Vorsorgekur
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Inhalte im Überblick
Voraussetzungen für eine Kur
Wenn Ihr Gesundheitszustand in absehbarer Zeit dazu führt, dass Sie krank oder pflegebedürftig werden, kann eine ambulante oder stationäre Kur sinnvoll sein. Die Voraussetzungen: Sie haben alle ärztlich verordneten therapeutischen Angebote inklusive der Medikamente und Heilmittel ausgeschöpft, ohne dass eine entscheidende Besserung eingetreten ist.
- Für eine ambulante Vorsorge gilt darüber hinaus: Sie findet in einem anerkannten Kurort statt. Ambulante Kuren können im Abstand von drei Jahren wiederholt werden, wenn es medizinisch erforderlich ist.
- Für eine stationäre Vorsorge gilt außerdem: Sie kommt infrage, wenn alle ambulanten Leistungen – auch die ambulante Vorsorge – nicht ausreichen. Das kann der Fall sein, wenn Sie besonders körperlich beeinträchtigt, in Ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind oder umfassende ärztliche Betreuung benötigen. Vier Jahre nach Abschluss Ihrer stationären Maßnahme ist eine neue Kur möglich, wenn die Voraussetzungen erneut vorliegen.
So beantragen Sie eine Kur
1. Ärztliche Beratung
01/03Sie beraten sich mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über Ihren Gesundheitszustand. Bei Bedarf wird Ihnen eine Kur verordnet.
Die wichtigsten Infos zur Kur
Sie können eine Kur ambulant, als Kompaktkur oder stationär durchführen. Die wichtigsten Informationen zu den unterschiedlichen Formen einer Kur finden Sie hier:
Die ambulante Kur
Die Kompaktkur
Die stationäre Kur
Die AOK Bayern zahlt ambulante und stationäre Kuren
Die Kosten für die Behandlung und Unterkunft werden von der AOK übernommen. Bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen (Badekuren) und Kompaktkuren trägt die AOK die Kosten für den Kurarzt und die Kurmittel wie Bäder und Massagen. Darüber hinaus beteiligt sich die AOK an Kosten wie Unterkunft und Verpflegung mit einem Zuschuss von bis zu 16 Euro täglich. Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss bis 25 Euro täglich.
Das zahlen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen (auch Kompaktkur) zu:
- Für verordnete Arznei-, Verband- und Hilfsmittel sind 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro zu leisten.
- Für Heilmittel wie zum Beispiel Krankengymnastik, Bäder oder Massagen beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung.
Kosten und Zuzahlungen bei stationären Kuren
Die Kosten für die Behandlung und Unterkunft werden von der AOK übernommen. Auch die Kosten für die stationäre Vorsorgeleistung werden von Ihrer AOK übernommen.
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen bei stationären Vorsorgemaßnahmen 10 Euro je Kalendertag hinzu.
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