Kuren für Kinder
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Inhalte im Überblick
Vorsorgemaßnahmen für Kinder
Vorsorgemaßnahmen können bei Infektanfälligkeit und bei Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung der Kinder sinnvoll sein. Dabei sollten die wohnortnahen ambulanten Behandlungsangebote ausgeschöpft und eine zeitweilige Herausnahme aus dem häuslichen Umfeld notwendig sein.
Die ambulante Vorsorgemaßnahme für Kinder
Was versteht man darunter?
- Für infektanfällige Kinder ist eine ambulante Vorsorge zur Stärkung der Abwehrkräfte geeignet. Dabei spielen heilklimatische Faktoren eine wichtige Rolle.
- Sie wählen einen anerkannten Kurort und eine Unterkunft aus.
- Ihr Kind wird vor Ort von einem sogenannten Badearzt betreut. Dieser bespricht mit Ihnen die notwendigen Behandlungen.
- Die Behandlungen Ihres Kindes werden durch speziell zugelassene Therapiezentren/ Physiotherapien koordiniert und erbracht.
Die stationäre Vorsorgemaßnahme für Kinder
Was versteht man darunter?
- Ihr Kind wird von einem Team unter der Leitung eines qualifizierten Arztes individuell und ganzheitlich betreut.
- Die Behandlung findet in einer zugelassenen stationären Vorsorgeeinrichtung statt.
- Dauer: in der Regel mindestens drei Wochen.
Rehabilitation für Kinder
Auch Kinder und Jugendliche leiden unter chronischen Erkrankungen. Reicht die ambulante Versorgung durch den Kinder– bzw. Facharzt oder durch andere Therapeuten nicht aus, kann eine spezielle auf Kinder und Jugendliche ausgerichtete Rehabilitationsmaßnahme erforderlich sein.
Mehr zu den Leistungen Ihrer AOK zum Thema Kinderreha erfahren Sie hier.
Mitaufnahme einer Begleitperson
Ist Ihr Kind noch nicht eingeschult oder aus medizinischen Gründen eine Begleitperson erforderlich, übernimmt die AOK die Kosten.
Wann empfiehlt sich eine Mutter/Vater-Kind-Kur?
Bei einer Mutter/Vater-Kind-Kur steht die behandlungsbedürftige Mutter oder der behandlungsbedürftige Vater im Vordergrund. Gesunde Kinder können dabei als Begleitperson mitreisen. Sind die Kinder selbst erkrankt, können sie in der Regel mitbehandelt werden. Allerdings sind diese Behandlungen nicht mit den Behandlungen einer Kinderrehabilitation gleichzusetzen.
So beantragen Sie eine Vorsorgemaßnahme für Ihr Kind
1. Beratungsgespräch beim Haus- oder Facharzt
01/03Sie beraten sich mit dem Haus- beziehungsweise Kinder- oder Facharzt. Er wird eine Vorsorgemaßnahme für Ihr Kind verordnen, wenn er sie für medizinisch erforderlich hält.
Welche Vorsorgemaßnahmen für Kinder übernimmt meine AOK?
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