Kuren für Kinder
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Inhalte im Überblick
Vorsorgemaßnahmen für Kinder
Vorsorgemaßnahmen können bei Infektanfälligkeit und bei Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung der Kinder sinnvoll sein. Dabei sollten die wohnortnahen ambulanten Behandlungsangebote ausgeschöpft und eine zeitweilige Herausnahme aus dem häuslichen Umfeld notwendig sein.
Die ambulante Vorsorgemaßnahme für Kinder
Die stationäre Vorsorgemaßnahme für Kinder
Rehabilitation für Kinder
Auch Kinder und Jugendliche leiden unter chronischen Erkrankungen. Reicht die ambulante Versorgung durch den Kinder– bzw. Facharzt oder durch andere Therapeuten nicht aus, kann eine spezielle auf Kinder und Jugendliche ausgerichtete Rehabilitationsmaßnahme erforderlich sein.
Mehr zu den Leistungen Ihrer AOK zum Thema Kinderreha erfahren Sie hier.
Mitaufnahme einer Begleitperson
Ist Ihr Kind noch nicht eingeschult oder aus medizinischen Gründen eine Begleitperson erforderlich, übernimmt die AOK die Kosten.
Wann empfiehlt sich eine Mutter/Vater-Kind-Kur?
Bei einer Mutter/Vater-Kind-Kur steht die behandlungsbedürftige Mutter oder der behandlungsbedürftige Vater im Vordergrund. Gesunde Kinder können dabei als Begleitperson mitreisen. Sind die Kinder selbst erkrankt, können sie in der Regel mitbehandelt werden. Allerdings sind diese Behandlungen nicht mit den Behandlungen einer Kinderrehabilitation gleichzusetzen.
So beantragen Sie eine Vorsorgemaßnahme für Ihr Kind
1. Beratungsgespräch beim Haus- oder Facharzt
01/03Sie beraten sich mit dem Haus- beziehungsweise Kinder- oder Facharzt. Er wird eine Vorsorgemaßnahme für Ihr Kind verordnen, wenn er sie für medizinisch erforderlich hält.
Welche Vorsorgemaßnahmen für Kinder übernimmt meine AOK?
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