Kuren für Kinder
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Inhalte im Überblick
Vorsorgemaßnahmen für Kinder
Vorsorgemaßnahmen können bei Infektanfälligkeit und bei Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung der Kinder sinnvoll sein. Dabei sollten die wohnortnahen ambulanten Behandlungsangebote ausgeschöpft und eine zeitweilige Herausnahme aus dem häuslichen Umfeld notwendig sein.
Die ambulante Vorsorgemaßnahme für Kinder
Die stationäre Vorsorgemaßnahme für Kinder
Rehabilitation für Kinder
Auch Kinder und Jugendliche leiden unter chronischen Erkrankungen. Reicht die ambulante Versorgung durch den Kinder– bzw. Facharzt oder durch andere Therapeuten nicht aus, kann eine spezielle auf Kinder und Jugendliche ausgerichtete Rehabilitationsmaßnahme erforderlich sein.
Mehr zu den Leistungen Ihrer AOK zum Thema Kinderreha erfahren Sie hier.
Mitaufnahme einer Begleitperson
Ist Ihr Kind noch nicht eingeschult oder aus medizinischen Gründen eine Begleitperson erforderlich, übernimmt die AOK die Kosten.
Wann empfiehlt sich eine Mutter/Vater-Kind-Kur?
Bei einer Mutter/Vater-Kind-Kur steht die behandlungsbedürftige Mutter oder der behandlungsbedürftige Vater im Vordergrund. Gesunde Kinder können dabei als Begleitperson mitreisen. Sind die Kinder selbst erkrankt, können sie in der Regel mitbehandelt werden. Allerdings sind diese Behandlungen nicht mit den Behandlungen einer Kinderrehabilitation gleichzusetzen.
So beantragen Sie eine Vorsorgemaßnahme für Ihr Kind
1. Beratungsgespräch beim Haus- oder Facharzt
01/03Sie beraten sich mit dem Haus- beziehungsweise Kinder- oder Facharzt. Er wird eine Vorsorgemaßnahme für Ihr Kind verordnen, wenn er sie für medizinisch erforderlich hält.
Die AOK Nordost übernimmt anteilig die Kosten der Vorsorgemaßnahmen für Kinder
Für eine ambulante Vorsorgekur
- Sie lassen sich die Kosten für die Unterkunft, Verpflegung, Fahrten und Kurtaxe quittieren.
- Sie reichen Ihre Rechnungen im Anschluss ein und erhalten von Ihrer AOK Nordost einen Zuschuss in Höhe von 25 Euro täglich für chronisch kranke Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr für die Dauer der Maßnahme. Bei Kindern über dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres beträgt der Zuschuss 13 Euro täglich.
Für eine stationäre Vorsorgekur
- Die Kosten für die Behandlung und Unterkunft Ihres Kindes werden von Ihrer AOK Nordost übernommen.
- Die Fahrkosten für die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln übernimmt ebenfalls Ihre AOK Nordost.
- Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens aber 10 Euro pro Fahrt.
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