Ärztliche Zweitmeinung
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Inhalte im Überblick
Zweite Meinung: Sicherheit für die Patienten
Grundsätzlich können gesetzlich Versicherte ihren Arzt frei wählen. Die ärztliche Zweitmeinung soll unabhängig und neutral sein. Sie dient dazu, sich ein umfassendes Bild über den Gesundheitszustand des Patienten zu machen und sich zu vergewissern, ob eine geplante Operation erforderlich ist und welche Behandlungsalternativen es gibt.
Ein weiterer Arzt prüft dabei Ihren Befund und führt ein Anamnese- und Beratungsgespräch durch. In der Regel untersucht er Sie auch erneut. So prüft er die Notwendigkeit der bereits geplanten Operation. Die Kosten dafür trägt Ihre AOK.
So funktioniert die Zweitmeinung
Wenn Sie eine ärztliche Zweitmeinung einholen möchten, informieren Sie zunächst Ihren behandelnden Arzt darüber. Eine Zweitmeinung darf nur ein Facharzt abgeben, der für Ihre Diagnose spezialisiert ist. Der Facharzt übermittelt Ihnen und mit Ihrem Einverständnis auch dem behandelnden Arzt anschließend seine Einschätzung.
Ihre Rechte als Patient
- Sie haben das Recht, Einsicht in die vollständige Patientenakte zu nehmen.
- Sie können auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen.
- Patienten haben ein Recht auf Kopien der Patientenakte oder der vorliegenden Befunde. Der behandelnde Arzt darf Ihnen nur die Kosten für die Kopien in Rechnung stellen.
- Es ist auch möglich, dass Ihr Arzt die erforderlichen Dokumente an den von Ihnen ausgewählten Spezialisten direkt weiterleitet.
Anspruch auf Zweitmeinung bei ausgewählten Eingriffen
Für bestimmte Operationen gelten erweiterte gesetzliche Regeln. Bei diesen ist die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt verpflichtet, Sie mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff über die ärztliche Zweitmeinung aufzuklären.
Der Anspruch auf Zweitmeinung gilt bei folgenden Eingriffen:
- Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
- Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)
- Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
- Gelenkspiegelung an der Schulter (Schulterarthroskopie)
- Herzkatheteruntersuchung und Verödungen (Ablationen) am Herzen
- Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillators
- Implantation, Wechsel oder Entfernung eines künstlichen Hüftgelenks
- Implantation einer Knieendoprothese
- Operation an Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
- Operationen an der Wirbelsäule, dazu gehören:
- dynamische und statische Stabilisierung (Osteosynthese und Spondylodese)
- knöcherne Druckentlastung (Dekompression)
- Facettenoperationen
- Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper
- Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision)
- Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenendoprothese)
Die Vorteile einer ärztlichen Zweitmeinung
Die AOK unterstützt Sie dabei, den für eine zweite Meinung geeigneten Arzt zu finden, und übernimmt die Kosten für die Beratung. Im Gespräch können Sie alle Fragen stellen, die Sie zu einer Diagnose oder einer Behandlungsmethode haben. So können Sie durch die Zweitmeinung Chancen und Risiken Ihrer Behandlung besser einschätzen.
Wie hilft mir meine AOK vor Ort, eine Ärztliche Zweitmeinung zu bekommen?
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