Vorsorgekur
Dies ist eine Leistung der folgenden AOKs:
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt
Eine Kur kann als Vorsorge Ihre geschwächte Gesundheit verbessern und Ihre Fähigkeiten zur Selbsthilfe und Eigenverantwortung stärken. Die AOK unterstützt Sie mit ambulanten Leistungen in anerkannten Kurorten, auch Badekuren genannt, oder stationären Vorsorgeleistungen, umgangssprachlich als Kur bezeichnet.

Inhalte im Überblick
Voraussetzungen für eine Kur
Wenn Ihr Gesundheitszustand in absehbarer Zeit dazu führt, dass Sie krank oder pflegebedürftig werden, kann eine ambulante oder stationäre Kur sinnvoll sein. Die Voraussetzungen: Sie haben alle ärztlich verordneten therapeutischen Angebote inklusive der Medikamente und Heilmittel ausgeschöpft, ohne dass eine entscheidende Besserung eingetreten ist.
- Für eine ambulante Vorsorge gilt darüber hinaus: Sie findet in einem anerkannten Kurort statt. Ambulante Kuren können im Abstand von drei Jahren wiederholt werden, wenn es medizinisch erforderlich ist.
- Für eine stationäre Vorsorge gilt außerdem: Sie kommt infrage, wenn alle ambulanten Leistungen – auch die ambulante Vorsorge – nicht ausreichen. Das kann der Fall sein, wenn Sie besonders körperlich beeinträchtigt, in Ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind oder umfassende ärztliche Betreuung benötigen. Vier Jahre nach Abschluss Ihrer stationären Maßnahme ist eine neue Kur möglich, wenn die Voraussetzungen erneut vorliegen.
So beantragen Sie eine Kur
1. Ärztliche Beratung
01/03Sie beraten sich mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über Ihren Gesundheitszustand. Bei Bedarf wird Ihnen eine Kur verordnet.
Die wichtigsten Infos zur Kur
Sie können eine Kur ambulant, als Kompaktkur oder stationär durchführen. Die wichtigsten Informationen zu den unterschiedlichen Formen einer Kur finden Sie hier:
Die ambulante Kur
Die Kompaktkur
Die stationäre Kur
Unter welchen Voraussetzungen zahlt meine AOK die Vorsorgekur?
Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und die regionalen Voraussetzungen zur Kostenübernahme einer Vorsorgekur anzeigen.
Aktualisiert: 10.02.2025
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