenkasse des Kindes die Kosten in Höhe des zwischen den Kassen und Krankenhäusern vereinbarten Tagessatzes.

    Sollte eine Unterbringung nicht in demselben Zimmer oder derselben Einrichtung, jedoch in der näheren Umgebung, zum Beispiel in einem Hotel, möglich sein, bezahlt die Krankenkasse ebenfalls die notwendigen Kosten. Die Kostenübernahme ist dann auf die Höhe beschränkt, wie sie bei einer Unterbringung im betreffenden Krankenhaus entstanden wäre.

    Regelungen zum Alter des Kindes bei einer stationären Mitaufnahme einer Begleitperson

    Der gesetzliche Anspruch auf die stationäre Mitaufnahme eines Elternteils richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit und ist unabhängig vom Alter des Kindes. Demnach kann der Patient oder die Patientin von einem Elternteil oder einer anderen Person im Krankenhaus begleitet werden, wenn dies medizinisch notwendig ist. Eine Ausnahme besteht für Kinder, die das neunte Lebensjahr noch nicht vollendet haben; hier wird die medizinische Notwendigkeit „unwiderlegbar vermutet“, wie es im Gesetzestext heißt.

    Es gibt einige weitere Besonderheiten:

    Freistellung von der Arbeit für berufstätige Begleitpersonen

    Berufstätige Eltern können sich unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen, wenn sie ein Kind unter 12 Jahren aus medizinischen Gründen ins Krankenhaus begleiten müssen. Bitte informieren Sie umgehend Ihren Arbeitgeber darüber.

    Kinderkrankengeld für Begleitpersonen

    Entfällt während dieser Zeit dem begleitenden Elternteil Einkommen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Kinderkrankengeld.

    Voraussetzungen für Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme

    • Ein Elternteil hat grundsätzlich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes – oder wenn dieses eine Behinderung hat – Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn die Mitaufnahme ins Krankenhaus medizinisch notwendig ist.
    • Bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres ist die Voraussetzung der medizinischen Notwendigkeit automatisch erfüllt. Ist das Kind älter, muss das Krankenhaus die medizinische Notwendigkeit einschätzen und bestätigen. Den Nachweis vom Krankenhaus zur Dauer und gegebenenfalls zur medizinischen Notwendigkeit der Mitaufnahme reichen Sie bei Ihrer AOK zusammen mit dem Antrag auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme ein.

    Darüber hinaus gelten die übrigen Voraussetzungen zum Anspruch und zur Höhe für Kinderkrankengeld. Informationen dazu finden Sie auf der Seite zum Kinderkrankengeld.

    Dauer des Anspruchs auf Kinderkrankengeld bei Begleitung des Kindes

    Sind die Voraussetzungen für Kinderkrankengeld bei einer stationären Mitaufnahme des Elternteils erfüllt, besteht der Anspruch für die gesamte Dauer des stationären Aufenthalts beziehungsweise solange die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Eine zeitliche Höchstgrenze gibt es nicht. Dies gilt unabhängig vom Anspruch auf Kinderkrankengeld bei häuslicher Betreuung und wird somit nicht auf die jährliche Höchstanspruchsdauer angerechnet.

    Wie beantrage ich Kinderkrankengeld für die stationäre Mitaufnahme eines Elternteils bei meiner AOK?

    Zuständig für die Zahlung des Kinderkrankengeldes bei stationärer Mitaufnahme ist die Krankenkasse des begleitenden Elternteils. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen die Informationen anzeigen, die Sie für den Antrag benötigen.

    Passende Leistungen der AOK

    Kinderkrankengeld bei Betreuung zu Hause

    Wenn Sie Ihr erkranktes Kind zu Hause betreuen und deshalb von der Arbeit fernbleiben, können Sie Kinderkrankengeld beantragen.

    Haushaltshilfe: Antrag, Kosten, Voraussetzungen

    Bleiben Kinder im eigenen Haushalt zurück, während ein Elternteil ein Kind ins Krankenhaus begleitet, können Sie möglicherweise eine Haushaltshilfe beantragen.

    Fahrkosten zur stationären Behandlung

    In medizinisch begründeten Fällen übernimmt die AOK die Fahrkosten für die Fahrt ins Krankenhaus. Für das Kind fällt dann eine Zuzahlung an.

    Fragen und Antworten rund ums Kind im Krankenhaus

    • Bis zu welchem Alter ist die stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson für Kinder möglich?

      Der gesetzliche Anspruch auf die stationäre Mitaufnahme eines Elternteils richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit und ist unabhängig vom Alter des Kindes. Demnach kann der Patient oder die Patientin von einem Elternteil oder einer anderen Person im Krankenhaus begleitet werden, wenn dies medizinisch notwendig ist. Eine Ausnahme besteht für Kinder, die das neunte Lebensjahr noch nicht vollendet haben; hier wird die medizinische Notwendigkeit „unwiderlegbar vermutet“, wie es im Gesetzestext heißt.

      Welche besonderen Voraussetzungen gelten für Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme?

      Ein Elternteil hat grundsätzlich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes – oder wenn dieses eine Behinderung hat – Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn die Mitaufnahme ins Krankenhaus medizinisch notwendig ist. Bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres ist die Voraussetzung der medizinischen Notwendigkeit automatisch erfüllt. Ist das Kind älter, muss das Krankenhaus die medizinische Notwendigkeit einschätzen und bestätigen. Den Nachweis vom Krankenhaus zur Dauer und gegebenenfalls zur medizinischen Notwendigkeit der Mitaufnahme reichen Sie bei Ihrer AOK zusammen mit dem Antrag auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme ein.

      Darüber hinaus gelten die übrigen Voraussetzungen zum Anspruch und zur Höhe für Kinderkrankengeld. Informationen dazu finden Sie auf der Seite zum Kinderkrankengeld.

    • Wie lange kann ich Kinderkrankengeld beziehen, wenn ich mein Kind im Krankenhaus begleite?

      Sind die Voraussetzungen für Kinderkrankengeld bei einer stationären Mitaufnahme des Elternteils erfüllt, besteht der Anspruch für die gesamte Dauer des stationären Aufenthalts beziehungsweise solange die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Eine zeitliche Höchstgrenze gibt es nicht. Dies gilt unabhängig vom Anspruch auf Kinderkrankengeld bei häuslicher Betreuung und wird somit nicht auf die jährliche Höchstanspruchsdauer angerechnet.

    Aktualisiert: 19.08.2024

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