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Freie Arztwahl
Als Versicherter der AOK haben Sie die freie Arztwahl und können unter allen zugelassenen Vertragsärzten frei wählen. Das gilt sowohl für Allgemeinmediziner als auch für Fachärzte. Darüber hinaus haben Sie das Recht, Ihren Arzt zu wechseln, wenn Sie zum Beispiel mit dem Verhalten oder der Behandlung des Arztes unzufrieden sind. Es kann aber auch sinnvoll sein, sich auf einen Arzt Ihres Vertrauens festzulegen. Beim Hausarztprogramm entscheiden Sie sich verbindlich für mindestens ein Jahr für einen Hausarzt Ihrer Wahl als ersten Ansprechpartner.
Welche Angebote hat meine AOK zum Thema medizinische Behandlung? ?
Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen anzeigen, welche weiteren Angebote Ihre AOK bei der medizinischen Behandlung hat.
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